E-Rechnungspflicht, Handwerk

E-Rechnungspflicht: Handwerk drängt auf Verschiebung des Starts auf 2028

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 14:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der sächsische Handwerkstag verlangt mehr Vorbereitungszeit; fehlende Vorgaben und schleppende Softwareeinführungen erschweren die Umstellung.

Handwerk fordert Verschiebung der E-Rechnungspflicht auf 2028
Eine traditionelle Werkbank mit verschiedenen Handwerkzeugen in einer hellen Werkstatt ohne Personen oder Unterlagen. Illustration mit AI erstellt.

Das deutsche Handwerk drängt auf einen Aufschub der gesetzlichen E-Rechnungspflicht für Unternehmen. Nach Berichten vom 14. Oktober 2026 fordert unter anderem der sächsische Handwerksverband, den Starttermin für die verpflichtende Ausstellung maschinenlesbarer Rechnungen bei Betrieben mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz vom Januar 2027 auf das Jahr 2028 zu verschieben.

Fehlende Leitlinien und Risiken für Betriebe

Uwe Nostitz, Präsident des Sächsischen Handwerkstages, begründet den geforderten Aufschub mit bislang fehlenden rechtlichen sowie technischen Leitlinien. Das Fehlen dieser Vorgaben führe in der Praxis zu erheblichen Problemen beim Austausch elektronischer Rechnungen, zu spürbarem Zeitverlust und zu Verzögerungen bei Zahlungen.

Zudem entstünden dadurch rechtliche Risiken beim Vorsteuerabzug. Als weiteren wesentlichen Kritikpunkt nannte Nostitz das Fehlen eines geregelten Korrekturprozesses für Baurechnungen, was Handwerksbetriebe vor zusätzliche Hürden stelle.

Der gesetzliche Stufenplan nach § 14 und § 27 Abs. 38 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sieht vor, dass alle Betriebe bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen.

Die Pflicht zur Ausstellung greift laut aktueller Gesetzeslage ab dem 1. Januar 2027 für Betriebe, deren Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 Euro liegt. Spätestens ab 2028 sollen schließlich sämtliche B2B-Rechnungen im inländischen Geschäftsverkehr elektronisch ausgestellt werden.

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Gesetzliche Übergangsfristen und Formate

Bis zum 31. Dezember 2026 gilt bundesweit eine Übergangsfrist, nach der Rechnungen weiterhin in Papierform oder als einfaches PDF versendet werden dürfen.

Für Betriebe mit einem Gesamtumsatz im Jahr 2026 von bis zu 800.000 Euro verlängert sich diese Frist bis zum 31. Dezember 2027. Auch für den EDI-Rechnungsaustausch besteht eine Frist bis Ende 2027, die unabhängig von der Umsatzgrenze gilt. PDF-Dateien ohne eingebetteten XML-Datensatz gelten steuerrechtlich als sonstige Rechnungen und sind im B2B-Bereich ab 2028 nicht mehr zulässig.

Als gültige E-Rechnungen sind strukturierte Formate nach der europäischen Norm EN 16931 vorgesehen, insbesondere die XRechnung sowie ZUGFeRD ab der Version 2.0.1, wobei Profile wie MINIMUM oder BASIC-WL nicht ausreichen.

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Für ZUGFeRD erschien zuletzt die Fassung 2.5.2 am 4. August 2026. Nach § 14b Abs. 1 UStG müssen elektronische Rechnungen acht Jahre lang im Originalformat aufbewahrt werden.

Ausnahmen von der Pflicht bestehen bei Geschäften mit Privatpersonen und Auslandskunden, bei steuerfreien Umsätzen nach § 4 Nr. 8–29 UStG sowie bei Kleinbeträgen bis 250 Euro nach § 33 UStDV und für Kleinunternehmer nach § 34a UStDV.

Verzögerungen bei der Softwareeinführung

Dass viele Unternehmen mit der termingerechten Umstellung ringen, verdeutlichen auch Branchendaten der Plattform ERP-Pilot. Eine Auswertung von 16 aktiven Systemen im deutschsprachigen Raum ergab, dass lediglich bei drei Anbietern eine Einführung innerhalb von weniger als 80 Tagen vor dem Stichtag am 1. Januar 2027 denkbar ist.

Während schlankere Lösungen wie Odoo typischerweise ab vier Wochen und Microsoft Dynamics 365 Business Central ab acht Wochen implementiert werden können, beanspruchen On-Premise-Systeme wie SAP S/4HANA ab zwölf Monaten Vorlauf.

Eine Erhebung von ERP-Pilot im Zeitraum zwischen dem 14. Februar 2026 und dem 12. Oktober 2026 unter 244 Teilnehmenden zeigte zudem, dass 190 Befragte – was 78 Prozent entspricht – den operativen Start ihres Systems erst in mehr als sechs Monaten oder noch gänzlich ohne festen Termin planen.

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