DSGVO-Verstoß, Feuerwehrmeldungen

DSGVO-Verstoß bei Feuerwehrmeldungen: Gericht spricht je 100 Euro zu

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 12:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte die Meldebefugnis, beanstandete pauschale Datenerfassung und gewährte zwei Beamten jeweils 100 Euro.

Berliner Feuerwehr: Gericht prüft Impfpflicht-Meldungen und spricht Schadensersatz zu
Ein minimalistischer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit poliertem Betonboden und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 30. September 2026 in mehreren Verfahren über die Rechtmäßigkeit von behördlichen Meldungen im Rahmen der früheren einrichtungsbezogenen Impfpflicht entschieden.

Demnach war die Berliner Feuerwehr im Jahr 2022 grundsätzlich berechtigt, Beschäftigte ohne Impf- oder Genesenennachweis an das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) zu übermitteln. Allerdings verstießen Teile der damaligen Datenerfassung gegen die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Meldepflicht bestand auch für Kräfte im Innendienst

Gegenstand der Entscheidungen waren drei Verfahren mit den Aktenzeichen VG 42 K 72/25, VG 42 K 65/25 sowie VG 42 K 66/25. Das Gericht stellte klar, dass die Meldepflicht nach § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) während der Geltung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 für alle im Rettungsdienst tätigen Personen galt. Dies schloss auch Beschäftigte ein, die vornehmlich Bürotätigkeiten ausübten. Die Weitergabe der Daten von Beschäftigten ohne entsprechenden Nachweis an das zuständige LaGeSo war somit im Kern rechtmäßig.

Gleichwohl beanstandete das Gericht die konkrete Ausführung der behördlichen Meldungen. Die Feuerwehr hatte bei sämtlichen feuerwehrtechnischen Dienstkräften pauschal vermerkt, dass ein direkter Kontakt zu vulnerablen Gruppen bestehe. Diese pauschale Angabe verstieß laut dem Gericht gegen den datenschutzrechtlichen Grundsatz der Datenrichtigkeit nach der DSGVO.

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Stattdessen wäre eine personenscharfe Prüfung und Rückmeldung erforderlich gewesen. Zudem hielt das Gericht fest, dass ein zusätzliches Formular mit weitergehenden Angaben datenschutzrechtlich nicht abgedeckt war.

Schadensersatz für Kontrollverlust zugesprochen

Vor diesem Hintergrund bestätigte das Gericht, dass eine Verwarnung durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) gegenüber der Feuerwehr rechtmäßig erfolgt war. Gesundheitsdaten stellen gemäß Art. 9 DSGVO besondere Kategorien personenbezogener Daten dar, die einem gesteigerten Schutzniveau unterliegen.

In den verhandelten Fällen hatten zwei Feuerwehrbeamte jeweils 5.000 Euro Schadensersatz gefordert. Das Gericht sprach beiden Klägern jedoch lediglich jeweils 100 Euro immateriellen Schadensersatz wegen des erlittenen Kontrollverlusts über die Daten zu. Ein Kläger erhielt darüber hinaus weitere 100 Euro aufgrund einer fehlerhaften Auskunft.

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Höhere Ansprüche lehnte die Kammer ab: Für einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO ist der Nachweis eines konkreten Schadens notwendig. Die von den Klägern geltend gemachten psychischen Beeinträchtigungen führten die Richter nicht auf den Datenschutzverstoß zurück, sondern auf die rechtmäßige Meldung an das LaGeSo.

Die Urteile vom 30. September 2026 sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht Berlin hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sachverhalte die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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