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Duale Studium: Rentenversicherung ab 325 Euro Einkommen

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 15:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bei dual Studierenden übernimmt der Betrieb unter 325 Euro die Rentenbeiträge vollständig; darüber werden die Kosten gemeinsam getragen.

Duales Studium: Wer die Rentenbeiträge bei 325 Euro trägt
Ein ordentlich aufgeräumter Schreibtisch mit Unterlagen zur Rentenversicherung und einem Füllfederhalter bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Duale Studierende unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Rentenversicherungspflicht. Wie aktuelle Berichte Anfang September verdeutlichen, hängt die konkrete Verteilung der Beitragslast dabei maßgeblich von der Höhe des monatlichen Entgelts ab.

Diese Regelung stellt sicher, dass Studierende bereits während ihrer praxisintegrierten Ausbildung Rentenanwartschaften erwerben, während gleichzeitig die finanzielle Belastung bei geringen Einkommen reguliert wird.

Die Geringverdienergrenze von 325 Euro

Die Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge folgt im Rahmen eines dualen Studiums einer fest definierten Einkommensschwelle. Liegt das monatliche Bruttoeinkommen der Studierenden unter einem Wert von 325 Euro, greift eine Sonderregelung zugunsten der Auszubildenden. In diesen Fällen ist das ausbildende Unternehmen dazu verpflichtet, die Beiträge zur Rentenversicherung vollständig zu übernehmen.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Studierende mit einer geringen Ausbildungsvergütung keine zusätzlichen Abzüge in diesem Bereich erfahren, während das Unternehmen die soziale Absicherung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses sicherstellt. Für Personalabteilungen bedeutet dies eine genaue Überprüfung der monatlichen Bezüge, insbesondere bei variablen Vergütungsbestandteilen, um die korrekte Abführung der Beträge zu gewährleisten.

Beitragsaufteilung bei Überschreiten der Verdienstgrenze

Sobald die monatliche Vergütung die Grenze von 325 Euro überschreitet, ändert sich das Verfahren der Beitragszahlung. In diesem Szenario wird das Einkommen nicht mehr als reines Geringverdiener-Entgelt im Sinne dieser spezifischen Grenze gewertet. In der Folge teilen sich der dual Studierende und der Arbeitgeber die Beiträge zur Rentenversicherung.

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Dieser Übergang zur paritätischen oder anteiligen Finanzierung entspricht dem Regelfall in klassischen Beschäftigungsverhältnissen. Für die Studierenden bedeutet das Überschreiten der Schwelle zwar den Erwerb höherer Anwartschaften durch ein höheres Bruttoeinkommen, jedoch führt die Beitragsbeteiligung auch zu entsprechenden Abzügen vom monatlichen Nettogehalt.

Administrative Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen, die duale Studiengänge anbieten, ist die Kenntnis dieser Grenze für die Budgetplanung und die Lohnbuchhaltung essenziell. Die Rentenversicherungspflicht für diesen Personenkreis ist gesetzlich verankert und unabhängig davon, ob es sich um einen praxisintegrierten oder ausbildungsintegrierten Studiengang handelt.

Finanzexperten weisen darauf hin, dass die korrekte Einordnung der Studierenden in das jeweilige Beitragsmodell wichtig ist, um Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen durch die Sozialversicherungsträger zu vermeiden.

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Da die Beitragszahlung direkt an den jeweiligen Verdienst gekoppelt ist, müssen Unternehmen insbesondere bei Gehaltserhöhungen oder Prämienzahlungen prüfen, ob die Grenze von 325 Euro überschritten wird und sich damit der Modus der Beitragszahlung verändert.

Die Einordnung der dual Studierenden in das Rentenversicherungssystem unterstreicht ihren Status als fester Bestandteil der Belegschaft. Während sie theoretische Inhalte an Hochschulen oder Berufsakademien vermittelt bekommen, sind sie in der Praxisphase als versicherungspflichtig Beschäftigte anzusehen, deren soziale Absicherung durch die genannten Beitragsregelungen systematisch geregelt ist.

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