E-Rechnung ab 2027: Neue Pflicht für Unternehmen über 800.000 Euro
Veröffentlicht am: 07.09.2026 um 13:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine aktuelle Untersuchung des Verbands elektronische Rechnung (VeR) vom 5. September 2026 verdeutlicht die massiven Herausforderungen bei der digitalen Transformation des Rechnungswesens in der Bundesrepublik.
Obwohl sich inzwischen 91 Prozent der befragten Unternehmen täglich oder zumindest regelmäßig mit der E-Rechnung auseinandersetzen, blickt ein Großteil der Wirtschaft skeptisch auf den allgemeinen Fortschritt. Rund 81 Prozent der Studienteilnehmer bewerten die Vorbereitung in Deutschland als schlecht oder unzureichend.
Wissenslücken bremsen die Umsetzung in der Breite
Die am 5. September 2026 veröffentlichten Ergebnisse der VeR-Studie legen offen, dass die Bereitschaft zur Umstellung stark von der Unternehmensgröße abhängt.
Demnach sind Großunternehmen bei der praktischen Umsetzung der E-Rechnung bereits deutlich besser aufgestellt als kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Während größere Organisationen oft bereits über die notwendigen digitalen Infrastrukturen verfügen, stehen viele KMU noch am Anfang des Prozesses.
Als Hauptursache für die mangelhafte Vorbereitung identifizierten die Studienautoren ein erhebliches Wissensdefizit innerhalb der Betriebe. Viele Verantwortliche seien sich über die konkreten Anforderungen und die notwendigen Prozessanpassungen noch nicht im Klaren.
Trotz der hohen Frequenz, mit der das Thema in den Unternehmen mittlerweile besprochen wird – laut einer weiteren Befragung beschäftigen sich sogar 92 Prozent der Akteure regelmäßig oder täglich damit –, scheint die inhaltliche Tiefe der Vorbereitung vielerorts noch nicht auszureichen, um eine reibungslose Transition zu gewährleisten.
Gesetzlicher Zeitplan für die verpflichtende Umstellung
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Der Gesetzgeber hat für die Einführung der obligatorischen E-Rechnung einen stufenweisen Zeitplan festgeschrieben, der den Druck auf die Unternehmen in den kommenden Monaten erhöhen dürfte. Ab dem Jahr 2027 greift zunächst die Ausstellungspflicht für Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro erzielen.
Diese Umsatzgrenze markiert die erste Phase der flächendeckenden Einführung. In einem zweiten Schritt, der ab dem Jahr 2028 wirksam wird, entfällt diese Einschränkung vollständig.
Ab diesem Zeitpunkt unterliegen alle Unternehmen in Deutschland der Verpflichtung, Rechnungen in elektronischer Form auszustellen, ungeachtet ihrer Größe oder ihrer Umsatzstärke. Damit rückt die E-Rechnung endgültig in das Zentrum der Compliance-Anforderungen für den gesamten Wirtschaftsverkehr.
Technische Anforderungen und Compliance-Vorgaben
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Die Umstellung ist nicht allein durch den Versand von Dokumenten per E-Mail erfüllt. Der Gesetzgeber definiert die E-Rechnung als einen strukturierten Datensatz, der den Vorgaben der europäischen Norm EN 16931 entsprechen muss. In der Praxis bedeutet dies die Nutzung spezifischer Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD, die eine automatisierte Verarbeitung der Rechnungsdaten ermöglichen.
Neben der technischen Formatierung müssen Unternehmen zudem neue Anforderungen an die Archivierung erfüllen. Für elektronische Rechnungen gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 8 Jahren.
Während dieser Zeit müssen die Dokumente in ihrer ursprünglichen digitalen Form revisionssicher gespeichert werden, um den Anforderungen der Finanzbehörden zu genügen. Fachleute weisen darauf hin, dass die rechtzeitige Anpassung der IT-Systeme entscheidend ist, um die Integrität und Authentizität der Belege über den gesamten Zeitraum sicherzustellen.
