DRV-Versäumnisse: Jeder dritte Selbstständige nicht angemeldet
30.05.2026 - 11:18:22 | boerse-global.deDer Bundesrechnungshof hat schwere Versäumnisse bei der Erfassung Selbstständiger in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgedeckt. Einem Bericht zufolge, der Ende Mai 2026 dem Haushaltsausschuss vorgelegt wurde, gelingt es der Deutschen Rentenversicherung (DRV) seit mehr als 20 Jahren nicht, tausende beitragspflichtige Selbstständige zu identifizieren und anzumelden.
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Systematische Lücken bei der Beitragserhebung
Die Prüfung des Bundesrechnungshofs zeigt ein erschreckendes Bild: In jedem dritten untersuchten Fall erfolgte die Anmeldung verspätet oder gar nicht. Betroffen sind verschiedene Gruppen von Selbstständigen mit Versicherungspflicht – darunter Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler, Pflegekräfte und Soloselbstständige, die überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeiten.
Die Prüfer stellten fest, dass die DRV ihrer gesetzlichen Pflicht zur systematischen Erfassung dieser Personengruppen nicht nachkommt. Die Dunkelziffer der nicht gemeldeten Fälle ist hoch. Nach Berechnungen des Bundesrechnungshofs entgehen der Rentenkasse pro nicht registrierter Person jährlich rund 5.000 Euro an Beiträgen.
Fatale Folgen für den Staatshaushalt
Die fehlenden Beiträge haben weitreichende Konsequenzen – sowohl für die Betroffenen als auch für den Bundeshaushalt. „Wer nicht einzahlt, erwirbt auch keine Rentenansprüche", erklären die Prüfer. Die Folge: ein erhöhtes Risiko für Altersarmut unter Selbstständigen. Dies wiederum belastet den Staat durch höhere Ausgaben für die Grundsicherung im Alter.
Der Bericht fällt in eine Zeit steigender Sozialausgaben. Laut Statistischem Bundesamt stiegen die monetären Sozialleistungen 2025 um 5,9 Prozent auf 751,2 Milliarden Euro. Allein die Rentenzahlungen legten um ebenfalls 5,9 Prozent auf 417,9 Milliarden Euro zu.
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Reformpläne und Forderungen der Prüfer
Die DRV verweist auf eine geplante Gesetzesreform, die eine automatische Rentenversicherungspflicht für alle Neugründungen vorsieht. Ein digitales Meldeverfahren soll künftig manuelle Erfassungsfehler minimieren. Zudem hat die Rentenversicherung zugesagt, ihre aktuellen Verfahren zu überprüfen.
Doch das reicht dem Bundesrechnungshof nicht. Die Prüfer fordern sofortige Maßnahmen – ohne auf die Reform zu warten. Die DRV müsse die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Konkret empfehlen die Prüfer eine intensivere Zusammenarbeit mit Meldebehörden und anderen Verwaltungsstellen, um Beitragspflichtige systematisch zu identifizieren.
Der Bericht ist nicht der erste Hinweis auf Probleme bei der DRV. Bereits Ende 2025 gab es Berichte über mögliche Bevorzugungen von Staatskunden bei Statusfeststellungsverfahren. Die damaligen Untersuchungen des Bundesamts für Soziale Sicherung fanden jedoch keine Hinweise auf systematische Ungleichbehandlungen.
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