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Digitale Zahlungen: Kabinett plant Akzeptanzpflicht für Geschäfte ab 2027

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 02:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Finanzministerium plant digitale Zahlungsoptionen ab 2027, während der HDE vor Bürokratie warnt und eine Weitergabe der Kosten fordert.

HDE lehnt geplante Pflicht für digitales Bezahlen ab 2027 ab
Ein leeres, traditionelles Ladenlokal in Deutschland mit hölzernem Verkaufstresen und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) wendet sich gegen die Pläne des Bundesfinanzministeriums für eine verpflichtende Akzeptanz digitaler Zahlungsmittel. Das Bundesfinanzministerium unter Bundesfinanzminister Lars Klingbeil stimmt derzeit Eckpunkte ab, wonach Geschäfte und Restaurants in Deutschland ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen.

Der Einzelhandelsverband hält eine solche gesetzliche Vorgabe für unnötig und warnt vor bürokratischem Mehraufwand sowie einseitigen Vorteilen für Zahlungsdienstleister.

Eckpunkte des Ministeriums sehen Regelung ab 2027 vor

Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen Unternehmen das jeweilige digitale Bezahlsystem zwar selbst wählen können, sie müssen dabei jedoch mindestens ein europäisches Verfahren akzeptieren. Umsatzgrenzen sind für die Vorgabe nicht vorgesehen. Zudem sieht das Konzept vor, dass Zusatzgebühren für digital zahlende Kunden verboten bleiben.

Ausnahmen von der geplanten Akzeptanzpflicht soll es für gemeinnützige Organisationen wie Amateursportvereine und Wohltätigkeitsverbände geben, während Härtefallregelungen derzeit noch geprüft werden. Der Gesetzentwurf soll noch im Jahr 2026 ins Kabinett eingebracht werden. Zu den Zielen der Initiative zählen laut Ministerium auch der Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

HDE kritisiert Belastung und fordert Kostenweitergabe

Der HDE wies den Vorstoß zurück. Nach Angaben von HDE-Experte Ulrich Binnebößel geht an den Kassen des Einzelhandels in 99% der Fälle ohnehin längst beides. Gesetzliche Akzeptanzpflichten im Einzelhandel seien unnötig und schaffen lediglich Bürokratie. Dies gelte gleichermaßen für eine gesetzliche Vorgabe zur Akzeptanz einer unbaren Zahlungsart wie für eine Bargeldakzeptanzpflicht.

Zudem wirke eine Pflicht zur Kartenakzeptanz nach Einschätzung Binnebößels wie ein Konjunkturprogramm für die Kartenbranche, insbesondere für globale Kartensysteme. Die Politik solle sich vielmehr um kostengünstigere unbare Zahlverfahren kümmern, zumal der digitale Euro ohnehin künftig zwingend akzeptiert werden müsse.

Für den Fall, dass die Akzeptanzpflicht dennoch umgesetzt wird, fordert der Handelsverband eine verursachergerechte Weitergabe der Kosten (Surcharging), die gegenwärtig weitgehend gesetzlich untersagt ist.

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Verbraucherpräferenzen und internationale Unterschiede

Die Betatests und Debatten treffen auf ein verändertes Zahlungsverhalten der Verbraucher. Laut einer Umfrage von Yougov mit mehr als 3.600 Befragten, bei der Mehrfachnennungen möglich waren, wollen 72% der Befragten bargeldloses Bezahlen in Restaurants nutzen. Bei Supermärkten liegt dieser Anteil bei 71%, im sonstigen Einzelhandel bei 66%.

Mehr als 60% nannten Parkhäuser, Flughäfen und Bahnhöfe, während weniger als 35% die Akzeptanz auf Volksfesten sowie Wochen- und Flohmärkten befürworten. Im Vergleich zur Befragung aus dem Jahr 2025 stiegen die Werte: Damals sprachen sich 67% für bargeldlose Zahlungen in Restaurants und 66% im Supermarkt aus, wobei die Beteiligung im Jahr 2026 mehr als dreimal so hoch ausfiel wie im Vorjahr.

In Nachbarländern stellt sich die Rechtslage anders dar. In Österreich entscheiden Unternehmen bisher selbst, welche Zahlungsarten sie akzeptieren. Eine mit den deutschen Plänen vergleichbare Regelung ist dort derzeit nicht geplant.

Herausforderungen im Handel und Vorbereitung auf den digitalen Euro

Dass die Abwicklung bargeldloser Zahlungen für Händler mit operativem Aufwand verbunden ist, zeigte bereits im Juli 2026 eine nicht repräsentative Befragung von 109 Händlern in Deutschland durch Unzer und das IFH KÖLN.

Darin nannten 66% der Händler die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern als Herausforderung und 60% die Zusammenführung von Kundendaten über verschiedene Kanäle hinweg. Lediglich 43% prüfen, wie sich die jeweilige Zahlart auf den Kaufabschluss auswirkt, und fast jeder vierte Händler erfasst überhaupt keine Kennzahlen zum Zahlungsprozess.

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Gleichzeitig schreiten die Vorbereitungen auf europäischer Ebene voran. Am 10. September 2026 fand die zweite Trilog-Verhandlung zum digitalen Euro statt. Strittig ist dabei die Obergrenze der Händlerentgelte in der Übergangsphase; der Rat strebt eine Orientierung an vergleichbaren Zahlungsmitteln und später ein kostenbasiertes Modell an.

Zudem hat die Europäische Zentralbank (EZB) am 15. September 2026 das Bewerbungsverfahren für einen Pilotversuch im Online- und Mobile-Commerce für Händler im Euroraum eröffnet, das bis zum 27. Oktober 2026 läuft.

Der auf zwölf Monate angelegte Test soll im zweiten Halbjahr 2027 starten. Die Teilnahme ist freiwillig und unvergütet, 36 Zahlungsdienstleister wurden dafür bereits ausgewählt. Die dort genutzte Beta-Version stellt kein gesetzliches Zahlungsmittel dar.

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