E-Auto-Prämie, BAFA

E-Auto-Prämie: BAFA stellt klar, wie Kinderfreibeträge angerechnet werden

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Für die Einkommensprüfung zählt der Steuerbescheid; bis Anfang Oktober 2026 bewilligte das BAFA 97.790 private E-Auto-Förderungen.

BAFA erklärt Kinderfreibeträge bei der E-Auto-Förderung
Ein minimalistischer, leerer Büroraum mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat über die korrekte Anrechnung von Kinderfreibeträgen bei der Prüfung der Einkommensgrenzen für die staatliche E-Auto-Förderung aufgeklärt. Ziel der Behörde ist es, verbreitete Fehlannahmen bei Antragstellern auszuräumen.

Wie ein Behördensprecher auf Anfrage der Mediengruppe Bayern mitteilte, ist für die Bemessung der Förderung ausschließlich das im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene zu versteuernde Einkommen nach § 2 Absatz 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes maßgeblich. Kinderfreibeträge dürfen im Förderverfahren folglich nicht nochmals abgezogen werden.

Berechnung des maßgeblichen Einkommens

Für die Prüfung der Förderkriterien zieht das BAFA den Durchschnitt der zwei jüngsten Steuerbescheide heran, die maximal drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Die grundsätzliche Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Personen ohne Kind. Dieser Betrag erhöht sich um 5.000 Euro je förderrelevantes Kind bis zu einer Höchstgrenze von 90.000 Euro, die bei zwei oder mehr Kindern erreicht wird.

Ein doppelter Abzug von Kinderfreibeträgen findet nicht statt, da diese steuerlichen Faktoren im amtlich festgestellten zu versteuernden Einkommen des Finanzamts bereits berücksichtigt sind. Antragsberechtigt sind Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Pro Person kann ein Antrag gestellt werden, während pro Haushalt maximal zwei Anträge zulässig sind.

Staffelung der Förderbeträge

Das Förderprogramm, das seit dem 19. Mai 2026 läuft, bietet gestaffelte Zuschüsse zwischen 1.500 Euro und 6.000 Euro für Kauf oder Leasing. Der Basisbetrag beträgt 3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge.

Für Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender liegt die Basisförderung bei 1.500 Euro, sofern die Zulassung bis zum 30. Juni 2027 erfolgt und das Fahrzeug entweder maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine rein elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern aufweist.

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Zur Basisförderung kommen einkommensabhängige Boni hinzu:
- Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich die Fördersumme um 1.000 Euro.
- Bei einem Einkommen von unter 45.000 Euro kommen weitere 1.000 Euro hinzu.
- Zudem gibt es einen Zuschlag von 500 Euro je Kind unter 18 Jahren für maximal zwei Kinder (höchstens 1.000 Euro).

Familien mit mindestens zwei Kindern und einem zu versteuernden Einkommen von unter 45.000 Euro können damit den maximalen Zuschuss von 6.000 Euro erhalten.

Gefördert werden ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1. Gebrauchtwagen, Tageszulassungen sowie Vorführwagen sind von der Prämie ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss nach dem Erwerb auf die antragstellende Person zugelassen werden; der Antrag kann erst nach erfolgter Zulassung gestellt werden. Zudem gilt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten.

Digitale Antragstellung und Zwischenbilanz

Die Antragstellung beim BAFA erfolgt ausschließlich digital über das Bund-ID-Konto. Dafür ist eine Authentifizierung mit hohem Vertrauensniveau (Online-Ausweis) oder mit substanziellem Niveau über ein ELSTER-Zertifikat vorgeschrieben. Ein einfaches Basiskonto mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.

Alternativ besteht die Möglichkeit, eine andere Person oder ein Autohaus mit der Antragstellung zu bevollmächtigen; die bevollmächtigte Stelle muss dann über ein entsprechendes Bund-ID- oder Unternehmenskonto verfügen und die Vollmacht beifügen.

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Die Bundesregierung und das BAFA verzeichnen eine rege Nachfrage nach der Förderung. Am 2. Oktober 2026 meldete das BAFA die 100.000. Bewilligung. Bis zum 1. Oktober 2026 wurden laut BAFA 97.790 Förderungen für private E-Autos bewilligt und insgesamt 432 Millionen Euro ausgezahlt, was einem Durchschnitt von rund 4.400 Euro je Antrag entspricht. Die Zahl der Genehmigungen stieg von 26.875 zum 1. August 2026 auf 52.473 zum 1. September 2026.

Reine Elektroautos machten mit 89.594 Fahrzeugen 91,6 Prozent der bewilligten Anträge aus, während Hybridantriebe auf 8.196 Fahrzeuge (8,4 Prozent) kamen. Kauf (49.328 Anträge) und Leasing (48.462 Anträge) hielten sich annähernd die Waage.

Mehr als die Hälfte der Antragsteller – 51.209 Haushalte beziehungsweise 52,4 Prozent – wies ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 45.000 Euro auf. 72.546 Haushalte lagen bei maximal 60.000 Euro. 64.976 Anträge stammten von Personen ohne Kinder, während 32.814 Bewilligungen an Antragsteller mit Kindern gingen.

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