Dresden: Experten sprechen sich für Satzung gegen Ferienwohnungen aus
Veröffentlicht am: 04.11.2026 um 23:43 Uhr | Redaktion boerse-global.deIm Dresdner Rathaus haben sich mehrere Experten im Rahmen einer öffentlichen Anhörung dafür ausgesprochen, die Zweckentfremdung von Wohnungen per Satzung zu untersagen. Hintergrund der Debatte ist die zunehmende Nutzung regulären Wohnraums als Ferienunterkunft, wie Radio Dresden berichtete. Eine entsprechende Satzung soll verhindern, dass dem regulären Mietmarkt dauerhaft Wohnungen entzogen werden.
Als praktisches Beispiel für die Wirksamkeit einer solchen Regelung verwiesen Vertreter der Münchner Verwaltung auf die Erfahrungen in der bayerischen Landeshauptstadt.
Dort konnten durch ein bestehendes Verbot im letzten Jahr über 500 Wohnungen für den allgemeinen Wohnungsmarkt gesichert beziehungsweise zurückgewonnen werden. Eine ähnliche Regelung könnte nach Ansicht von Befürwortern auch in der sächsischen Landeshauptstadt greifen, um den Wohnungsbestand zu schützen.
Deutlicher Zuwachs bei Ferienunterkünften in Dresden
Die Zahl der gewerblich oder privat angebotenen Ferienunterkünfte hat in Dresden in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Waren Ende 2019 noch rund 1.400 Ferienwohnungen in der Stadt registriert, liegt die Zahl inzwischen bei fast doppelt so vielen Einheiten. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,7 Prozent des gesamten Dresdner Wohnungsbestands.
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Besonders betroffen ist dabei das Segment kleinerer Wohneinheiten, die gerade von Alleinstehenden, Auszubildenden und Studierenden nachgefragt werden: Etwa 85 Prozent der registrierten Dresdner Ferienwohnungen sind Ein- oder Zweiraumwohnungen. Fällt dieses Angebot durch touristische Vermietung weg, verengt sich der Markt für kleinere Mietwohnungen im Stadtgebiet zusätzlich.
Politische Diskussion über den Geltungsbereich
In der Kommunalpolitik drängen die Grünen Dresden auf rasche Schritte. Die Fraktion fordert einen schnellstmöglichen Beschluss der Zweckentfremdungssatzung durch den Stadtrat, um zügig eine rechtliche Handhabe gegen den Verlust von Mietwohnungen zu schaffen.
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Gleichzeitig gibt es noch offene Detailfragen bezüglich des räumlichen Anwendungsbereichs. Andrea Mühle von den Bündnisgrünen zeigte sich gesprächsbereit darüber, ob die künftige Satzung ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet gelten soll oder ob bestimmte ländlich geprägte Ortschaften von den Regelungen ausgenommen werden könnten. Die genaue Ausgestaltung der Satzung dürfte in den weiteren parlamentarischen Beratungen der Stadt eine zentrale Rolle spielen.
