E-Rechnung, Firmen

E-Rechnung ab 2027: 33 Prozent der Firmen sind nicht bereit

03.06.2026 - 19:09:34 | boerse-global.de

Strenge Rechnungsvorgaben und die Reform der Organschaft prägen die aktuelle Umsatzsteuer-Entwicklung in Deutschland.

E-Rechnung ab 2027: 33 Prozent der Firmen sind nicht bereit - Bild: über boerse-global.de
E-Rechnung ab 2027: 33 Prozent der Firmen sind nicht bereit - Bild: über boerse-global.de

Neue Gerichtsurteile und der Gesetzesentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 stellen die Umsatzsteuer-Compliance in Deutschland auf den Prüfstand. Unternehmen drohen massive Probleme beim Vorsteuerabzug.

Präzise Rechnungen werden zur Pflicht

Der Finanzgerichtshof Münster machte Ende 2025 klar: Schlampige Rechnungen kosten bares Geld. In einem Urteil vom 11. Dezember 2025 verweigerte das Gericht den Vorsteuerabzug für eine Rechnung über rund 23.000 Euro. Der Grund: Die Beschreibung der Ware – eine „gemischte Palette mit Elektronik und Porzellan" – war viel zu vage. Die konkrete Stückzahl und die genaue Art der einzelnen Artikel fehlten völlig.

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Das Gericht stellte klar: Ohne nachprüfbare Angaben ist ein Dokument keine gültige Rechnung – selbst dann nicht, wenn der Lieferant die Umsatzsteuer bereits abgeführt hat.

Ein positives Signal kam dagegen vom Europäischen Gericht (EuG). Am 11. Februar 2026 entschieden die Richter: Unternehmen können die Vorsteuer bereits im Monat der Leistungserbringung abziehen – vorausgesetzt, die Rechnung liegt vor Einreichung der Steuererklärung vor. Das verschafft Firmen einen deutlichen Liquiditätsvorteil.

Jahressteuergesetz 2026: Organschaft wird freiwillig

Das Bundesfinanzministerium legte Ende Mai 2026 einen Entwurf vor, der die umsatzsteuerliche Organschaft grundlegend reformiert. Bisher entstand eine Organschaft automatisch, sobald bestimmte Eingliederungskriterien erfüllt waren. Das führte oft zu ungewollten Haftungsrisiken.

Der neue § 2c UStG macht daraus ein Antragsverfahren. Unternehmen können ab dem 1. Juli 2028 Anträge stellen, die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2029 in Kraft.

Eine weitere gute Nachricht: Die Forschungszulage wird rückwirkend zum 1. Januar 2026 von 15 auf 25 Millionen Euro angehoben.

E-Rechnung: Viele Firmen sind nicht bereit

Die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen gilt bereits seit Anfang 2025. Der nächste Meilenstein kommt zum 1. Januar 2027: Dann müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro strukturierte E-Rechnungen im XRechnung- oder ZUGFeRD-Format ausstellen.

Eine YouGov-Umfrage unter 502 Unternehmen im Frühjahr 2026 zeigt jedoch alarmierende Werte: 33 Prozent haben noch nie eine E-Rechnung versendet, 29 Prozent haben den Umstellungsprozess noch nicht begonnen. Hauptgrund: die technische Umsetzung (36 Prozent).

Experten warnen zudem vor einem Trugschluss: Die technische Validierung einer E-Rechnung garantiert noch lange nicht die steuerliche Korrektheit. Pflichtfelder nach § 14 UStG werden in automatisierten Systemen nicht immer korrekt befüllt.

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Neue Regeln für Kleinunternehmer und den EU-Handel

Seit Anfang 2025 gelten reformierte Grenzen für Kleinunternehmer: Die Umsatzgrenze für das Vorjahr liegt bei 22.000 Euro, die aktuelle Grenze bei 50.000 Euro. Eine neue EU-weite Regelung erlaubt Kleinunternehmern zudem den grenzüberschreitenden Betrieb ohne Umsatzsteuer – vorausgesetzt, der gesamte EU-Umsatz liegt unter 100.000 Euro und sie registrieren sich für eine „EX"-Nummer beim Bundeszentralamt für Steuern.

Der Bundesfinanzhof (BFH) sorgte am 18. Dezember 2025 für Klarheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: Eine „Gelangensbestätigung" ist zwar dringend empfohlen, aber kein zwingendes Erfordernis für den Vertrauensschutz. Entscheidend bleibt, ob der Unternehmer die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten ließ.

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