DSGVO: EU-Vertreter und Datenschutzbeauftragter müssen getrennt sein
11.06.2026 - 23:56:46 | boerse-global.de
Unternehmen außerhalb der EU, die unter die DSGVO fallen, müssen zwei zentrale Rollen besetzen: den EU-Vertreter nach Artikel 27 und den Datenschutzbeauftragten (DSB) nach Artikel 37. Die Frage, ob ein einziger Dienstleister beide Aufgaben übernehmen kann, beschäftigt aktuell die Fachwelt.
Streng getrennt oder kombinierbar?
Die DSGVO verbietet eine Doppelbesetzung nicht explizit. Doch die Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) sind deutlich: Dieselbe natürliche Person darf beide Rollen nicht ausüben. Der Grund liegt auf der Hand – Interessenkonflikte wären vorprogrammiert.
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Bietet eine Organisation beide Dienstleistungen an, ist eine strikte Trennung nötig. Personell, organisatorisch und vertraglich muss die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten gewahrt bleiben. Während der EU-Vertreter als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden fungiert, berät und überwacht der DSB weisungsfrei.
KI treibt die Komplexität
Beim 5. Datenschutztag Rhein-Main-Saar am Dienstag in Frankfurt betonten Experten: Datenschutzbeauftragte werden für die digitale Souveränität Europas immer wichtiger. Cyberangriffe und Künstliche Intelligenz machen ihre Arbeit deutlich komplexer. Hinzu kommen neue Pflichten durch das Omnibus-Verfahren.
Eine aktuelle Umfrage des Anbieters VinciWorks unter knapp 200 Fachleuten untermauert das Bild. Für 42,9 Prozent der Befragten sind KI und automatisierte Entscheidungen die größte datenschutzrechtliche Herausforderung. Erschreckend: 31 Prozent wissen nicht, wann die letzte Risikobewertung in ihrem Unternehmen stattfand. Rund 9 Prozent der Organisationen haben keinerlei Datenschutztraining.
EU bündelt Regeln und Pflichten
Die EU will den bürokratischen Aufwand senken. Der Digital-Omnibus, seit Frühjahr 2026 in Diskussion, soll Pflichten aus DSGVO, AI Act, Data Act und NIS2-Richtlinie zusammenführen. Das Ziel: Schutzziele ressourcenschonender erreichen.
Teil der Initiative ist eine einheitliche Vorlage für Datenpannen-Meldungen. Der EDPB arbeitet daran, den Flickenteppich nationaler Formulare zu ersetzen. Die öffentliche Konsultation läuft noch bis zum 5. August 2026.
Neue Regeln für UK-Bezug
Unternehmen mit Verbindungen zum Vereinigten Königreich müssen ab dem 19. Juni 2026 neue Vorgaben beachten. Der Data (Use and Access) Act (DUAA) schreibt strukturierte Beschwerdewege vor. Eingänge müssen innerhalb von 30 Tagen bestätigt werden.
Technologische Souveränität als Rahmen
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Flankiert werden die Entwicklungen durch das European Technological Sovereignty Package. Die EU-Kommission stellte es am 3. Juni vor. Es umfasst den Chips Act 2.0 und den Cloud and AI Development Act (CADA). Ziel ist die technologische Unabhängigkeit bei Halbleitern und Cloud-Infrastrukturen.
Beim KI-Gesetz zeichnen sich Erleichterungen ab. Die EU-Kommission arbeitet an längeren Übergangsfristen. Auch das Training von KI-Systemen mit persönlichen Daten europäischer Nutzer soll unter bestimmten Bedingungen möglich werden. Voraussetzung: eine lückenlose Dokumentation der Datenherkunft und belastbare Governance.
Die Relevanz dieser Regeln zeigt der Stanford AI Index 2026. Demnach hat generative KI innerhalb von drei Jahren eine Adoptionsrate von 53 Prozent in der Bevölkerung erreicht.
