E-Rechnungen, Vietnam

E-Rechnungen: Vietnam klärt Pflichten für Taxiunternehmen

Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Finanzministerium erläutert die Ergänzung von E-Rechnungen und Buchhaltung. Für Taxifahrten gelten künftig je nach Kundentyp unterschiedliche Belegpflichten.

Vietnam präzisiert E-Rechnungsregeln: Klarheit für Unternehmen und Taxigewerbe
Digitales Tablet mit Finanzdaten auf einem modernen Bürotisch in einer professionellen Arbeitsumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das vietnamesische Finanzministerium hat am 3. August 2026 offizielle Stellungnahmen zu drängenden Anwendungsfragen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht. Die Behörde stellte dabei klar, dass elektronische Rechnungen und Buchhaltungsunterlagen rechtlich unterschiedliche Funktionen erfüllen und sich gegenseitig ergänzen. Mit den neuen Erläuterungen reagiert die Regierung auf Unklarheiten in der Wirtschaft und spezifische Beschwerden aus dem Transportsektor.

Differenzierung zwischen Buchführung und Rechnungsstellung

Das Ministerium betonte, dass elektronische Rechnungen zwar rechtsgültige Dokumente seien, die allgemeine Buchführungspflicht jedoch nicht ersetzen. Unternehmen sind dazu verpflichtet, ihre Buchhaltungsunterlagen gemäß dem Rundschreiben 152/2025/TT-BTC zu führen. Dabei räumt die Behörde den Betrieben Flexibilität bei der Archivierung ein: Die Unterlagen können wahlweise elektronisch oder in Papierform gespeichert werden.

Eine manuelle Führung von Papierbüchern ist laut der Stellungnahme vom 3. August 2026 nicht mehr zwingend erforderlich. Dennoch hielt das Finanzministerium an der standardisierten Aufzeichnungspflicht für Kleinbetriebe fest. Anträge auf eine vollständige Abschaffung der Verkaufs- und Einkaufsbücher für dieses Segment wurden abgelehnt. Die Behörde bestätigte jedoch, dass elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Buchhaltungsunterlagen als sich ergänzende Dokumentationssysteme fungieren, was die Effizienz in der Verwaltung steigern soll.

Spezielle Regelungen für die Taxi-Branche

Ein wesentlicher Teil der Veröffentlichung widmete sich der Umsetzung der Dekrete 141/2026/ND-CP und 254/2026/ND-CP, die die verpflichtende Nutzung elektronischer Rechnungen regeln. Das Finanzministerium reagierte damit direkt auf Eingaben von Taxifahrern und Taxiunternehmen. Gemäß dem Dekret 254/2026/ND-CP wurde klargestellt, dass für einzelne Taxifahrten keine Sammelrechnungen vorgeschrieben sind.

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Die Art der Rechnungsstellung hängt künftig maßgeblich vom Kundentyp ab. Bei Geschäftskunden müssen Taxiunternehmen die Rechnungen nach einem erfolgreichen Datenabgleich erstellen, wobei dies spätestens bis zum 7. Tag des Folgemonats erfolgen muss. Für Privatkunden, die keine spezifischen Rechnungsangaben hinterlassen, übermitteln die Unternehmen lediglich die Transaktionsdaten an die Finanzbehörden. Sollten Privatkunden jedoch unmittelbar eine Quittung benötigen, wird eine elektronische Rechnung direkt ausgestellt.

Kostenaspekte und Compliance in der Diskussion

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Belastung der neuen digitalen Prozesse vertritt das Ministerium eine klare Position: Durch die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung entstünden für Taxiunternehmen keine zusätzlichen Compliance-Kosten. Diese Einschätzung steht im Kontrast zu früheren Warnungen aus der Branche.

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Der Taxiverband Hanoi hatte in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die strikte Einhaltung der Rechnungspflichten zu erheblichen finanziellen Belastungen führen könne. Der Verband bezifferte die potenziellen Kosten auf jährlich hunderte Millionen bis Milliarden VND. Das Finanzministerium hält dem entgegen, dass die Digitalisierung langfristig zu einer Entlastung führe und die Rechtsgültigkeit der Dokumente im digitalen Format vollumfänglich gewährleistet sei.

Die Verordnungen 141/2026/ND-CP und 254/2026/ND-CP bleiben damit der verbindliche Rahmen für die vietnamesische Wirtschaft, während die Behörden durch die aktuellen Klarstellungen versuchen, den Übergang für kleine Betriebe und spezialisierte Dienstleister zu erleichtern.

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