Drohnenbedrohung, Infrastrukturbetreiber

Drohnenbedrohung: 54,7% der Infrastrukturbetreiber registrieren Vorfälle

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Eine Umfrage zeigt zahlreiche Drohnenvorfälle bei Infrastrukturbetreibern. Zugleich fehlen vielerorts Detektionssysteme und klare Regeln für die Abwehr.

Drohnen bedrohen kritische Infrastruktur: Schutzlücken bleiben
Ein weitläufiges Umspannwerk mit Hochspannungsmasten und Transformatoren in der Dämmerung. Illustration mit AI erstellt.

Eine aktuelle Erhebung verdeutlicht die wachsende Herausforderung für die Sicherheit der deutschen Versorgungsinfrastruktur durch unbemannte Flugobjekte.

Laut einer im August durchgeführten Umfrage von Droniq und dem Bundesverband für den Schutz Kritischer Infrastrukturen (BSKI) unter 104 Teilnehmern gaben 54,7 Prozent der Betreiber an, in den vergangenen zwölf Monaten unautorisierte oder sicherheitsrelevante Drohnenflüge registriert zu haben.

Wie aus Medienberichten von Mitte September 2026 hervorgeht, klafft zwischen der wahrgenommenen Bedrohung und den getroffenen Schutzmaßnahmen eine deutliche Lücke.

Wahrnehmung von Sabotage- und Spionagerisiken

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass 46,2 Prozent der Befragten Drohnen bereits zum jetzigen Zeitpunkt als reale Bedrohung einstufen. Weitere 36,5 Prozent gehen davon aus, dass dies künftig der Fall sein wird.

Als größte Risiken identifizierten die Teilnehmer Sabotageakte mit 46,5 Prozent sowie Betriebsstörungen mit 39,5 Prozent. Spionage wurde von 7 Prozent der Organisationen als Hauptgefahr genannt, während der Datenschutz mit 5,8 Prozent eine untergeordnete Rolle spielt.

Trotz dieser Einschätzungen haben 46,5 Prozent der von Drohnenflügen betroffenen Organisationen bislang keine Systeme zur Drohnendetektion implementiert. Die technologischen Anforderungen an einen wirksamen Schutz sind dabei hoch. Nach Angaben der Karlsruher Sicherheitsfirma hensec erfordert eine zuverlässige Detektion eine standortabgestimmte Kombination verschiedener Sensoren.

Eine sogenannte Sensorfusion aus Funkanalyse, Passiv-Radar sowie hochauflösender Kamera-, Wärmebild- und Akustiktechnik sei notwendig, da rein funkbasierte Systeme bei autonomen oder vorprogrammierten Drohnen ohne Funksignal versagen würden.

Anzeige

Wer sich mit der Absicherung kritischer Betriebsabläufe befasst, muss alle potenziellen Gefährdungen systematisch erfassen und bewerten. Diese kostenlosen Vorlagen unterstützen Verantwortliche dabei, rechtssichere Dokumentationen zu erstellen, die auch vor Aufsichtsbehörden standhalten. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Checklisten herunterladen

Netzbetreiber berichten von massiver Zunahme der Vorfälle

In der Energiebranche wächst der Druck auf die Politik. Die Geschäftsführerin des Übertragungsnetzbetreibers Tennet, Günther, berichtete in der vergangenen Woche von einem massiven Anstieg sicherheitsrelevanter Vorfälle.

Demnach gebe es praktisch keinen Tag ohne vorkommnisse im Tennet-Netz, das rund 15.000 Kilometer Leitungen sowie 134 Umspannwerke umfasst und etwa 25 Millionen Haushalte und Unternehmen versorgt. Tennet fordert, Drohnenabwehr als letztes Mittel (Ultima Ratio) in Ausnahmefällen zuzulassen, weist jedoch darauf hin, dass Haftungsfragen bislang ungeklärt sind.

Ähnliche Positionen vertreten andere Branchenakteure. Der Chef des Netzbetreibers Amprion, Müller, sieht die Drohnenabwehr ebenso wie der Flughafenbetreiber Fraport als eine hoheitliche Aufgabe des Staates an.

Unternehmen der Energiebranche fordern zudem den Einsatz von Lasersystemen zur Abwehr, einen rechtlichen Haftungsausschluss sowie eine staatliche Finanzierung der Schutzmaßnahmen. Anlagenbetreiber verlangen demnach, dass der Staat sie entweder aktiv gegen angreifende Drohnen schützt oder die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine Eigenabwehr schafft.

Anzeige

Ob Sabotage oder technische Störung – im Ernstfall müssen alle Notfall-Informationen im Betrieb sofort griffbereit sein. Diese bearbeitbare Vorlage bündelt alle vorgeschriebenen Angaben auf einem Blatt und sorgt für schnelle Handlungsfähigkeit bei sicherheitsrelevanten Ereignissen. Kostenlose Mustervorlage für den betrieblichen Alarmplan sichern

Landesregierungen planen Gesetzesverschärfungen und Investitionen

Auf politischer Ebene gibt es Bestrebungen, die Verantwortlichkeiten neu zu ordnen. Die bayerische Staatsregierung plant, private Betreiber kritischer Infrastruktur per Landesgesetz stärker in die Pflicht zu nehmen. Ministerpräsident Söder nannte Werksicherheitswachten als ein mögliches Instrument zur Umsetzung.

Innenminister Herrmann kündigte diesbezüglich Gespräche mit Unternehmen an. Der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft mahnt jedoch eine Klärung der Haftung und Finanzierung an, etwa über einen speziellen Resilienzfonds oder durch eine Anerkennung der Kosten durch die Bundesnetzagentur.

Andere Bundesländer haben bereits konkrete Investitionen getätigt. Der Hamburger Senat hat für 4,2 Millionen Euro drei Detektions- und Abwehrsysteme des Anbieters Argus Interception erworben, die Drohnen mittels Netzen abfangen. Der Einsatz soll noch im Jahr 2026 erfolgen.

Finanziert wird die Anschaffung aus Hamburgs Anteil am Infrastruktursondervermögen des Bundes, das insgesamt rund 60 Millionen Euro umfasst. Schleswig-Holstein wiederum stellt über 50 neue Stellen bereit und investiert 7 Millionen Euro in Technik zur Drohnenabwehr.

Zivile Betreiber stehen rechtlich jedoch weiterhin vor engen Grenzen. Die Firma hensec betonte, dass Unternehmen Drohnen derzeit weder abschießen noch durch Störsignale (Jamming) beeinflussen oder übernehmen dürfen. Das primäre Ziel für private Betreiber bleibe daher die Erstellung eines belastbaren Lagebildes und die Dokumentation von Vorfällen für die zuständigen Behörden.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70109481 |