E-Rechnung, Pflicht

E-Rechnung: Pflicht für große Firmen ab Januar 2027

28.05.2026 - 12:05:28 | boerse-global.de

Ab 2027 drohen strengere E-Rechnungspflichten. Auch Betriebsübergaben und Mitarbeitervergütungen unterliegen neuen Vorschriften.

Axsome Aktie: Legato baut um 90,6 Prozent aus - Foto: über boerse-global.de
Axsome Aktie: Legato baut um 90,6 Prozent aus - Foto: über boerse-global.de

Die Digitalisierung der Buchhaltung und neue gesetzliche Vorschriften verändern die Pflichten deutscher Unternehmen grundlegend. Besonders die E-Rechnung rückt in den Fokus, doch auch bei Betriebsübergaben, Mitarbeitervergütungen und Steuererklärungen gibt es wichtige Neuerungen.

E-Rechnung: Die Uhr tickt

Bereits seit Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Doch die eigentliche Herausforderung kommt erst: Ab Januar 2027 müssen Firmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 Euro auch selbst E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später, ab Januar 2028, gilt diese Pflicht dann für alle Unternehmen.

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Die Umstellung verläuft jedoch schleppend. Nur etwa 25 Prozent der Steuerberater setzen bislang auf Künstliche Intelligenz in ihrer Praxis. Dabei steigen gleichzeitig die Kosten: Seit Juli 2025 liegt der Stundensatz für Steuerberatungsleistungen bei 115 Euro.

Strengere Regeln bei Umstrukturierungen

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) hat die Vorschriften für Unternehmensumwandlungen verschärft. Die siebenjährige Sperrfrist bei bestimmten Umwandlungen lässt sich nur noch vorzeitig beenden, wenn ein Verkauf stattfindet und stille Reserven aufdeckt. Bestimmte Doppelstockmodelle sind damit nicht mehr möglich.

Auch bei der Gewerbesteuer gibt es Neuerungen: Gewinne aus dem Verkauf oder der Aufgabe von Betriebseinheiten unterliegen nun der Gewerbesteuer – selbst bei indirekt gehaltenen Anteilen. Diese Regelung gilt rückwirkend zum 18. Mai 2024.

Höhere Freibeträge für Mitarbeiter

Das Bundesfinanzministerium hat die Grenzen für steuerfreie Aufwandsentschädigungen angehoben. Ein aktuelles Schreiben vom 23. März 2026 legt fest: Der monatliche steuerfreie Betrag aus öffentlichen Mitteln steigt von 250 auf 275 Euro. Der tägliche Pauschalbetrag wurde von 8 auf 9 Euro erhöht – vorausgesetzt, diese Zahlungen gleichen keinen Verdienstausfall aus.

Arbeitgeber müssen zudem strengere Meldevorschriften beachten. Seit Jahresbeginn 2026 ist die Mitteilung über nicht gezahlte Lohnsteuer – etwa wenn Barlöhne nicht ausreichen, um die Steuer auf Sachleistungen wie Aktienoptionen zu decken – elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

Generationenwechsel: Jedes Jahr 109.000 Betriebe suchen Nachfolger

Die deutsche Wirtschaft steht vor einer gewaltigen Übergabewelle. Eine KfW-Studie vom Januar 2026 zeigt: Bis Ende 2029 suchen jährlich rund 109.000 Unternehmen einen Nachfolger. Allein in Nordrhein-Westfalen wollen über die Hälfte der Inhaber ihre Firma innerhalb der nächsten fünf Jahre übergeben – doch 40 Prozent berichten von Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten zu finden.

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Verschärft wird die Lage durch den anhaltenden Fachkräftemangel. Laut ifo-Institut haben 75 Prozent der Steuer- und Rechtsberatungskanzleien Probleme, qualifiziertes Personal zu finden.

Entlastung aus Österreich: Buchführungsgrenze steigt

Die österreichische Bundesregierung plant, die Buchführungsgrenze anzuheben. Die Umsatzgrenze für die Pflicht zur doppelten Buchführung soll von 700.000 auf 1 Million Euro steigen. Zudem wird ein Gesetzesentwurf vorbereitet, der Unternehmen erlaubt, selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte wie Software oder Patente in der Bilanz zu aktivieren.

Wichtige Termine für 2026

Für das laufende Steuerjahr sollten Unternehmen folgende Fristen im Kalender notieren:

  • 31. Juli 2026: Abgabefrist für die Steuererklärung 2025
  • 10. Juni, 10. September, 10. Dezember: Fälligkeit der vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Für Kleinunternehmer gelten die Sonderregeln weiterhin bei einem Vorjahresumsatz unter 25.000 Euro und einem erwarteten Umsatz unter 100.000 Euro im laufenden Jahr

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