Düngeverordnung, Nitratbelastung

Düngeregeln: Agrarminister schaffen Rote Gebiete ab und setzen auf regionale Lösungen

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 16:46 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Agrarminister der Länder wollen die bisherigen Roten Gebiete abschaffen und die Düngevorgaben künftig regional organisieren. Wasserversorger und Naturschutzverbände warnen vor uneinheitlichen Regeln und zusätzlicher Bürokratie.

Die Verwendung von Dünger ist eines der Streitthemen bei der Agrarministerkonferenz in Würzburg. (Archivbild)  - Bild: Jan Woitas/dpa
Die Verwendung von Dünger ist eines der Streitthemen bei der Agrarministerkonferenz in Würzburg. (Archivbild) - Bild: Jan Woitas/dpa

Die Agrarminister der Länder haben sich auf ein Regionalisierungsmodell für die künftigen Regeln zur Düngung in der Landwirtschaft verständigt.

Rote Gebiete sollen wegfallen

Die bisherigen Roten Gebiete, in denen wegen hoher Nitratbelastung nur eingeschränkt gedüngt werden darf, sollen abgeschafft werden. An ihre Stelle sollen regionale Lösungen der Bundesländer treten, die dem Verursacherprinzip stärker Rechnung tragen, sagte die Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Bayerns Ressortchefin Michaela Kaniber (CSU).

Die Neuregelung ist nötig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht einer maßgeblich vom bayerischen Bauernverband vorangetriebenen Klage stattgegeben und die bisherige Regelung mit Roten Gebieten gekippt hatte.

Wasserversorger fordern einheitliche Vorgaben

Der Verband kommunaler Unternehmen kritisierte den Beschluss. „Gewässerschutz braucht bundesweit einheitliche Regeln“, teilte der Verband mit. Seine Mitglieder sind nach Verbandsangaben vor allem Stadtwerke und versorgen rund 90 Prozent der Bevölkerung in Deutschland mit Trinkwasser.

Auch der Naturschutzbund Deutschland äußerte Bedenken. Nabu-Experte Phillip Brändle warnte, die angekündigte Flexibilisierung könne zu einem Bürokratiemonster werden. Etwa jeder zehnte Betrieb in Deutschland bewirtschafte Flächen über Bundeslandgrenzen hinweg und müsse dann möglicherweise unterschiedliche Regeln, Fristen und Nachweise beachten.

Bund sieht EU-Vorgaben erfüllt

Kaniber sagte, niemand habe Interesse daran, das wichtigste Lebensmittel zu gefährden. Niedersachsens Agrarministerin Miriam Staudte (Grüne) betonte, eine neue Regelung müsse zügig umgesetzt werden, um Rechtsunsicherheiten zu beenden.

Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) begrüßte den Kompromiss. Er sagte, der Gewässerschutz und das Verursacherprinzip würden gestärkt, zugleich würden die Vorgaben der Europäischen Union eingehalten.

Streit über Stallumbauten

Bei tierwohlgerechten Stallumbauten forderte Kaniber eine konsequente Förderung der Landwirte. Wer Ernährungssicherheit wolle, müsse auch Nutztierhaltung ermöglichen; höhere Anforderungen müssten mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten verbunden werden.

Landwirte fühlen sich nach Branchenangaben häufig in einem Genehmigungsdschungel gefangen. Offenställe seien zwar gut für das Tierwohl, ihre Genehmigung könne aber am Umwelt- und Baurecht scheitern. Ein Vorschlag für 20 Jahre Bestandsschutz bei Stallumbauten scheiterte den Angaben zufolge an den Agrarministern der Grünen.

Schutz des Grundwassers bleibt Zielkonflikt

Nitrat gelangt vor allem durch übermäßige Düngung in Böden und kann ins Grundwasser ausgewaschen werden. Die Belastung ist regional unterschiedlich, weshalb die Länder mit dem Regionalisierungsmodell stärker auf örtliche Messwerte und den jeweiligen Verursacher reagieren wollen.

Die bisherigen Roten Gebiete stehen für Flächen, auf denen wegen hoher Nitratwerte verschärfte Düngevorgaben gelten. Ihr Wegfall verändert deshalb nicht das Ziel des Gewässerschutzes, sondern die Art seiner Umsetzung. Entscheidend wird sein, ob die Länder vergleichbare Kriterien, belastbare Messnetze und wirksame Kontrollen schaffen.

Folgen für Betriebe und Wasserversorgung

Für landwirtschaftliche Betriebe kann eine regionale Regelung passgenauer sein, zugleich aber den Verwaltungsaufwand erhöhen. Das gilt besonders für Unternehmen, deren Flächen in mehreren Bundesländern liegen. Unterschiedliche Fristen, Nachweise und Ausbringungsgrenzen könnten die Planung erschweren.

Für Verbraucher ist die Entwicklung mittelbar relevant: Je höher die Nitratbelastung des Rohwassers, desto aufwendiger kann die Trinkwasseraufbereitung werden. Wasserversorger warnen deshalb vor einem Flickenteppich. Die weitere Ausgestaltung muss zugleich europäische Vorgaben einhalten und den nach dem Gerichtsurteil entstandenen rechtlichen Übergang verlässlich schließen.

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