Digitale Pflegeanwendungen: Anspruch auf bis zu 70 Euro monatlich
07.06.2026 - 13:20:54 | boerse-global.de
Hamburg und Thüringen haben Anfang Juni ein gemeinsames Pilotprojekt zur Digitalisierung des Schwerbehindertenausweises gestartet. Der Bund fördert das Vorhaben mit 1,2 Millionen Euro. Ziel ist es, den physischen Ausweis durch eine digitale Version zu ergänzen, die über die EUDI-Wallet auf dem Smartphone abrufbar sein wird.
Die EUDI-Wallet soll bis Anfang 2027 in allen EU-Mitgliedstaaten verfügbar sein. Das Pilotprojekt läuft bis September 2027 und dient als Grundlage für eine bundesweite Einführung. In Thüringen besaßen Ende 2025 rund 216.080 Menschen einen Schwerbehindertenausweis – etwa jeder zehnte Einwohner.
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EU-weite Harmonisierung ab 2026
Parallel dazu schreitet die europäische Angleichung voran. Nach dem Beschluss zum neuen EU-Behindertenausweis Ende 2024 ist 2026 für die nationale Umsetzung vorgesehen. Der neue Ausweis soll den nationalen ergänzen und Vergünstigungen bei Reisen innerhalb der EU erleichtern.
Ein einheitlicher EU-Parkausweis ist ebenfalls in Planung. Die praktische Nutzung wird voraussichtlich ab 2028 möglich sein. Bereits am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft, das weitere Teilhabestandards setzt.
Steuerliche Entlastungen 2026
Für das laufende Jahr gelten konkrete finanzielle Regelungen. Der Steuer-Pauschbetrag liegt bei einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 bei bis zu 2.840 Euro. Bei den Merkzeichen H (Hilflosigkeit) oder Bl (Blindheit) sind bis zu 7.400 Euro möglich.
Weitere Entlastungen im Überblick:
- Fahrtkosten: Pauschale von bis zu 4.500 Euro
- Kfz-Steuer: Vollständige Befreiung bei aG, H oder Bl; 50 Prozent Ermäßigung bei G oder Gl
- ÖPNV: Wertmarke für 104 Euro pro Jahr, kostenfrei bei H oder Bl
- Rundfunkbeitrag: Ermäßigt auf 6,12 Euro monatlich bei Merkzeichen RF
Zusätzlich bleiben der gesetzliche Zusatzurlaub von fünf Tagen und der besondere Kündigungsschutz bestehen.
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Gerichte bestätigen Rechtslage
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bekräftigte, dass der Rentenabschlag von 10,8 Prozent bei vorzeitiger Schwerbehindertenrente rechtmäßig ist. Die gesetzlichen Neuregelungen von 2014 hätten die verfassungsrechtliche Ausgleichslogik nicht verändert.
In Thüringen entschied das Landessozialgericht, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis besteht. Die Befristung sei der Regelfall, sofern kein atypischer Fall vorliegt.
Digitale Pflegeanwendungen kommen
Seit dem 1. Januar 2026 besteht ein Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen (DiPA) im Wert von bis zu 70 Euro monatlich für die pflegegrade 1 bis 5. Voraussetzung ist die Listung im BfArM-Verzeichnis.
Das Verzeichnis wies im ersten Halbjahr 2026 noch keine Einträge auf. Durch ein vereinfachtes Prüfverfahren werden erste Listungen im weiteren Jahresverlauf erwartet. Der GKV-Spitzenverband aktualisierte im März 2026 zudem das Hilfsmittelverzeichnis, das nun rund 48.000 Produkte umfasst.
Arbeitsmarkt: Regionale Unterschiede
Die gesetzliche Pflichtquote für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen liegt bei 5 Prozent. Der Wetteraukreis meldete für 2024 eine Quote von 8,26 Prozent. Bei Nichterfüllung wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil schwerbehinderter Menschen an der Gesamtbevölkerung 2023 bei etwa 9,3 Prozent.
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