DocMorris: Apothekerkammer lässt Geld in den Niederlanden pfänden
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 12:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Apothekerkammer Nordrhein hat bei dem Arzneimittelversender DocMorris in den Niederlanden Geld pfänden lassen und damit im Streit über Rabattwerbung einen Teilerfolg erzielt.
Gerichtlicher Streit über Rabatte
Nach verlorenen Verfahren in Stuttgart, in denen es um die Art und Weise von Werbung und Rabatten ging, soll DocMorris nach Darstellung der Kläger weiter gegen gerichtliche Vorgaben verstoßen haben. In Deutschland beantragten die Kläger deshalb Ordnungsgelder, deren Vollstreckung dort jedoch erfolglos blieb.
Daraufhin setzten die deutschen Apotheker in einem Verfahren in den Niederlanden durch, dass Geld gepfändet wurde. In erster Instanz waren sie damit erfolgreich.
DocMorris kündigt Berufung an
DocMorris teilte mit, es gehe lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder in Höhe eines hohen fünfstelligen bis geringen sechsstelligen Euro-Betrags. Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz.
Der Vorgang habe keinerlei Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die finanzielle Stabilität des Unternehmens, erklärte DocMorris. Dennoch werde Berufung eingelegt, um die Rechtslage abschließend klären zu lassen.
Geschäft in Deutschland
DocMorris hat seinen Sitz kurz hinter der Grenze auf niederländischer Seite bei Aachen. Das Unternehmen macht sein Geschäft jedoch weitgehend in Deutschland und profitiert dabei vom europäischen Binnenmarkt, der grenzüberschreitenden Handel ohne Nachteile für ausländische Anbieter ermöglicht.
Als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, weil dieses Geschäft hierzulande Apothekern vorbehalten ist.
Konflikt mit Vor-Ort-Apotheken
Stationäre Apotheker kritisieren die aus ihrer Sicht unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen und warnen vor möglichen Folgen für die Vor-Ort-Versorgung, wenn ihre Betriebe durch die Online-Konkurrenz Einbußen erleiden. DocMorris argumentiert dagegen, ein Anbieter aus dem EU-Ausland dürfe nicht europarechtswidrig benachteiligt werden.
Grenzüberschreitender Streit
Der Fall zeigt, wie stark der Arzneimittelhandel in Deutschland mit dem europäischen Binnenmarkt verflochten ist. DocMorris sitzt in den Niederlanden, erzielt den größten Teil seines Geschäfts aber in Deutschland. Dadurch treffen deutsche Vorgaben für den Apothekenmarkt auf europäische Regeln zum grenzüberschreitenden Warenverkehr.
Im Zentrum steht der Gegensatz zwischen zwei Geschäftsmodellen: Vor-Ort-Apotheken tragen Kosten für Personal, Räume und die unmittelbare Versorgung, während Versandapotheken mit zentralen Lagern und digitalem Vertrieb arbeiten. Stationäre Apotheker sehen darin unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen und befürchten Folgen für die flächendeckende Versorgung. Versandhändler berufen sich dagegen auf ihre Rechte als Anbieter aus einem EU-Mitgliedstaat.
Was die Pfändung bedeutet
Die nun durchgesetzte Pfändung betrifft nach Angaben von DocMorris Ordnungsgelder im hohen fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Euro-Bereich. Das Unternehmen bezeichnet den Vorgang als isolierten Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 und kündigt Berufung an. Für Kundinnen und Kunden ergibt sich daraus zunächst keine erkennbare Änderung beim laufenden Geschäft.
Politisch und rechtlich bleibt der Konflikt dennoch bedeutsam. Er berührt die Frage, wie gerichtliche Entscheidungen und Ordnungsmittel grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Zugleich dürfte der Streit die Debatte darüber verschärfen, unter welchen Bedingungen digitale und stationäre Apotheken künftig miteinander konkurrieren sollen.
