E-Rechnung, Pflicht

E-Rechnung: Pflicht ab 2027 für Betriebe über 800.000 Euro

Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 12:03 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Frankreich startet im September mit der E-Rechnungspflicht, Deutschland plant weitere Stufen bis 2028. Auch andere Länder verschärfen ihre Vorgaben.

E-Rechnungspflicht 2026: Frankreich startet, Deutschland verschärft Regeln
Ein moderner Schreibtisch mit einem Laptop, auf dem digitale Finanzdaten und strukturierte XML-Code-Strukturen zu sehen sind. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die digitale Pflicht zur E-Rechnung greift international immer weiter. Frankreich hat Ende Juli die letzten Details für den Start im September geklärt – Deutschland arbeitet derweil an den nächsten Stufen.

Deutschland: Fristen und Formate im Überblick

Seit dem 1. Januar 2025 müssen deutsche Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die aktive Ausstellung folgt stufenweise: Ab dem 1. Januar 2027 sind Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz dran, der Rest ein Jahr später.

Wichtig für alle: Ein einfaches PDF genügt nicht. Anerkannt werden strukturierte Formate wie XRechnung, ZUGFeRD oder die Übertragung über das Peppol-Netzwerk. Für einfache Prozesse reicht das ZUGFeRD-Profil „Basic", komplexere Abläufe benötigen „EN 16931" oder „Extended". Die Bundesverwaltung setzt weiterhin auf die XML-basierte XRechnung.

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Doch damit nicht genug: Ab Januar 2028 plant der Gesetzgeber eine Registrierkassenpflicht für Betriebe ab 100.000 Euro Jahresumsatz. Elektronische Kassensysteme mit zertifizierter Sicherheitseinrichtung (TSE) sollen dann Pflicht sein. Im Gegenzug soll die Papierbelegpflicht durch digitale QR-Code-Lösungen ersetzt werden.

Frankreich: Nur 41 Prozent sind bereit

Mit dem Dekret Nr. 2026-677 vom 28. Juli hat Frankreich seinen Rechtsrahmen komplettiert. Ab dem 1. September müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Großunternehmen und mittelgroße Firmen (ETIs) müssen dann auch elektronisch ausstellen und E-Reporting betreiben. Kleinere Betriebe folgen ab September 2027.

Die Zeit drängt: Laut Steuerverwaltung DGFiP hatten bis Ende Juli erst 41 Prozent der rund vier Millionen betroffenen Unternehmen eine zugelassene Plattform gewählt. Frankreich setzt auf private Plattformbetreiber (PDPs) als zentrale Drehscheiben. Finanzexperten raten, Integration und Mitarbeiterschulung frühzeitig anzugehen – rund fünf Prozent der B2B-Rechnungen könnten sonst wegen Formatkonflikten scheitern.

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Internationale Zeitpläne: Von Dublin bis Hanoi

Auch andere Staaten ziehen nach. Irland plant die E-Rechnungspflicht für große Firmen ab November 2028, die EU-weite ViDA-Initiative soll dort bis Juli 2030 vollständig umgesetzt sein. Die Slowakei startet bereits am 1. Januar 2027 mit dem Standard EN 16931. Vietnam verlangt seit dem 1. Juli 2026 von Kleinstunternehmen ab einer Milliarde VND Jahresumsatz elektronische Rechnungen mit Steuerbehördencodes. In Brasilien werden ab dem 3. August die neuen Steuerfelder CBS/IBS Pflicht.

Hinzu kommen neue EU-Regeln für den Zahlungsverkehr: Ab dem 10. Juli 2027 gilt eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro im Geschäftsverkehr. Gewerbliche Händler müssen Kunden ab 3.000 Euro identifizieren.

Für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe bleibt das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) zentral. Wer die 10.000-Euro-Bagatellgrenze überschreitet, muss die Umsatzsteuer des Ziellandes anwenden und quartalsweise über das Bundeszentralamt für Steuern melden. Eine neue Durchführungsverordnung vom 27. Juli präzisiert die Details für den digitalen Handel.

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