E-Rechnungspflicht, Abgelaufene

E-Rechnungspflicht ab 2027: 33% der Unternehmen völlig unvorbereitet

04.06.2026 - 03:30:00 | boerse-global.de

Abgelaufene Fristen, ein richtungsweisendes BFH-Urteil für Ehepaare und Pläne für das Jahressteuergesetz 2026 prägen die aktuelle Steuerlandschaft.

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Die deutsche Steuerlandschaft gleicht einem Minenfeld aus ablaufenden Fristen, neuen Gerichtsurteilen und digitalen Zwängen. Steuerzahler und Unternehmen müssen sich sputen.

Fristen im Blick: Wer jetzt zahlen muss

Für das Steuerjahr 2024 ist der Stichtag bereits Geschichte: Der 30. April 2026 war der letzte Termin für die Abgabe. Seit dem 1. Juni läuft nun offiziell der Verzinsungszeitraum für ausstehende Zahlungen. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 0,15 Prozent pro Monat – das klingt harmlos, summiert sich aber schnell.

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Wer noch bis zum 30. Juni 2026 freiwillige Zahlungen auf die voraussichtliche Steuerschuld leistet, kann die Zinskosten drücken. Das gilt auch vor dem offiziellen Steuerbescheid.

Für das Jahr 2025 sieht die Lage anders aus: Selbstständige und Freiberufler müssen ihre Erklärung bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Wer einen Steuerberater einschaltet, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Die Botschaft der Experten: Finger weg von den Fristen – Versäumniszuschläge und Verzugszinsen sind teuer.

BFH-Urteil: Ehepaare in der Steuerfalle

Ein wegweisendes Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 14/22) sorgt für Aufsehen. Wer als Ehepaar in die Steuerklassenkombination III/V wechselt, muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Klingt banal, hat aber Sprengkraft.

Unterlassen Ehepaare diese Pflicht, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Die Finanzämter dürfen dann bis zu zehn Jahre rückwirkend Steuern nachfordern. Die automatische Übermittlung der Lohnsteuerdaten ans Finanzamt? Die entbindet nicht von der Pflicht zur manuellen Erklärung. Ein teurer Irrtum, der viele Paare teuer zu stehen kommen könnte.

Jahressteuergesetz 2026: Was sich ändern soll

Das Bundesfinanzministerium hat Ende Mai einen Diskussionsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Die Vorschläge haben es in sich:

  • Umsatzsteuerliche Organschaft: Ab dem 1. Januar 2029 soll das System auf ein Antragsverfahren umgestellt werden. Personengesellschaften könnten dann als Organgesellschaften anerkannt werden.
  • Forschungszulage: Die Fördergrenze soll von 15 auf 25 Millionen Euro steigen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ein Signal für Innovation.
  • Zinserhöhung: Ab 2027 plant die Regierung, den Verzugszinssatz von 0,15 auf 0,30 Prozent pro Monat zu verdoppeln.
  • Immobilien: Neue gesetzliche Regelungen zur Aufteilung von Kaufpreisen bei bebauten Grundstücken sind vorgesehen.

Ein Kabinettsbeschluss wird für den 1. Juli 2026 erwartet. Das Gesetz könnte noch dieses Jahr in Kraft treten.

Digitalisierung: Die GoBD und die E-Rechnung

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern (GoBD) bleiben das Rückgrat der deutschen Buchhaltung. Die Anforderungen sind klar: Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitnähe, Ordnung und Unveränderbarkeit.

Eine wichtige Änderung betrifft die Aufbewahrungsfristen für Dokumente ab 2025: Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse müssen zehn Jahre aufbewahrt werden. Buchungsbelege nur noch acht Jahre. Geschäftsbriefe sind sechs Jahre lang zu archivieren. Und wer keine Verfahrensdokumentation hat, handelt fahrlässig.

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Die E-Rechnungspflicht rückt näher. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von über 800.000 Euro elektronische Rechnungen in Formaten wie XRechnung oder ZUGFeRD versenden können. Eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt: Der Mittelstand ist schlecht vorbereitet.

  • 33 Prozent der befragten Unternehmen haben noch nie eine elektronische Rechnung versendet.
  • Nur 37 Prozent verstehen die neuen gesetzlichen Anforderungen vollständig.
  • Rund 21 Prozent nutzen noch Textverarbeitung oder Tabellenkalkulation für die Rechnungsstellung.

Bearbeitungszeiten: Wo das Finanzamt am schnellsten arbeitet

Die Effizienz der Finanzämter variiert stark zwischen den Bundesländern. Daten des Steuerzahlerbunds für das Veranlagungsjahr 2024 zeigen deutliche Unterschiede:

  • Spitzenreiter Hessen: Im Schnitt 41 Tage bis zum Steuerbescheid.
  • Schlusslicht Bremen: 56 Tage Wartezeit.
  • Mecklenburg-Vorpommern: 50 Tage – eine Verbesserung um einen Tag im Vergleich zum Vorjahr.

Die Empfehlung der Experten: Früh einreichen und vollständige Unterlagen beifügen. Das beschleunigt das Verfahren erheblich.

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