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Digitales Bürgerkonto: Merz-Regierung plant Pflicht für 84 Millionen

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 19:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung der Verwaltung voran: Ein verpflichtendes Bürgerkonto und die EUDI-Wallet sollen Behördengänge vereinfachen.

Digitales Bürgerkonto: Bund plant Pflicht zur DeutschlandID für alle
Ein Smartphone mit digitaler Identitätsschnittstelle in einer modernen Büroumgebung zur Veranschaulichung der DeutschlandID. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereitet die Einführung eines verpflichtenden digitalen Bürgerkontos sowie einer einheitlichen digitalen Identität für alle rund 84 Millionen Bürger in Deutschland vor. Wie aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hervorgeht, soll das Vorhaben Behördengänge bundesweit digital bündeln und die Kommunikation zwischen Verwaltung und Bürgern grundlegend transformieren.

Zentralisierung der Verwaltungsleistungen durch die DeutschlandID

Das geplante Bürgerkonto ist als zentrale Schnittstelle für sämtliche digitalen Verwaltungsleistungen konzipiert. Es soll künftig als Plattform für den digitalen Ausweis, die Einreichung von Anträgen sowie den Empfang offizieller Bescheide dienen. Technisch bildet die bereits bestehende BundID das Fundament für diese Entwicklung; sie soll im Zuge der Reform zur sogenannten DeutschlandID ausgebaut werden.

Obwohl das Konto grundsätzlich verpflichtend eingeführt werden soll, sieht die Bundesregierung Regelungen für Ausnahmefälle vor. Für Personen, die nicht über die notwendigen digitalen Kenntnisse verfügen, sollen alternative Zugangswege erhalten bleiben. Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz der Verwaltung zu steigern und den bürokratischen Aufwand für die Bevölkerung zu reduzieren. Erste Kommunen wie die Stadt Meerbusch nutzen bereits das Potenzial der BundID, die aktuell in über 1.600 Onlinedienste integriert ist und 132 verschiedene Nutzungsmöglichkeiten bietet.

Einführung der EUDI-Wallet ab Januar 2027

Parallel zur Entwicklung der DeutschlandID bereitet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr die Einführung der EUDI-Wallet vor. Diese europäische digitale Brieftasche soll als Ergänzung zum nationalen System fungieren. Die Bundesregierung hält an dem Zieltermin für den Start am 2. Januar 2027 fest. Das Digitalministerium bestätigte in diesem Zusammenhang, dass der Funktionsumfang zum Auftakt zunächst begrenzt sein wird.

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In der ersten Phase wird die Wallet einen digitalen Identitätsnachweis (PID) auf Basis des Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels beinhalten. Zudem sollen digitale Nachweise wie der Führerschein über den sogenannten EUDI Hub integriert werden. Digitalminister Karsten Wildberger stellte in Aussicht, dass die Wallet ab Anfang 2027 einen signifikanten Fortschritt darstellen werde, da sie den digitalen Identitätsnachweis etwa bei Bankkontoeröffnungen oder im Einzelhandel an der Supermarktkasse ermögliche.

Kostenrahmen und zukünftige Funktionserweiterungen

Die finanzielle Planung für die EUDI-Wallet sieht für den Zeitraum von 2023 bis 2026 Ausgaben in Höhe von rund 79,3 Millionen Euro vor. Bis zum Jahr 2028 kalkuliert die Bundesregierung mit Gesamtkosten von etwa 135 Millionen Euro. Das Digitalministerium wies Kritik am Projektverlauf zurück und betonte, dass sich die Entwicklung sowohl im Zeit- als auch im Budgetrahmen befinde. Während die DeutschlandID auf eine Verpflichtung abzielt, bleibt die Nutzung der EUDI-Wallet freiwillig.

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Trotz des geplanten Starts im Januar 2027 werden einige technische Merkmale erst später implementiert. Zum Auftakt fehlen Funktionen wie der Zero-Knowledge-Proof und die Pseudonymfunktion. Erst ab Dezember 2028 soll die Wallet zudem als vollwertige Alternative zur herkömmlichen elektronischen Gesundheitskarte fungieren können.

Aktuelle Daten zeigen jedoch, dass die Akzeptanz digitaler Ausweisfunktionen bislang gering ist: Nur rund 14 Prozent der Bürger nutzen derzeit die Online-Funktion ihres Personalausweises. Experten weisen darauf hin, dass die Pseudonym-Funktion, die anbieterabhängige Aliase erzeugt und somit die Bildung von Nutzerprofilen verhindert, ein wichtiges Sicherheitsmerkmal darstellt. Die Bundesregierung setzt darauf, dass die Bündelung der Dienste im neuen Bürgerkonto die Nutzungsraten künftig deutlich steigern wird.

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