Digitalsteuer: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 13:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Europäische Kommission spricht sich gegen die Einführung einer eigenständigen europäischen Digitalsteuer aus, solange auf internationaler Ebene noch Verhandlungsspielraum besteht.
EU-Kommissar Wopke Hoekstra lehnte eine EU-weite Digitalsteuer ab, solange globale Besteuerungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft sind. Damit erteilt Brüssel den Rufen nach einer schnellen europäischen Sonderabgabe für große Digitalkonzerne vorerst eine Absage und setzt weiterhin auf eine multilaterale Übereinkunft.
Vorrang für multilaterale Verhandlungen auf OECD-Ebene
Die EU-Kommission verweigert die Einführung einer zentralisierten Digitalsteuer, bis die weltweiten Optionen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgeschöpft sind.
Mit dieser Haltung bremst die Behörde Vorstöße aus einzelnen europäischen Hauptstädten aus. Insbesondere Frankreich forderte vehement eine EU-Digitalsteuer, um die Erträge internationaler Tech-Riesen im Binnenmarkt gezielter abzuschöpfen.
Finanziell geht es dabei um beträchtliche Summen. Nach einer Schätzung der EU-Kommission könnte eine europäische Digitalsteuer je nach konkreter Ausgestaltung jährlich ca. 5 Mrd. Euro in die Kassen spülen. Dennoch möchte die Brüsseler Behörde den laufenden internationalen Prozessen nicht vorgreifen. Eine endgültige Entscheidung über eine eigenständige EU-Digitalsteuer soll erst in einigen Monaten fallen.
Die EU-Kommission verweigert eine eigenständige Digitalsteuer, solange die OECD-Optionen nicht ausgeschöpft sind — doch Frankreich, Italien, Spanien und Österreich erheben bereits 3% auf Online-Werbe- und Nutzerdatenumsätze. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen entsteht daraus ein schwer kalkulierbares Doppelbesteuerungsrisiko. Kostenlosen Steuer-Report zur Digitalsteuer-Compliance anfordern
Nationale Sondersteuern und transatlantische Spannungen
Da eine globale Vereinbarung auf sich warten lässt und auf europäischer Ebene bislang kein Konsens zustande kam, haben mehrere europäische Länder bereits auf nationaler Ebene Fakten geschaffen. Staaten wie Frankreich, Italien, Spanien und Österreich erheben eigene nationale Digitalsteuern. In Frankreich, Italien und Spanien wird dabei eine Steuer von 3% auf Online-Werbe- und Nutzerdatenumsätze fällig.
Diese Alleingänge sorgen jedoch für erhebliche handelspolitische Spannungen mit Washington. Die USA betrachten die Sondersteuern als gezielte Diskriminierung amerikanischer Technologiekonzerne. Als Reaktion leiteten die USA sogenannte Section-301-Untersuchungen gegen die betroffenen Länder ein. Zudem drohen die USA mit der Verhängung von Vergeltungszöllen, was das Risiko einer Ausweitung des transatlantischen Handelskonflikts erhöht.
Einstimmigkeit als strukturelle Hürde in der Europäischen Union
Neben den handelspolitischen Risiken stehen einer EU-weiten Regelung auch erhebliche institutionelle Hürden im Weg. Im europäischen Steuerrecht gilt weiterhin das Einstimmigkeitsprinzip. Für die Verabschiedung einer EU-weiten Digitalsteuer ist zwingend die Einstimmigkeit aller 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union erforderlich.
Washington hat gegen die nationalen Digitalsteuern Section-301-Untersuchungen eingeleitet und droht mit Vergeltungszöllen — ein Risiko, das exportorientierte Unternehmen in DACH direkt trifft. Wer seine Lieferketten und Umsatzströme kennt, kann die handelspolitischen Folgen früher einordnen. Länder-Matrix und Zollrisiko-Analyse jetzt abrufen
Da mehrere EU-Länder Vorbehalte gegen Sonderabgaben für bestimmte Wirtschaftssektoren haben oder Vergeltungsmaßnahmen befürchten, gilt eine Einigung ohne vorherige weltweite Übereinkunft als politisch schwer durchsetzbar.
