DocMorris, Apothekerkammer Nordrhein

DocMorris: Apothekerkammer lässt Geld in den Niederlanden pfänden

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 16:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die Apothekerkammer Nordrhein hat bei DocMorris in den Niederlanden Geld pfänden lassen. Ein Gericht bestätigte die Maßnahme zunächst, doch der Streit um Ordnungsgelder und die grenzüberschreitende Vollstreckung geht weiter.

Die Versandapotheke DocMorris macht ihr Geschäft weitgehend in Deutschland. (Archivbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa
Die Versandapotheke DocMorris macht ihr Geschäft weitgehend in Deutschland. (Archivbild) - Bild: Peter Kneffel/dpa

Die Apothekerkammer Nordrhein hat auf Betreiben der deutschen Apotheker bei DocMorris in den Niederlanden Geld pfänden lassen und damit im Streit um Ordnungsgelder einen Teilerfolg erzielt.

Gericht bestätigt Pfändung

Wie aus Berichten der Pharmazeutischen Zeitung und anderer Medien hervorgeht, wurde bei dem Arzneimittel-Versender auf niederländischem Gebiet Geld gepfändet. In erster Instanz setzten sich die deutschen Apotheker damit vor einem niederländischen Gericht durch.

Dem Verfahren gingen Rechtsstreitigkeiten in Stuttgart voraus. Dort hatte DocMorris bereits vor Jahren Niederlagen wegen der Art und Weise seiner Werbung und wegen Rabatten hinnehmen müssen.

Ordnungsgelder blieben zunächst offen

Nach Darstellung der Kläger setzte DocMorris die beanstandete Werbung trotz der Gerichtsentscheidungen fort. Die daraufhin in Deutschland beantragten Ordnungsgelder konnten zunächst nicht vollstreckt werden.

Deshalb gingen die deutschen Apotheker in den Niederlanden gegen den Versandhändler vor. Dort erreichten sie nun die Pfändung von Geld. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht endgültig abgeschlossen.

DocMorris kündigt Berufung an

DocMorris teilte auf Anfrage mit, es handele sich lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder in Höhe eines hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrages. Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz.

Die Maßnahme habe keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Stabilität des Unternehmens, erklärte DocMorris. Dennoch wolle der Konzern Berufung einlegen, um die Rechtslage abschließend klären zu lassen.

Streit um gleiche Wettbewerbsbedingungen

DocMorris sitzt kurz hinter der deutschen Grenze auf niederländischer Seite bei Aachen, macht sein Geschäft aber weitgehend in Deutschland. Der EU-Binnenmarkt ermöglicht dem Unternehmen den grenzüberschreitenden Handel.

Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, weil dieses Geschäft hierzulande Apothekern vorbehalten ist. Stationäre Apotheken kritisieren deshalb unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor möglichen Folgen für die Vor-Ort-Versorgung.

DocMorris hält dagegen, ein Anbieter aus dem EU-Ausland dürfe nicht europarechtswidrig benachteiligt werden.

Vollstreckung über die Grenze

Der Streit zeigt, dass Wettbewerbs- und Werberegeln im europäischen Versandhandel nicht an der deutschen Grenze enden. DocMorris sitzt in den Niederlanden, erzielt aber einen großen Teil seines Geschäfts in Deutschland. Dadurch können deutsche Gerichtsentscheidungen und Ordnungsgelder eine grenzüberschreitende Vollstreckung erforderlich machen.

Ausgangspunkt war eine seit 2020 untersagte Form der Preiswerbung. Nach Darstellung des aktuellen Berichts verhängte das Landgericht Stuttgart später drei Ordnungsgelder über insgesamt 210.000 Euro. Die Pfändung betrifft damit nicht eine neue Sanktion, sondern die Durchsetzung bereits erlassener Beschlüsse.

Wettbewerb um Arzneimittel

Der Konflikt berührt einen grundsätzlichen Strukturwandel im Apothekenmarkt. Online-Anbieter können Kundinnen und Kunden bundesweit erreichen und profitieren von digitalen Bestellwegen, während Vor-Ort-Apotheken Personal, Räume und Notdienste finanzieren müssen. Stationäre Apotheker sehen darin unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und warnen vor Folgen für die flächendeckende Versorgung.

Für Verbraucher ist der Fall vor allem deshalb relevant, weil Preiswerbung und Rabatte die Wahl zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheke beeinflussen können. Zugleich bleibt das Verfahren offen: Gegen die Entscheidung des niederländischen Gerichts ist eine Berufung möglich. Die grundsätzliche Frage, wie deutsche Ordnungsgeldbeschlüsse innerhalb der EU praktisch durchgesetzt werden, reicht deshalb über den Einzelfall hinaus.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Berliner Zeitung: „Streit um Ordnungsgelder: DocMorris-Konten in den Niederlanden gepfändet“ (05.10.2026)

Der Bericht bestätige die Pfändung und stelle heraus, dass ein Gericht im niederländischen Limburg sie für rechtmäßig erklärt habe. Anders als die dpa-Meldung nenne er die drei zugrunde liegenden Ordnungsgelder mit zusammen 210.000 Euro sowie die Möglichkeit einer Berufung binnen vier Wochen. Offen bleibe damit, ob die Entscheidung endgültig werde und welcher Betrag letztlich vollständig eingetrieben werden könne.

Der Artikel ordne den Vorgang außerdem ausführlicher in die Vorgeschichte der untersagten Preiswerbung ein. Er betone, dass bereits ein Teil der offenen Summe eingetrieben worden sei, während DocMorris die Befugnis der Apothekerkammer zur Vollstreckung bestreite.

Nach Darstellung des Berichts belege der Fall, dass Ordnungsgeldbeschlüsse innerhalb der EU praktisch vollstreckt werden könnten. Der Schwerpunkt liege damit stärker auf dem grenzüberschreitenden Vollstreckungsweg als auf den allgemeinen Wettbewerbsbedingungen zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken.

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