E-Moped-Regeln in Österreich: Bis zu 30.000 Betroffene müssen umsteigen
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 17:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Österreich ändern sich die Vorgaben für den Lieferverkehr grundlegend: Auslieferer von Diensten wie foodora und Lieferando dürfen künftig nicht mehr mit herkömmlichen E-Mopeds unterwegs sein, sondern müssen auf Fahrräder und E-Bikes umsteigen. Hintergrund ist eine Neueinstufung der Fahrzeuge. E-Mopeds gelten fortan als zweirädrige Kleinkrafträder, wodurch für die Fahrer und Flottenbetreiber strengere rechtliche Verpflichtungen greifen.
Strengere Auflagen für zweirädrige Kleinkrafträder
Bisher waren E-Mopeds ohne Tretunterstützung den herkömmlichen Fahrrädern rechtlich gleichgestellt, sofern ihre Bauartgeschwindigkeit höchstens 25 km/h und ihre Nenndauerleistung maximal 250 Watt betrug. Nun greifen für einspurige elektrische Fahrzeuge der Klasse L1e-B mit bis zu 45 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 4 kW die Bestimmungen für klassische Kleinkrafträder.
Entscheidend für die Einstufung nach der EU-Verordnung 168/2013 ist der sogenannte R-Punkt: Liegt dieser bis zu 540 Millimeter über dem Boden, erfolgt keine Zuordnung zur Klasse L1e-B und das Fahrzeug gilt weiterhin als Elektrofahrrad mit maximal 250 Watt und 25 km/h.
Für alle erfassten E-Mopeds gelten eine Zulassungspflicht, eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die Prüfplakette sowie eine Helmpflicht. Zudem ist mindestens eine Lenkberechtigung der Klasse AM vorgeschrieben. Auf Radwegen und sonstigen Radverkehrsanlagen dürfen die Fahrzeuge nicht mehr verkehren, sie müssen auf die Fahrbahn ausweichen.
Gleichzeitig sinkt die zulässige Alkoholgrenze von 0,8 auf 0,5 Promille. Die Begutachtung nach Paragraf 57a folgt derzeit dem Intervall von drei, zwei und einem Jahr, bevor ab dem 17. Mai 2027 ein neuer Rhythmus von vier, zwei, zwei, zwei und einem Jahr wirksam wird.
Das Fahren ohne erforderliche Berechtigung zieht deutliche Konsequenzen nach sich. Verstöße gegen das Führerscheingesetz werden mit 363 bis 2.180 Euro geahndet. Bei Fahrten ohne ordnungsgemäße Zulassung oder Haftpflichtversicherung reicht der gesetzliche Strafrahmen je nach Delikt bis zu 10.000 Euro, ergänzt um mögliche Regressforderungen der Versicherer.
Hürden bei der Zulassung und Kritik der Verkehrsclubs
Die behördliche Zulassung setzt ein COC-Dokument oder eine Einzelgenehmigung durch die jeweilige Landesregierung voraus. Der Eintrag über ein COC-Papier in der Genehmigungsdatenbank kostet je nach Bundesland durchschnittlich 120 bis 130 Euro. Fehlen die technischen Papiere, ist ein gesondertes Gutachten notwendig.
Der Verkehrsclub ÖAMTC kritisierte, dass die Neuregelung für tausende Fahrzeuge einem faktischen Verbot gleichkomme, da die Zulassung mangels Unterlagen oft unmöglich sei, und forderte vereinfachte Verfahren für den Altbestand sowie europäische Lösungen nach dem Vorbild von Deutschland und Italien.
Nach Schätzungen sind insgesamt 20.000 bis 30.000 Menschen von der im Frühjahr 2026 beschlossenen zweiten Novelle der Straßenverkehrsordnung betroffen, darunter mindestens 20.000 Privatpersonen.
In einer Befragung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit unter 100 E-Moped-Fahrern im Sommer 2026 kannten zwar fast alle Befragten die Neuerungen, rund jeder Sechste fühlte sich jedoch schlecht oder sehr schlecht informiert. Ein Drittel der Teilnehmenden berichtete zudem über eine frühere Unfallbeteiligung.
