DMA-Verfahren, Mrd

DMA-Verfahren: EU verhängt über 1 Mrd. Euro Strafen gegen Google

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 08:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission beendet die DMA-Verfahren gegen Apple, Google und Meta. Google drohen Milliardenstrafen und weitreichende Auflagen zur Öffnung seiner Android-Plattform.

EU schließt DMA-Verfahren gegen Apple, Google und Meta im Sommer 2026 ab
Modernes Bürogebäude in Brüssel als Symbol für die regulatorische Aufsicht der EU-Kommission über Tech-Konzerne. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die laufenden Verfahren auf Basis des Digital Markets Act (DMA) gegen die Technologiekonzerne Apple, Google und Meta noch im Laufe des Sommers 2026 zum Abschluss zu bringen. Im Fokus der Untersuchungen stehen mögliche Wettbewerbsverstöße in den Bereichen Interoperabilität, App-Stores sowie die mutmaßliche Selbstbevorzugung eigener Dienste durch die Plattformbetreiber.

Milliardenschwere Sanktionen und operative Auflagen für Google

Bereits in den vergangenen Wochen verschärfte die Brüsseler Behörde den Druck auf die betroffenen Unternehmen. So verhängte die EU-Kommission am 23. Juli 2026 eine Geldstrafe gegen Google, die sich auf insgesamt über 1 Mrd. US-Dollar beläuft. Die Sanktion setzt sich aus einer Milliardenstrafe in Höhe von 530 Mio. US-Dollar für die Selbstbevorzugung eigener Dienste sowie weiteren 495 Mio. US-Dollar für Beschränkungen im Play-Store zusammen.

Über die finanziellen Bußen hinaus sieht sich Google weitreichenden operativen Verpflichtungen gegenüber. Gemäß Artikel 6(7) des DMA ist der Konzern dazu verpflichtet, elf Android-Kernfunktionen für KI-Konkurrenten zu öffnen. Hierfür wurden konkrete Fristen definiert: Die Umsetzung für das Betriebssystem Android 18 muss bis zum 1. August 2027 erfolgen, während eine parallele Hotword-Erkennung für Android 19 bis zum 1. August 2028 sichergestellt sein muss. Zudem ist Google angewiesen, ab Januar 2027 anonymisierte Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen. Google selbst warnte im Zuge dieser Vorgaben vor potenziellen Sicherheitsrisiken, die durch die erzwungene Öffnung der Android-Kernfunktionen entstehen könnten.

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Rechtsmittel und regulatorische Konsequenzen bei Apple und Meta

Bereits im Frühjahr, am 23. April 2026, hatte die Kommission Geldbußen gegen Apple und Meta festgesetzt. Apple wurde mit einer Strafe in Höhe von 500 Mio. Euro belegt und dazu verpflichtet, seine bestehenden App-Store-Regeln anzupassen. Gegen Meta wurde eine Sanktion von 200 Mio. Euro verhängt, wobei die Behörde insbesondere das Geschäftsmodell „Zahl oder Zustimmung“ (Pay or Consent) kritisierte.

Die zuständige EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera bewertete die Strafmaßnahmen gegen Apple und Meta als entschlossen, aber gleichzeitig ausgewogen. Beide Unternehmen haben jedoch angekündigt, Rechtsmittel gegen die verhängten Geldbußen einzulegen. Sollten im Zuge der abschließenden Verfahren weitere Verstöße gegen den Digital Markets Act festgestellt werden, drohen den Unternehmen deutlich empfindlichere Strafen. Der gesetzliche Rahmen sieht bei Zuwiderhandlungen Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Jahresumsatzes vor.

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Strategischer Fokuswechsel auf Cloud-Dienste und Künstliche Intelligenz

Mit dem angestrebten Abschluss der Verfahren gegen die drei großen Tech-Konzerne bereitet die EU-Kommission bereits die nächsten regulatorischen Schritte vor. Nach der Klärung der aktuellen DMA-Verfahren plant die Behörde, ihren Fokus verstärkt auf die Regulierung von Cloud-Diensten und Künstlicher Intelligenz (KI) zu legen. Dieser Schritt markiert eine Fortsetzung der Bemühungen, faire Wettbewerbsbedingungen in zentralen digitalen Zukunftsmärkten zu sichern und die Marktmacht marktbeherrschender Plattformen (Gatekeeper) weiter zu begrenzen.

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