DocMorris: Apothekerkammer lässt 110.000 Euro pfänden
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 17:25 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Apothekerkammer Nordrhein hat in den Niederlanden Vollstreckungsmaßnahmen über 110.000 Euro gegen den Medikamenten-Versender DocMorris veranlasst.
Streit um Werbung und Rabatte
Nach Angaben der Kammer verstieß DocMorris gegen rechtskräftige deutsche Urteile. Die Verfahren reichen bis zu Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart zurück, in denen es um die Art und Weise von Werbung und Rabattangeboten ging.
Nach den Gerichtsniederlagen machte DocMorris nach Ansicht der Kläger weiter. Die daraufhin in Deutschland beantragten Ordnungsgelder ließen sich dort zunächst nicht durchsetzen. In einem Verfahren in den Niederlanden setzten die deutschen Apotheker anschließend durch, dass Geld des Unternehmens gepfändet werden konnte.
Kammer sieht Grundsatz bestätigt
Die Apothekerkammer Nordrhein erklärte, das Urteil stärke einen zentralen rechtsstaatlichen Grundsatz. Rechtskräftige Entscheidungen dürften nicht dadurch ins Leere laufen, dass sich ein Unternehmen auf seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat zurückziehe.
Wer gerichtliche Entscheidungen missachte, müsse auch die daraus folgenden Ordnungsgelder bezahlen, teilte die Kammer mit. DocMorris erklärte dagegen, es handele sich lediglich um die Durchsetzung administrativer Ordnungsgelder.
DocMorris kündigt Berufung an
Der isolierte Rechtsstreit aus dem Jahr 2020 habe keine strategische Relevanz und wirke sich weder auf die operative Geschäftstätigkeit noch auf die finanzielle Stabilität aus, teilte das Unternehmen mit. DocMorris wolle dennoch Berufung einlegen, um die Rechtslage abschließend klären zu lassen.
DocMorris sitzt im niederländischen Heerlen nahe der deutschen Grenze, erzielt sein Geschäft aber weitgehend in Deutschland. Der Binnenmarkt ermöglicht den grenzüberschreitenden Handel; als Medikamente verkaufende Kapitalgesellschaft darf DocMorris seinen Sitz nicht in Deutschland haben, weil dieses Geschäft hierzulande Apothekern vorbehalten ist.
Konflikt mit Vor-Ort-Apotheken
Stationäre Apotheken werfen dem Online-Konkurrenten unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen vor und warnen vor möglichen Folgen für die Vor-Ort-Versorgung. DocMorris argumentiert, ein Anbieter aus dem EU-Ausland dürfe nicht europarechtswidrig benachteiligt werden.
Grenzüberschreitende Vollstreckung
Der Streit zeigt, welche praktische Bedeutung der europäische Binnenmarkt auch bei der Durchsetzung nationaler Gerichtsentscheidungen hat. DocMorris sitzt in den Niederlanden, erzielt aber einen großen Teil seines Geschäfts in Deutschland. Dadurch können deutsche Wettbewerbsregeln und niederländische Vollstreckungsverfahren unmittelbar ineinandergreifen.
Ausgangspunkt waren gerichtliche Auseinandersetzungen über Preiswerbung und Rabatte. Nach den vorliegenden Angaben verhängte das Landgericht Stuttgart in den Jahren 2024 und 2025 mehrere Ordnungsgelder, nachdem die beanstandete Werbung fortgesetzt worden sein soll. Die Pfändung in den Niederlanden soll verhindern, dass rechtskräftige Beschlüsse wegen des Unternehmenssitzes außerhalb Deutschlands praktisch wirkungslos bleiben.
Wettbewerb zwischen Online- und Vor-Ort-Apotheken
Der Fall berührt zugleich einen strukturellen Konflikt im Arzneimittelhandel. Stationäre Apotheken tragen Kosten für Personal, Räume und die unmittelbare Versorgung vor Ort; Versandapotheken konkurrieren vor allem über digitale Vertriebswege, Reichweite und Preisangebote. Für Kundinnen und Kunden kann der Onlinehandel bequem sein, während die Vor-Ort-Apotheken eine mögliche Schwächung des flächendeckenden Netzes befürchten.
Die finanzielle Größenordnung der konkreten Pfändung ist für DocMorris nach Unternehmensangaben operativ nicht existenzbedrohend. Rechtlich bedeutsam ist jedoch die Frage, ob und wie Ordnungsgelder grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Eine Berufung könnte deshalb über den Einzelfall hinaus klären, wie wirksam deutsche Wettbewerbsentscheidungen gegenüber Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Staat durchgesetzt werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Berliner Zeitung: „210.000 Euro Ordnungsgeld: Warum jetzt die Konten von DocMorris gepfändet werden“ (05.10.2026)
Der Bericht bestätige, dass ein Gericht im niederländischen Limburg die Pfändung für rechtmäßig erklärt habe und bereits ein Teilbetrag eingetrieben worden sei. Er setze einen Schwerpunkt auf die Vorgeschichte der Ordnungsgelder, deren Gesamtsumme er mit 210.000 Euro beziffere, sowie auf die noch mögliche Berufung von DocMorris. Ergänzend stelle der Artikel Umsatz- und Unternehmensdaten heraus, während die dpa-Meldung vor allem die grundsätzliche Bedeutung der grenzüberschreitenden Vollstreckung betone.
Der Bericht führe aus, das Landgericht Stuttgart habe 2024 ein erstes Ordnungsgeld über 50.000 Euro verhängt; im April und Oktober 2025 seien weitere Ordnungsgelder über 60.000 beziehungsweise 100.000 Euro hinzugekommen. Er schildere außerdem, dass DocMorris die Befugnis der Apothekerkammer bestreite und gegen die Entscheidung binnen vier Wochen Berufung einlegen könne.
Die Darstellung bestätige damit den zentralen Vorgang und ergänze Details zum zeitlichen Ablauf, zur rechtlichen Argumentation und zum weiteren Verfahrensweg. Offen bleibe zunächst, ob DocMorris Berufung einlege und wie ein höheres niederländisches Gericht die Vollstreckung bewerte.