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Fachleute von Kfz-Prüfstellen weisen darauf hin, dass insbesondere günstige Importmodelle ohne Nachweise künftig nicht mehr genutzt werden können und verschrottet werden müssen. Recyclingbetriebe stellen sich auf eine steigende Zahl ausrangierter Fahrzeuge ein, deren Abgabe kostenlos möglich ist.
Drei- und vierrädrige Kleinkrafträder, Rollstühle sowie Seniorenmobile bis 10 km/h und mehrspurige Fahrzeuge bis 250 Watt sind von den Verboten ausgenommen, sofern mehrspurige Fahrräder maximal 100 Zentimeter breit sind.
Reaktionen in Städten und Umstellung der Lieferflotten
Besonders stark spürbar sind die Änderungen für Essenszusteller in urbanen Zentren wie Wien, Graz und Linz. Judith Schwentner, Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin in Graz, begrüßte den Schritt, für den sich die Stadt und der Österreichische Städtebund seit Jahren eingesetzt hatten, um die Sicherheit für Radfahrende und Zufußgehende auf Radwegen zu erhöhen.
Nach einer Umfrage des IFDD für den Sender W24 befürworten 91 Prozent der Wiener Bevölkerung die Neuregelung. Verkehrsminister Peter Hanke bezeichnete die Bestimmungen als gewaltigen Schritt für die Verkehrssicherheit und begründete den Termin damit, dass Lieferdienste ausreichend Zeit für die Anpassung ihrer Fuhrparks benötigten.
Die Lieferplattformen reagieren mit umfassenden Umstellungen, da die Weiternutzung von E-Mopeds durch Auslieferer einen Vertragsverstoß darstellt, der zur Kündigung führen kann. foodora stellt seine Flotte vollständig um und investiert bis 2027 mehrere Millionen Euro.
Neben einer Partnerschaft mit dem Flottenanbieter Cycle, der Leihräder inklusive Reparatur und Wartung bereitstellt, führt das Unternehmen gemeinsam mit dem Bundesministerium für Inneres und Mobilität Verkehrssicherheitstrainings durch. Die Teilnahme wird mit einer Prämie von 50 Euro honoriert.
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Nach einer Erhebung von Oxford Economics im Auftrag von foodora bestätigen 71 Prozent der Rider, dass der Dienstleister ausreichend Maßnahmen für ihre Sicherheit ergreife. Die Zusteller sind dort regulär angestellt oder als freie Dienstnehmer nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz tätig.
Auch Lieferando kooperiert mit Cycle. Aktive freie Dienstnehmer im Netzwerk des Unternehmens erhalten bei der Wahl eines gebrandeten Rads einen Nachlass von 40 Euro pro Monat auf das Abonnement. Die Räder bieten Reichweiten von bis zu 120 Kilometern und können monatlich oder halbjährlich gekündigt werden, wobei die Abholung derzeit in Wien und Graz möglich ist.
Lieferando stellt den Fahrern kostenlose Helme und Sicherheitsjacken zur Verfügung und bezuschusst Sicherheitstrainings mit 50 Euro pro Kurs über ein fünfstelliges Gesamtbudget. Auch Wolt beabsichtigt, entsprechende Trainingsprogramme zu unterstützen.
Ergonomie und Belastungen für das Lieferpersonal
Mit der Verlagerung der Zustellungen auf Fahrräder und E-Bikes rücken zugleich neue arbeitsmedizinische Fragen in den Fokus. Eine gemeinsame Untersuchung der Arbeiterkammer Wien und der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt zeigt, dass das Tragen beladener Transportboxen auf dem Rücken erhebliche Kräfte auf die Lendenwirbelsäule ausübt. Da diese Belastung beim Radfahren über die gesamte Schicht hinweg anhält, drohen langfristige Schädigungen des Bewegungsapparats.
Die Arbeitnehmervertreter fordern von den Unternehmen daher konkrete Maßnahmen zur Entlastung. Neben der festen Montage der Transportboxen auf Gepäckträgern verlangen sie die kostenlose Bereitstellung und Wartung geeigneter Räder, die Ausgabe von Schutzkleidung für jedes Wetter sowie verbindliche Regeln bei extremen Witterungsbedingungen wie Sturm oder Hitze. Ergänzend fordern die Organisationen Schwerpunktkontrollen durch das Arbeitsinspektorat, um die Arbeitsbedingungen der Zusteller wirksam abzusichern.
