DSGVO-Bußgeld, Kroatien

DSGVO-Bußgeld: Kroatien verhängt 100.000 Euro wegen Datenlöschung

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 20:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kroatische Behörde verhängt Strafe wegen verspäteter Datenlöschung. BGH-Urteile und steigende Kosten verschärfen den Druck auf Unternehmen.

100.000 Euro Bußgeld in Kroatien: DSGVO-Löschpflichten im Fokus
Modernes Server-Rechenzentrum mit leuchtenden Datenkabeln als Symbol für Datenschutz und IT-Compliance. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die kroatische Datenschutzbehörde AZOP hat am 30. Juli 2026 ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro gegen ein Immobilienunternehmen ausgesprochen. Grund für die Sanktion war die unterlassene Löschung personenbezogener Daten, die über den gesetzlich zulässigen Zeitraum hinaus gespeichert wurden. Dieser Fall unterstreicht den verstärkten Fokus der europäischen Aufsichtsbehörden auf die Einhaltung von Löschfristen innerhalb der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Steigende Kosten durch Datenschutzverletzungen und technologische Lösungen

Der Vorfall in Kroatien steht im Kontext einer globalen Entwicklung, in der Datenpannen und Compliance-Verstöße zunehmend kostspielig werden. Laut dem IBM Cost of a Data Breach Report 2026 belaufen sich die durchschnittlichen Gesamtkosten einer Datenpanne weltweit mittlerweile auf 4,99 Millionen US-Dollar, was einer Steigerung von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Für Unternehmen in Deutschland wird dieser Wert mit durchschnittlich 4,25 Millionen Euro beziffert. Besonders stark betroffen ist die Industrie, in der Vorfälle Kosten von durchschnittlich 7,02 Millionen Euro verursachen können.

Um diesen Risiken zu begegnen, setzen immer mehr Unternehmen auf technologische Unterstützung. Am 30. Juli 2026 kündigte der Anbieter BitRaser eine Integration mit der Plattform ServiceNow an. Ziel dieser Kooperation sei die Automatisierung sicherer Datenlöschvorgänge. Durch solche Lösungen soll sichergestellt werden, dass Datenlöschungen nach dem Ende der Aufbewahrungsfristen systematisch erfolgen, um Sanktionen wie im aktuellen Fall der AZOP zu vermeiden. Dem Marktbericht von IBM zufolge könne der gezielte Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Abwehr und Verwaltung von Datenrisiken durchschnittliche Einsparungen von rund 1,53 Millionen Euro ermöglichen.

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Gerichtsurteile verschärfen Haftungsrisiken für Unternehmen

Neben behördlichen Bußgeldern rückt auch der individuelle Schadensersatz für Betroffene stärker in den Fokus. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 23. Juni 2023 die Hürden für immateriellen Schadensersatz gesenkt. In dem zugrundeliegenden Fall hatte die Quirin Bank im Jahr 2018 eine vertrauliche Nachricht über ein Gehalt in Höhe von 80.000 Euro versehentlich an einen falschen Empfänger versandt. Der BGH stellte fest, dass bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten sowie die begründete Furcht vor einem Missbrauch als erstattungsfähiger Schaden gelten können. Die endgültige Höhe der Entschädigung muss nun das Oberlandesgericht Frankfurt festlegen.

In einem weiteren Verfahren befasste sich der BGH am 30. Juli 2026 mit der Weiterleitung privater WhatsApp-Chats an einen Arbeitgeber. Die Klägerin fordert hier eine DSGVO-Entschädigung von 7.500 Euro. Das Gericht beabsichtigt, diesen Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen, um die Reichweite der sogenannten Haushaltsausnahme im Datenschutzrecht klären zu lassen.

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Hohe Sanktionen und operative Risiken im europäischen Vergleich

Dass Datenschutzverstöße im großen Stil drakonische Folgen haben können, zeigte sich Ende Juni 2026 in Österreich. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigte eine Strafe von 13 Millionen Euro gegen die Österreichische Post. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2018 und 2019 mit Informationen über die mutmaßliche politische Affinität von etwa 2,2 Millionen Personen gehandelt.

Zusätzlich zu vorsätzlichen Verstößen stellen technische Fehlkonfigurationen eine permanente Bedrohung dar. Anfang Juli 2026 meldete der Versicherer uniVersa einen Datenschutzvorfall, bei dem ein Crawler des Unternehmens OpenAI auf einen falsch konfigurierten Server für Vertriebspartner zugreifen konnte. Dabei wurden Namen, Anschriften und teilweise Bankverbindungen ausgespäht. Während OpenAI zur Löschung der Daten aufgefordert wurde, erfolgte parallel die Meldung an das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA).

Auch im Bereich der Plattformökonomie gibt es neue rechtliche Orientierungspunkte. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied in einem rechtskräftigen Urteil, dass Bewertungsplattformen wie kununu zwar negative Bewertungen löschen müssen, wenn deren Echtheit nicht belegt werden kann, sie jedoch nicht zur Herausgabe von Klarnamen der Verfasser an den Arbeitgeber verpflichtet sind. Solche Urteile verdeutlichen das komplexe Spannungsfeld zwischen Anonymitätsschutz und dem Schutz vor geschäftsschädigenden Falschaussagen.

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