E-Rechnung, Pflicht

E-Rechnung: Neue Pflicht für 800.000-Euro-Firmen ab Januar 2027

05.06.2026 - 10:14:15 | boerse-global.de

Ab 2027 müssen Unternehmen mit über 800.000 Euro Umsatz E-Rechnungen ausstellen. Eine Umfrage zeigt erhebliche Defizite bei der Vorbereitung.

E-Rechnungspflicht: Viele deutsche Firmen noch unvorbereitet
E-Rechnung - Eine Person betrachtet digitale Rechnungen auf einer holografischen Oberfläche in einem modernen Büro, symbolisch für E-Rechnung und Digitalisierung. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Zeit läuft. Ab Januar 2027 müssen Firmen mit über 800.000 Euro Umsatz elektronische Rechnungen verschicken. Doch eine neue YouGov-Umfrage zeigt: Viele Betriebe sind nicht bereit.

Nur 42 Prozent der befragten 502 Unternehmen versenden bereits regelmäßig E-Rechnungen. Jeder Dritte hat noch nie eine einzige digitale Rechnung ausgestellt. Dabei ist die Pflicht zum Empfang strukturierter Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD bereits seit Januar 2025 in Kraft.

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Versandpflicht kommt in zwei Stufen

Der Gesetzgeber hat einen klaren Fahrplan vorgegeben:

  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz müssen E-Rechnungen ausstellen
  • Ab 1. Januar 2028: Die Pflicht gilt für alle Betriebe – unabhängig von der Größe

Das Problem: Nur 37 Prozent der Firmen kennen die genauen gesetzlichen Anforderungen überhaupt.

Technik bremst die Umstellung aus

Die größte Hürde? Die technische Umsetzung. 36 Prozent der Befragten nennen sie als Hauptproblem. Kein Wunder: Rund 11 Prozent erstellen Rechnungen noch mit Excel, 10 Prozent nutzen Word.

Der Bitkom-Verband bestätigt den Rückstand: 62 Prozent der Unternehmen faxen noch regelmäßig. Nur 13 Prozent setzen auf digitale Signaturen.

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Geld sparen mit digitalen Rechnungen

Dabei lohnt sich der Umstieg. Ein Urteil des EU-Gerichts vom Februar 2026 (Az. Rs. T-689/24) erlaubt den Vorsteuerabzug bereits im Leistungsmonat – wenn die Rechnung vor der Steuererklärung eingeht. Das bringt Liquiditätsvorteile.

Gleichzeitig verschärft sich die Rechtsprechung. Der EuGH wertet Preisanpassungen im Konzern zunehmend als steuerbare Entgelte. Der Bundesfinanzhof warnte bereits im Juli 2025: Nachträgliche Preiserhöhungen können den Zollwert beeinflussen.

Auch die Kasse wird digital

Finanzminister Klingbeil plant zusätzlich: Ab Januar 2027 müssen Betriebe mit über 100.000 Euro Umsatz elektronische Kassensysteme nutzen. Der einmalige Umstellungsaufwand liegt bei 99 Millionen Euro – die jährliche Entlastung bei 89 Millionen.

Die Belegausgabepflicht soll gelockert werden: Eine Bagatellgrenze von 30 Euro ist geplant. Gleichzeitig drohen harte Strafen: Manipulationssoftware an Kassen kann als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Verstöße kosten bis zu 25.000 Euro.

Deutsche KMU verbringen derzeit durchschnittlich 32 Stunden pro Monat mit Compliance-Aufgaben. Die Digitalisierungswelle wird diesen Wert nicht senken – zumindest nicht kurzfristig.

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