DIN 66399: Sieben Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Datenträgern
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die fachgerechte Beseitigung ausgemusterter Speichermedien gewinnt in betrieblichen Prozessen an Bedeutung, um den unkontrollierten Abfluss sensibler Betriebsinformationen zu verhindern.
Fachratgeber weisen darauf hin, wie Unternehmen den technischen Standard DIN 66399 in der Praxis umsetzen können, um Risiken bei der Entsorgung von Datenträgern zu minimieren. Bei der DIN 66399 handelt es sich um einen technischen Standard und nicht um eine gesetzliche Vorschrift für die Vernichtung von Speichermedien.
Klassifizierung nach Schutzklassen und Sicherheitsstufen
Der Standard unterteilt Informationen in drei grundlegende Schutzklassen: Schutzklasse 1 deckt einen normalen Schutzbedarf für interne Unterlagen ab. Schutzklasse 2 bezieht sich auf vertrauliche Informationen mit einem hohen Schutzbedarf. Schutzklasse 3 umfasst besonders sensible, geheime oder streng vertrauliche Daten.
Innerhalb dieser Schutzklassen definiert das Regelwerk sieben Sicherheitsstufen. Je höher die gewählte Stufe ausfällt, desto feinteiliger erfolgt die Zerkleinerung des jeweiligen Materials.
Zudem ordnet die DIN 66399 verschiedenen Speichermedien spezifische Kennbuchstaben zu:
- P steht für Papier,
- F für Mikrofilm und verkleinerte Darstellungen,
- O für optische Datenträger wie CDs und DVDs,
- T für magnetische Bänder und Disketten,
- H für Festplatten,
- E für elektronische Datenträger wie SSDs, USB-Sticks und Speicherkarten.
In der operativen Umsetzung gilt eine präzise Einstufung wie H-5 oder E-4 als deutlich aussagekräftiger als eine pauschale Deklaration, die lediglich auf die Einhaltung der DIN-Norm verweist.
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Abgrenzung von Datenlöschung und physischer Zerstörung
In der betrieblichen Praxis besteht eine klare Abgrenzung zwischen dem bloßen Löschen von Daten und der vollständigen physischen Vernichtung. Das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen oder einfache softwareseitige Löschvorgänge genügen in der Regel nicht automatisch, um Daten dauerhaft unlesbar zu machen.
Ein strukturierter Vernichtungsnachweis soll dokumentieren, wann, wie und in welchem genauen Umfang Datenträger zerstört wurden. Bei der Entsorgung von ausgemusterten elektronischen Komponenten greifen zudem gesetzliche Rahmenbedingungen wie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz sowie die WEEE-Richtlinie für Elektroaltgeräte.
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Dienstleistungsangebote und industrielle Anwendung
Dienstleister im Bereich der Datenentsorgung richten ihre Angebote auf spezifische Branchenanforderungen aus. So stellt die ProCoReX Europe GmbH in Regensburg zertifizierte Dienstleistungen für die Vernichtung von Festplatten und Datenträgern nach DIN 66399 für Produktions- und Fertigungsbetriebe bereit. Der Service zielt darauf ab, Betriebsgeheimnisse, Konstruktionspläne, Produktionsdaten und Forschungs-Know-how zu schützen.
In diesem Rahmen werden unter anderem Festplatten aus CAD-Workstations, SSDs aus Steuerungscomputern sowie Datenbänder aus Archivsystemen entgegengenommen. Die Abholung vor Ort erfolgt nach Unternehmensangaben DSGVO-konform in verschlossenen Sicherheitsbehältern.
Im Anschluss an den Zerkleinerungsprozess stellt der Anbieter ein detailliertes Vernichtungszertifikat für Audits und behördliche Prüfungen aus, während nicht-sensible Restmaterialien dem Recycling zugeführt werden.
Für das Serviceangebot zeichnet die ProCoReX Europe GmbH mit Sitz in Unna unter Leitung von Aleksander Jan Jakubowski verantwortlich. Die Dienstleistung steht in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Frankreich, Österreich, Luxemburg sowie in der Schweiz zur Verfügung.
