E-Rechnung: Deutschland verpflichtet große Betriebe ab Januar 2027
29.06.2026 - 23:31:57 | boerse-global.de
Das Reformpaket „VAT in the Digital Age“ (ViDA) soll die elektronische Rechnung im grenzüberschreitenden B2B-Geschäft bis 2030 zur Pflicht machen. Während der EU-Rahmen die langfristige Perspektive vorgibt, setzen einzelne Mitgliedstaaten bereits früher nationale Regeln um.
Deutschland startet 2025 – mit gestaffelten Fristen
In Deutschland greifen die Neuregelungen zur E-Rechnung schon bald. Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Die Pflicht zum aktiven Versand wird gestaffelt eingeführt.
Ab Januar 2027 sind Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro dazu verpflichtet, ihre B2B-Rechnungen elektronisch zu übermitteln. Für kleinere Unternehmen gelten längere Übergangsfristen. Ausgenommen bleiben vorerst Geschäfte mit Endverbrauchern (B2C), Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro brutto sowie Fahrausweise. Die digitalen Belege müssen über acht Jahre revisionssicher archiviert werden.
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Welche Formate Unternehmen brauchen
Die technischen Anforderungen sind klar definiert: Die Formate müssen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Zu den etablierten Standards gehören XRechnung und das ZUGFeRD-Format. Im internationalen Kontext gewinnen zudem Factur-X, Peppol oder das polnische KSeF an Bedeutung.
Die Vielfalt der Standards sorgt für Verunsicherung in der Wirtschaft. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) veranstaltet am 9. Juli 2026 eine Informationsveranstaltung zu den Auswirkungen der EU-Reform auf den grenzüberschreitenden Handel. Auch regionale Netzwerke wie im Raum Hanau-Kinzigtal bieten im Herbst 2026 spezialisierte Webinare zum sicheren Versand von E-Rechnungen an.
KI-Gesetz und Rechenzentren: Der größere Rahmen
Die E-Rechnungspflicht ist Teil einer umfassenden Digitalisierungswelle. Parallel greifen im August 2026 wesentliche Teile des EU AI Acts mit Transparenzpflichten für KI-Systeme. Zudem sollen die Kapazitäten für Rechenzentren bis 2030 verdreifacht werden – die nötige Infrastruktur für die zunehmend digitalen Geschäftsprozesse.
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In Österreich zeichnen sich zudem Erleichterungen in der Buchführung ab. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, die Buchführungsgrenze von 700.000 Euro auf eine Million Euro Umsatz anzuheben. Das könnte viele mittelständische Betriebe entlasten, die ohnehin die technologische Umstellung auf die E-Rechnung bewältigen müssen. Experten raten zur rechtzeitigen Anpassung der IT-Systeme – nur so lassen sich Compliance-Anforderungen erfüllen und operative Risiken minimieren.
