Digitale Kassenbelege in Österreich: Neue Regel gilt ab 1. Oktober
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In Österreich können Unternehmen ab dem 1. Oktober 2026 Kassenbelege digital bereitstellen. Die gesetzliche Belegerteilungspflicht gilt damit künftig auch dann als erfüllt, wenn Betriebe Rechnungen elektronisch zur Verfügung stellen, beispielsweise über einen QR-Code auf einem Bildschirm beim Bezahlvorgang, per E-Mail, über eine Anwendung oder per Link.
Das Finanzministerium verfolgt mit diesem Schritt das Ziel, Betriebe spürbar zu entlasten und das hohe Aufkommen an Papierrechnungen zu reduzieren. Nach Angaben des Ministeriums werden in Österreich täglich rund 1.500 Kilometer Rechnungen ausgedruckt, was auf das Jahr gerechnet einer Fläche in der Größe der Stadt Steyr entspricht.
Technische Voraussetzungen und Anspruch auf Papierbeleg
Die Nutzung der elektronischen Belegausgabe ist für Unternehmen freiwillig. Papierrechnungen bleiben weiterhin zulässig und müssen auf Verlangen der Kundschaft zwingend ausgedruckt werden.
Der Anspruch auf einen gedruckten Beleg bleibt bis zum Ende des jeweiligen Geschäftstages uneingeschränkt bestehen, weshalb die technische Ausdruckmöglichkeit vor Ort für Betriebe verpflichtend erhalten bleibt. Zudem bleibt auch die gesetzliche Pflicht zur Mitnahme der Rechnung für Kundinnen und Kunden unverändert in Kraft.
Für den Einsatz des digitalen Belegs benötigen Unternehmen eine Kassensoftware, die eine elektronische Belegerteilung unterstützt. Wird vor Ort ein QR-Code genutzt, ist zusätzlich ein kundenzugewandtes Display erforderlich.
Ab 1. Oktober 2026 können Betriebe Kassenbelege digital bereitstellen — per QR-Code am Display, E-Mail oder Link. Der Papierbeleg bleibt aber zulässig und muss auf Kundenwunsch weiterhin ausgedruckt werden, auch die Ausdruckmöglichkeit vor Ort bleibt Pflicht. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, welche Kassensoftware-Funktionen Sie brauchen und wie Sie die Umstellung vorbereiten. Leitfaden zur digitalen Belegerteilung jetzt anfordern
Bestehende Kassensysteme lassen sich anpassen, sofern der jeweilige Kassenhersteller die entsprechenden Funktionen bereitstellt. Unberührt von der Neuerung bleibt auch die Verpflichtung zur lückenlosen Dokumentation sämtlicher Barumsätze und Transaktionen.
Branchenvorteile und angekündigte Schwerpunktkontrollen
Als wesentliche Vorteile der Neuerung gelten die Einsparung von Thermopapier, geringere Kosten für Druck und Wartung sowie beschleunigte Abläufe an der Kassa. Besondere Relevanz besitzt die Regelung für Unternehmen mit vielen kleinen Barumsätzen, darunter Gastronomiebetriebe, Bäckereien, der Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen, Skigebiete sowie Kinos.
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl bezeichnete den digitalen Beleg als eine lange geforderte Erleichterung für die Betriebe, die zugleich den Papierverbrauch senke. Martha Schultz, Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich, hob hervor, dass alle drei aktuellen Maßnahmen – der digitale Beleg, die 15-Warengruppenregelung sowie die Kalte-Hände-Regelung – auf das Bestreben der Wirtschaftskammer zurückzuführen seien.
Das Amt für Betrugsbekämpfung kündigt für die ersten Wochen nach dem Start gezielte Schwerpunktkontrollen an, mit Fokus auf bargeldintensive Branchen. Wer viele kleine Barumsätze verbucht, sollte die lückenlose Dokumentation aller Transaktionen vorher prüfen — unabhängig davon, ob der Beleg digital oder auf Papier ausgegeben wird. Unser kostenloser Leitfaden enthält ein Compliance-Audit für Barumsätze und eine Prüfliste für die korrekte Belegweitergabe. Compliance-Audit für Barumsätze jetzt sichern
Zugleich kündigte das Amt für Betrugsbekämpfung des Finanzministeriums für die ersten Wochen ab dem Start gezielte Schwerpunktkontrollen an. Diese sollen die korrekte Weitergabe der digitalen Belege überprüfen, wobei der Fokus auf bargeldintensiven Branchen liegt.
Finanzminister Markus Marterbauer unterstrich in diesem Kontext, dass lediglich die Mitnahme des Belegs sicherstelle, dass die bezahlte Steuer tatsächlich bei der öffentlichen Hand ankomme. Zudem bekräftigte der Minister eine Haltung ohne jede Toleranz gegenüber Steuerbetrug und verwies auf eine geplante personelle Aufstockung der Betrugsbekämpfungsteams.
