E-Rechnungspflicht: Niederlande führt Verpflichtung ab Juli 2030 ein
Veröffentlicht am: 14.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das niederländische Kabinett plant die schrittweise Einführung einer Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung und digitalen Berichterstattung im inländischen Geschäftsverkehr.
Wie aus einem Grundsatzschreiben des niederländischen Finanzministeriums vom 11. September 2026 hervorgeht, soll die Verpflichtung zur E-Fakturierung für inländische B2B-Transaktionen ab dem 1. Juli 2030 greifen. Ein Jahr später, ab dem 1. Juli 2031, folgt demnach die verpflichtende digitale Berichterstattung an die Steuerbehörde Belastingdienst.
Zeitplan und parlamentarischer Ablauf
Die niederländische Regierung setzt damit die Vorgaben auf europäischer Ebene um. Grundlage der Pläne ist das EU-Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA), das im März 2025 angenommen wurde. Nach der ViDA-Richtlinie werden innergemeinschaftliche Transaktionen ebenfalls ab dem 1. Juli 2030 erfasst; die entsprechende EU-Berichtspflicht greift ebenfalls ab 2030.
Auch in Deutschland gewinnt die digitale Steuerabwicklung immer mehr an Bedeutung. Wer das offizielle Portal MeinElster vollständig verstehen und alle Funktionen für Einsprüche oder die Umsatzsteuererklärung sicher nutzen möchte, findet in diesem E-Book eine wertvolle Hilfe. MeinElster E-Book jetzt kostenlos herunterladen
Für die nationale Gesetzgebung ist ein mehrjähriger Vorlauf vorgesehen. Das Kabinett plant, den entsprechenden Gesetzentwurf vor der Sommerpause 2027 in die Zweite Kammer des Parlaments einzubringen. Die parlamentarische Behandlung soll vor dem 1. Juli 2028 abgeschlossen sein.
Ausnahmen für Kleinunternehmer und bestehende Pflichten
Für Rechnungen an staatliche Stellen der Zentralregierung (Rijksoverheid) ist die elektronische Fakturierung in den Niederlanden bereits vorgeschrieben. Mit dem neuen Vorstoß wird das System nun flächendeckend auf den privatwirtschaftlichen B2B-Sektor ausgeweitet.
Nicht alle Betriebe werden gleichermaßen von der Pflicht erfasst. Das Kabinett sieht eine Ausnahmeregelung für Teilnehmer der niederländischen Kleinunternehmerregelung (KOR) vor. Unternehmen, die an dieser Regelung teilnehmen und deren Umsatz maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr beträgt, sollen von den neuen Vorgaben ausgenommen bleiben.
Wer sich mit der Besteuerung von grenzüberschreitenden Leistungen befasst, stößt schnell auf komplexe Regelungen. Dieser kostenlose Steuer-Report zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie EU-Rechnungen im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens korrekt ausstellen und steuerliche Fehler vermeiden. Gratis-Report zum Reverse-Charge-Verfahren sichern
Einsparpotenziale und Datenaufbewahrung
Zur Begründung der Umstellung verweist das Kabinett unter anderem auf unabhängige Analysen. Diesen zufolge liegt die Kosteneinsparung bei 55 bis 70 Prozent pro Rechnung im Vergleich zu herkömmlichen Papierdokumenten.
Neben der technischen Übermittlung regelt das Konzept auch den Umgang mit den erhobenen Daten durch die Finanzverwaltung. Für die Steuerbehörde Belastingdienst ist bei den im Rahmen der Meldepflicht übermittelten Informationen eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren vorgesehen.
