DIWASS-System: Recyclingverbände fordern Fristverlängerung bis Juni 2027
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 00:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Digitalisierung der Abfallwirtschaft steht im Bereich der grenzüberschreitenden Stoffströme vor erheblichen prozessualen Hindernissen. Während die Europäische Union die Effizienz durch elektronische Verfahren steigern möchte, zeichnet die aktuelle Praxis in Deutschland und Europa ein problematisches Bild.
Berichte aus der Branche verdeutlichen, dass der Übergang von papiergestützten Verfahren zu digitalen Systemen nicht in der Geschwindigkeit erfolgt, die für eine reibungslose Aufrechterhaltung der Kreislaufwirtschaft notwendig wäre.
Die Einführung der DIWASS-Pflicht und systemische Hürden
Grundlage für die gegenwärtige Situation ist die EU-Verordnung 2024/1157. Seit dem 21. Mai 2026 gilt demnach die Pflicht zur Nutzung des digitalen Systems DIWASS für die Notifizierung und Verfolgung von Abfallverbringungen. Ziel dieser Regelung ist es, den Verwaltungsaufwand langfristig zu senken und die Transparenz bei internationalen Abfalltransporten zu erhöhen.
Die praktische Umsetzung dieser Vorgaben gestaltet sich jedoch schwierig. Wie aus Branchenberichten von Mitte September 2026 hervorgeht, ist die technische und administrative Infrastruktur offenbar noch nicht ausreichend auf die vollständige digitale Abwicklung vorbereitet.
Experten beobachten, dass die Umstellung zu massiven Verzögerungen in den Lieferketten der Recyclingindustrie führen könnte, wenn die bestehenden Systeme nicht kurzfristig stabilisiert werden.
Ergebnisse der bvse-Umfrage offenbaren Verzögerungen
Seit dem 21. Mai 2026 gilt die DIWASS-Pflicht für Abfallverbringungen — doch laut bvse-Umfrage ist bislang keine einzige Notifizierung vollständig abgewickelt. Wer jetzt nicht dokumentiert, riskiert ab Anfang 2027 stockende Entsorgungswege. Der kostenlose Praxisleitfaden zeigt Ihnen die konkreten Schritte für Notifizierung und Papierform-Übergang. Schritt-für-Schritt-Notifizierungs-Checkliste jetzt anfordern
Eine Umfrage des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) unterstreicht die Schwere der Problematik. Den Ergebnissen zufolge konnte bislang keine einzige DIWASS-Notifizierung vollständig abgewickelt werden. Dieser Befund deutet darauf hin, dass es sich nicht lediglich um vereinzelte Anlaufschwierigkeiten handelt, sondern um strukturelle Probleme bei der Implementierung des Systems.
Die Tatsache, dass nach mehreren Monaten Laufzeit der DIWASS-Pflicht noch keine abgeschlossenen Verfahren verzeichnet werden konnten, belastet die exportorientierten Unternehmen der Branche. Ohne funktionierende Notifizierungen geraten Entsorgungswege ins Stocken, was insbesondere bei Abfällen, die zur hochwertigen Verwertung in spezialisierte Anlagen im EU-Ausland verbracht werden müssen, zu Kapazitätsengpässen führen kann.
Forderungen nach einer Verlängerung der Übergangsfristen
Vor diesem Hintergrund haben sich die führenden Branchenverbände bvse, der Bundesverband Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler und Recycler (VDM) in gemeinsamen Schreiben an das Bundesumweltministerium sowie die EU-Kommission gewandt. Die Verbände warnen eindringlich vor einem drohenden Stillstand bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen.
Die Papierform nach Anhang VII läuft Ende 2026 aus — die Verbände fordern eine Verlängerung bis mindestens 30. Juni 2027, entschieden ist sie nicht. Wer grenzüberschreitend Abfälle verbringt, muss beide Szenarien beherrschen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, welche Nachweise Sie jetzt vorhalten und wie Sie den Übergang planen. Papierform-Übergang jetzt absichern
Ein zentraler Kritikpunkt ist das bevorstehende Ende der Übergangsregelung für Begleitformulare in Papierform. Nach geltender Rechtslage läuft die Verwendung der Papierform nach Anhang VII Ende 2026 aus. Da die digitale Alternative DIWASS derzeit nicht voll funktionsfähig ist, fordern die Verbände eine Verlängerung der Übergangsfrist für die Papierform bis mindestens zum 30. Juni 2027.
Die Branche betont, dass eine solche Fristverlängerung zwingend erforderlich sei, um die Rechtssicherheit für Transport- und Recyclingunternehmen zu gewährleisten. Ohne eine rechtzeitige Anpassung der Fristen oder eine signifikante Verbesserung der digitalen Systemstabilität drohen ab Anfang 2027 weitreichende Unterbrechungen im internationalen Handel mit Sekundärrohstoffen.
