E-Rechnungspflicht, Ausstellungsfristen

E-Rechnungspflicht: Neue Ausstellungsfristen ab 2027 und 2028

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die E-Rechnungspflicht stellt Firmen vor Herausforderungen. Neue Prüfhinweise und internationale Beispiele zeigen, wie die Umstellung gelingen kann.

E-Rechnungspflicht: Neue Prüfhinweise und internationale Erfahrungen für Unternehmen
Ein moderner Schreibtisch mit einem Tablet, auf dem Finanzdiagramme für die E-Rechnungs-Implementierung dargestellt sind. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Pflicht zur elektronischen Rechnung stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Während die ersten Stufen bereits greifen, sorgen neue Prüfhinweise und internationale Erfahrungen für Diskussionsstoff.

Deutschland treibt die Umstellung voran

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die aktive Ausstellung folgt in Etappen: Ab 2027 sind Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz dran, ab 2028 alle übrigen.

Steuerberater warnen: Nur wer XML-Datensätze wie das ZUGFeRD-Format korrekt verarbeitet, sichert sich den Vorsteuerabzug. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) liefert mit dem neuen Prüfungshinweis PH 9.850.1 vom 5. Juni 2026 eine Orientierung für die projektbegleitende Prüfung komplexer IT-Umstellungen.

Internationale Erfahrungen: Wachstum und Korrekturen

Malaysia überprüft sein „E-Invois"-System aus dem August 2024 erneut. Das Kabinett will die administrative Belastung für Händler und Arbeitgeber senken – ein Beispiel dafür, dass digitale Abrechnungssysteme oft nachjustiert werden müssen.

Finnland zeigt, wie es besser läuft: Die Peppol Authority meldet für 2024 bis 2025 ein Transaktionswachstum von 60,6 Prozent im Peppol-Netzwerk. Der Standard für grenzüberschreitenden Datenaustausch wird in über 40 Ländern genutzt. Schweden liefert mit einem IMY-Bericht vom Juni 2026 zudem wichtige Einordnungen zur DSGVO-Verantwortlichkeit beim KI-Einsatz in der Rechnungsverarbeitung.

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Kritik an Infrastruktur und neuen Pflichten

Der Bundesrechnungshof sieht erhebliche Risiken beim Deutschland-Stack, dem technischen Fundament der digitalen Verwaltung. Die Prüfer bemängeln unklare Verantwortlichkeiten, die die digitale Transformation ausbremsen könnten.

Auch das Bundesfinanzministerium erntet Widerstand: Die Pläne für den digitalen Kassenbon ab 2028 stoßen beim Handelsverband Deutschland (HDE) auf Kritik. Besonders Bäcker und Gastronomen sorgen sich um ihre älteren Kassensysteme. Die geplante Registrierkassenpflicht ab 2028 für Betriebe mit über 100.000 Euro Jahresumsatz trifft vor allem Saisonbetriebe hart. Industrievertreter fordern Übergangsfristen von zwei bis drei Jahren.

Praxisbeispiele: So gelingt die Umstellung

Ein großer Onlineshop stellte im Juni 2025 auf Microsoft Dynamics 365 um – nach anderthalb Jahren Vorbereitung und mit über 200 Lieferanten im eigenen Portal. Die BAUR-Gruppe meisterte die Migration von quelle.de in 14 Monaten und absolvierte dabei über 2.200 Testfälle für mehr als 100 Schnittstellen.

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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erhebt derweil kontinuierlich Daten zum Vorbereitungsstand im Mittelstand. Eine Umfrage Anfang 2026 sollte die Bedarfe der Betriebe vor den Fristen 2027 und 2028 identifizieren. Klar ist: Wer jetzt handelt, vermeidet späteren Stress.

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