Donaueschingen, Gerichtseinigung

Donaueschingen: Gerichtseinigung sichert Familie Kampf das Pachtrecht

Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 14:53 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Familie Kampf behält ihre Parzelle und erhält das Pachtrecht zurück; in Berlin-Pankow bleibt der Ausgang des Konflikts offen.
Ein verwilderter Kleingarten mit hölzernen Beeten und herbstlichem Laub auf einem Gartenweg. Illustration mit AI erstellt.

In Donaueschingen ist eine rechtliche Auseinandersetzung um eine Parzelle in der Kleingartenanlage Haberfeld mit einem Kompromiss zu Ende gegangen. Wie der Südkurier in einem Bericht vom 08.11.2026 meldete, wurde in dem Verfahren eine gerichtliche Einigung erzielt.

Demnach darf die betroffene Familie Kampf ihre Parzelle behalten und erhält das Pachtrecht zurück. Für den Verbleib im Verein zahlt die Familie nach Angaben der Quelle jedoch einen hohen Preis.

Der Einigung war eine längere Phase der Konfrontation vorausgegangen. Der Konflikt zwischen Familie Kampf und dem Vorstand der Kleingartenanlage Haberfeld hatte zuvor mehrere Monate angedauert. Streitigkeiten dieser Art entzünden sich in Kleingartenvereinen häufig an der Auslegung der Vereinsstatuten oder an Kündigungen des Pachtverhältnisses durch die zuständigen Verbände.

Paralleler Konflikt um Kündigung in Berlin-Pankow

Dass derartige Konflikte über Jahre eskalieren und Pächter vor erhebliche Belastungen stellen können, zeigt parallel ein Fall aus Berlin, über den der Berliner Kurier in einem Bericht vom 08.11.2026 berichtete.

Im Ortsteil Rosenthal droht den Pächtern Uta Spelleken (74) und Willy Spelleken (80) der Verlust ihres Gartens, den sie seit 21 Jahren bewirtschaften. Gegen das Ehepaar liegt bereits ein Räumungsbescheid des Pankower Kleingartenverbands vor, der wegen eines Formfehlers allerdings noch nicht gültig ist.

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Der Streit im Berliner Norden schwelt seit Jahren. Nachdem Uta Spelleken im Jahr 2018 einen Schlaganfall erlitten hatte, folgten wiederholte Abmahnungen sowie Gartenbegehungen durch die Verantwortlichen. Als Kündigungsgrund führt der Verband eine unzureichende Bewirtschaftung der Parzelle an.

Seit mittlerweile 8 Jahren bemüht sich das Ehepaar Spelleken mit Gerichtsverfahren, Widersprüchen und ärztlichen Attesten um den Erhalt der Parzelle, bislang jedoch ohne dauerhaften Erfolg. Der Pankower Kleingartenverband ließ eine Anfrage zu dem Fall Spelleken nach Angaben der Quelle unbeantwortet.

Zunehmende Spannungen im Kleingartenwesen

Die Fälle veranschaulichen die strikte Durchsetzung vereinsinterner Vorgaben in deutschen Kleingartenanlagen. Pachtverträge und gartenrechtliche Regelungen verpflichten Kleingärtner in der Regel zu einer kontinuierlichen kleingärtnerischen Nutzung der Schollen.

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Geraten Pächter durch gesundheitliche Einschränkungen, hohes Alter oder persönliche Differenzen mit den Vereinsführungen in Verzug, münden Beanstandungen oft in Kündigungen und Räumungsklagen. Während in Donaueschingen nach monatelanger Auseinandersetzung vor Gericht ein Pachtrecht gesichert werden konnte, stehen Betroffene andernorts vor jahrelangen Verfahren ohne gesicherten Ausgang.

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