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Digitaler Steuerbescheid: Ab 2027 sind mehr als 30 Millionen betroffen

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 13:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Online-Erklärende erhalten Bescheide künftig standardmäßig digital; Steuerentlastungen, höhere Sozialbeiträge und kommunale Gebühren sind vorgesehen.

Deutschland 2027: Digitale Steuerbescheide und geplante Abgabenänderungen
Ein minimalistisches, helles Innenraumfoto eines öffentlichen Gebäudes mit poliertem Boden und geometrischen Schatten. Illustration mit AI erstellt.

Zum Jahreswechsel 2027 stehen in Deutschland mehrere fiskalische und administrative Neuerungen an. Berichten zufolge zeichnen sich sowohl auf Bundesebene als auch in den Kommunen Anpassungen ab, die von modifizierten Steuerverfahren über veränderte Abgabensätze bis hin zu steigenden kommunalen Gebühren wie der Straßenreinigung reichen.

Digitaler Steuerbescheid wird Standard bei Online-Erklärung

Eine wesentliche Verfahrensänderung betrifft das Besteuerungsverfahren. Nach Angaben der Finanzverwaltungen der Länder erhalten Personen, die ihre Einkommensteuererklärung digital einreichen, ihren Steuerbescheid ab dem 1. Januar 2027 standardmäßig digital über das Elster-Portal oder die genutzte Steuersoftware.

Bislang reichten rund 80 % der Steuerpflichtigen ihre Erklärung digital ein, womit hochgerechnet mehr als 30 Millionen Menschen von der Neuregelung betroffen wären.

Die Finanzämter weisen darauf hin, dass der Bescheid am vierten Tag nach der Bereitstellung im System als bekannt gegeben gilt. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für einen Einspruch. Eine Benachrichtigung erfolgt per E-Mail ohne Dateianhang oder Link.

Wer weiterhin einen Bescheid in Papierform erhalten möchte, muss dies über Elster beantragen. Steuererklärungen, die in Papierform abgegeben werden, erhalten ihren Bescheid auch künftig auf dem Postweg. Die Umstellung war ursprünglich bereits für Anfang 2026 vorgesehen und wurde auf 2027 verschoben.

Regierungspläne zur Einkommensteuer und Sozialabgaben

Auf Bundesebene gibt es zudem Pläne für steuerliche Entlastungen. Das Bundeskabinett beschloss am 2. September 2026 den Entwurf einer Einkommensteuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Milliarden Euro jährlich.

Vorgesehen ist ein Start zum 1. Januar 2027 mit voller Wirkung ab 2028. Dem Entwurf der Bundesregierung zufolge soll der Grundfreibetrag von 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 angehoben werden. Geplant sind auch Anpassungen beim Kindergeld auf 267 Euro monatlich je Kind im Jahr 2027 sowie eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 auf 1.430 Euro.

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Zur Gegenfinanzierung sieht der Entwurf unter anderem Anpassungen bei der Reichensteuer ab 250.000 Euro sowie eine Erhöhung der Minijob-Pauschsteuer von 2 auf 5 % vor. Der Bundesrat erhielt den Entwurf am 4. September; die Frist für eine Stellungnahme läuft bis zum 16. Oktober 2026.

Parallel dazu legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf für die Sozialversicherungsrechengrößen 2027 vor. Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung soll von 5.812,50 auf 6.375 Euro steigen, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.450 auf 8.850 Euro Monatsbrutto.

Für Besserverdienende bedeutet dies bei unveränderten Beitragssätzen und einem Zusatzbeitrag von 2,9 % fast 102 Euro mehr Sozialbeiträge im Monat. Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung von Bundesregierung und Bundesrat.

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Kommunale Belastungen: Straßenreinigung in Elmshorn

Auf kommunaler Ebene zeichnen sich ebenfalls Gebührenanpassungen zum 1. Januar 2027 ab. In der Stadt Elmshorn soll eine neue Straßenreinigungssatzung in Kraft treten. Geplant sind je Meter Straßenfront Gebühren von 3,41 Euro für die wöchentliche Reinigung, 1,88 Euro für den Winterdienst sowie 1,95 Euro für den Papierkorbdienst.

Die SPD Elmshorn kritisierte die Kalkulation, nach der die Reinigung von 1,78 auf 3,41 Euro je Meter steigen würde. Ein SPD-Antrag auf Vertagung scheiterte im Hauptausschuss. Die Stadt stützt den Neuzuschnitt auf ein digitales Monitoring sowie Personalkostensteigerungen aus dem Jahr 2025 in Höhe von rund 40 %.

Digitale Bezahlpflicht und Verbrauchssteuern

Zusätzlich plant die Bundesregierung ab 2027 eine Pflicht für Geschäfte und Restaurants vor Ort, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Wie Bundesfinanzminister Lars Klingbeil mitteilte, soll der Gesetzentwurf noch 2026 ins Kabinett eingebracht werden; Ziel sei die Eindämmung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

Im laufenden Gesetzgebungsverfahren streben Union und SPD zudem höhere Tabaksteuern an. Nach einem Vorschlag vom 23. September 2026 soll die Steuer je Zigarette im Jahr 2027 auf 29,49 Cent steigen, was zu deutlichen Preisaufschlägen bei Tabakwaren führen könnte. Eine Beschlussfassung hierzu steht noch aus.

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