Digitaler Produktpass: Ab 19. Juli müssen Unternehmen Waren registrieren
04.06.2026 - 22:11:10 | boerse-global.de
Brüssel – Der Digitale Produktpass (DPP) kommt. Ab Mitte Juli müssen Unternehmen für Textilien, Elektronik, Möbel und Batterierohstoffe nachweisen, dass ihre Waren registriert sind. Sonst drohen drastische Strafen.
Auf der DPP4EU-Konferenz in Brüssel wurden Anfang der Woche die ersten sechs von insgesamt acht technischen Standards für den Digitalen Produktpass vorgestellt. Die Konferenz lief vom 1. bis 3. Juni, die Präsentation der Standards erfolgte am 4. Juni. Damit ist der Weg frei für die verpflichtende Einführung digitaler Tracking-Systeme für Waren auf dem europäischen Markt. Die neuen Regeln geben Zollbehörden weitreichende Befugnisse, um Importe zu kontrollieren.
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Technische Grundlagen stehen
Die Entwicklung der technischen Regeln liegt in den Händen des europäischen Normungsgremiums JTC 24. Thomas Rödding, CEO von Narravero und Co-Vorsitzender von JTC 24, war maßgeblich an der Ausarbeitung der Standards beteiligt. Sie sollen sicherstellen, dass Produktdaten EU-weit einheitlich geteilt und geprüft werden können. Bereits am 2. Juni wurde der Open Footprint Standard 1.0 veröffentlicht – ein Rahmenwerk zur Erfassung von Umweltdaten.
Technisch setzt der Registrierungsprozess auf Verschlüsselungsverfahren wie SHA-256 und Ed25519, um die Datenintegrität zu gewährleisten. Organisationen wie das Fraunhofer IPK haben daran mitgewirkt, die Industrietauglichkeit der Standards sicherzustellen.
Ab 19. Juli wird es ernst
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung 2024/1781. Am 19. Juli 2026 geht der zentrale Registrierungsdienst für den Digitalen Produktpass live. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Zollbehörden Waren ohne gültige DPP-Registrierung beschlagnahmen.
Betroffen sind zunächst:
- Textilien
- Elektronik
- Möbel
- Batterierohstoffe
Die Strafen für Verstöße sind empfindlich: Unternehmen drohen Bußgelder von bis zu vier Prozent ihres Jahresumsatzes. Für bestimmte Batteriematerialien wie Kobalt, Mangan, Lithium und Nickel gilt eine Übergangsfrist bis zum 18. Februar 2027.
Deutschland zieht mit Milliarden-Programm nach
Parallel zu den EU-Entwicklungen hat das deutsche Bundeskabinett am 3. Juni ein Aktionsprogramm für die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie verabschiedet. Aus dem Klima- und Transformationsfonds fließen bis 2029 rund 260 Millionen Euro in zwölf konkrete Maßnahmen – darunter die Entwicklung Digitaler Produktpässe und eine Vernetzungsplattform.
Branchenkenner des BDI rechnen vor: Diese Kreislaufwirtschaftsinitiativen könnten bis 2045 eine Wertschöpfung von bis zu 125 Milliarden Euro zusätzlich generieren.
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Brüssel schnürt Technologiepaket
Ebenfalls am 3. Juni stellte die EU-Kommission ein umfassendes Technologie-Souveränitätspaket vor. Es umfasst den Chips Act 2.0 und das Cloud- und KI-Entwicklungsgesetz (CADA). Letzteres definiert vier Vertrauensstufen für Cloud-Dienste. Die höchsten Stufen sollen die Unabhängigkeit von Anbietern aus Drittstaaten gewährleisten. Das hat direkte Auswirkungen darauf, wo Daten für Digitale Produktpässe und andere sensible Industrieanwendungen gespeichert und verarbeitet werden dürfen.
Forschung und Industrie testen bereits
Die praktische Anwendung wird schon erprobt. Die USTP St. Pölten ist an mehreren Projekten beteiligt: DPP4E etwa konzentriert sich bis September 2026 auf Elektronik für kleine und mittlere Unternehmen. Das Projekt ECO-TCO läuft in Zusammenarbeit mit Siemens bis März 2027 und untersucht, wie DPP-Daten die ESG-Berichterstattung optimieren können.
Auch die Industrie hat bereits technische Lösungen demonstriert. Der ZVEI zeigte ein „DPP4.0"-Konzept auf Basis des Digitalen Typenschilds (IEC 61406) und der Asset Administration Shell (IEC 63278). Damit ließ sich der CO?-Fußabdruck von Industrie-Schaltschränken automatisiert berechnen.
Nach der aktuellen Standardisierungsrunde wird für September 2026 ein weiteres europäisches Produktgesetz erwartet.
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