E-Dienstwagen: Strengere Steuerregeln für Stromkosten ab 2026
17.06.2026 - 07:32:39 | boerse-global.de
Verkehrsbetriebe und Unternehmen setzen auf Apps, während sich die Steuerregeln für E-Dienstwagen verschärfen.
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Verkehrsbetriebe setzen auf digitale Abrechnung
Die VAG Nürnberg hat Mitte Juni mit der Umstellung auf rein digitale Abrechnungen begonnen. Über die App NürnbergMOBIL buchen und bezahlen Beschäftigte Fahrten mit Bus, Bahn oder Leihrädern direkt über ein Firmenkonto. Papiertickets für betriebliche Wege werden damit überflüssig. Für interessierte Unternehmen ist am 24. Juni eine digitale Informationsveranstaltung geplant.
Auch auf überregionaler Ebene treiben Unternehmen die Vernetzung voran. Beim „bahn.business Digital Solutions Day“ am 16. Juni in Frankfurt diskutierten Technologieunternehmen wie SAP Concur mit der Deutschen Bahn über nachhaltige Mobilitätslösungen und digitale Buchungsprozesse im Travel Management.
Strengere Nachweise für E-Dienstwagen ab 2026
Für Unternehmen mit Elektro- oder Hybrid-Dienstwagen ändert sich das Steuerrecht. Ab 2026 ist die steuerfreie Erstattung privat gezahlter Stromkosten an strengere Auflagen gebunden.
Ein geeichter Zähler – etwa in Form einer intelligenten Wallbox – wird dann zur Pflicht. Bisher übliche Pauschalen entfallen. Die Erstattung muss auf Basis des individuellen Strompreises inklusive anteiligem Grundpreis erfolgen.
Besonders bei Elektro-Dienstwagen stellt sich oft die Frage nach der optimalen Versteuerung zwischen Fahrtenbuch und Pauschale. Ein kostenloser Excel-Rechner ermittelt automatisch Ihre optimale Steuerstrategie und zeigt Ihnen in unter 3 Minuten die günstigste Lösung. Zum kostenlosen Firmenwagenrechner
Neue Software für Flottenmanagement
Im gewerblichen Fuhrpark erweitern neue Schnittstellen die Datenverwaltung. Seit dem 16. Juni kooperiert der Telematikanbieter Webfleet mit der Volkswagen Group Info Services AG. Flottenbetreiber integrieren Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda, Seat und Cupra direkt per Fahrgestellnummer – ohne zusätzliche Hardware.
Parallel dazu präsentierte ein Münchner Anbieter die „auftragsbuch.app“. Die Anwendung erstellt aus digitalen Fahrtenexporten automatisch ein GoBD-konformes Auftragsbuch für Uber- oder Bolt-Fahrer, wie es das Personenbeförderungsgesetz vorschreibt.
Barzahlung im Bus: Stuttgarter Verschiebung
Die Digitalisierung betrifft auch die Bezahlvorgänge im Nahverkehr. In Stuttgart verschieben die Verkehrsbetriebe die geplante Abschaffung der Barzahlung in Bussen vom Juli auf den 30. Juli. Grund: Der Anteil der Barzahler liegt nur noch bei rund einem Prozent. Die Maßnahme soll jährlich Kosten im hohen sechsstelligen Bereich sparen.
In Baden-Württemberg verbessert seit dem 14. Juni ein neues Softwaretool die Anschlussicherung. Es wertet Echtzeitdaten aus und optimiert die Wartezeiten für Umsteiger. Zudem ging die Hermann-Hesse-Bahn zwischen Calw und Weil der Stadt in den Vollbetrieb – mit Halbstundentakt an Werktagen.
