Digitales, Gesundheitsgesetz

Digitales Gesundheitsgesetz: Kabinett spart 445 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 06:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Pauschale für die ePA-Befüllung bleibt bis Jahresende 2026 erhalten, fällt dann aber weg. Neue Gesetze bringen erweiterte Kassenrechte und Kritik.

ePA-Vergütung verlängert: KBV und Kassen einigen sich bis Ende 2026
Modernes Tablet mit digitalen Gesundheitsdaten in einer Arztpraxis als Symbol für die elektronische Patientenakte. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) bleibt vorerst bestehen. Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband einigten sich darauf, die Pauschale von 11,34 Euro bis zum 31. Dezember 2026 zu zahlen. Damit wird die ärztliche Unterstützung beim Einrichten der digitalen Akte weiterhin honoriert.

Ende der Vergütung kommt trotzdem

Die Verlängerung ist nur ein Aufschub. Das GKV-Spargesetz (offiziell Beitragssatzstabilisierungsgesetz) streicht die Pauschale ab dem 1. Januar 2027 ersatzlos. Bundestag und Bundesrat stimmten dem Paket am 10. Juli zu.

Ziel des Gesetzgebers: die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung konsolidieren. Für 2027 sind Einsparungen von rund 16,3 Milliarden Euro geplant. Die ePA-Pauschale ist ein Teil dieses Sparkurses.

Kabinett beschließt digitales Gesundheitsgesetz

Parallel dazu verabschiedete das Bundeskabinett am 23. Juli das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Es soll die Telematikinfrastruktur stabilisieren und Bürokratie um jährlich 445 Millionen Euro abbauen.

Kernpunkt: Krankenkassen erhalten erweiterte Zugriffsrechte auf die ePA-Daten. Der GKV-Spitzenverband begrüßte die Neuregelung. Die Bundesärztekammer (BÄK) und die KBV kritisierten sie scharf. Sie sehen einen Paradigmenwechsel, der die ärztliche Entscheidungsfreiheit gefährdet und den Datenschutz schwächt. Auch der Hartmannbund fordert Nachbesserungen.

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Pilotprojekt für Medikationsplan gestartet

Die technische Entwicklung der ePA läuft parallel. Seit Mitte Juli testen Regionen wie Franken, Hamburg und Teile Nordrhein-Westfalens den elektronischen Medikationsplan (eMP). Er soll eine lückenlose Übersicht über Medikamente und Allergien bieten.

Ein gesetzlicher Anspruch auf den eMP besteht für Versicherte mit mindestens drei gleichzeitigen Medikamenten – das sind rund 36 Prozent der Versicherten. In Umfragen bewerteten etwa 90 Prozent die neue Funktion positiv. Der bundesweite Roll-out ist für Herbst 2026 geplant. Zudem erhielten die ePA-Apps im Juli Push-Benachrichtigungen.

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Apotheken steigen mit ein

Auch die Apotheken werden eingebunden. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser (ADAS) unterzeichneten am 15. Juli eine Absichtserklärung zur nutzerfreundlicheren Gestaltung der ePA. Künftig können Apotheken Medikationsdaten – auch für rezeptfreie Mittel oder Betäubungsmittel – in die Akte einpflegen.

Das Apotheken-Vergütungs- und -Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) bringt weitere Änderungen. Bis September 2026 sollen Fachgremien Abläufe für pharmazeutische Dienstleistungen wie Impfungen oder Blutentnahmen entwickeln. Diese Leistungen werden ab Anfang 2027 in der ePA dokumentiert. Zeitgleich steigt das Fixum pro Packung für Apotheken zum 1. Januar 2027 auf 9,50 Euro (bisher 9,00 Euro).

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