Digitale Entgeltakte: Frist bis Jahresende 2026 für Umstellung
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 15:54 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Unternehmen müssen sich auf neue Normen, strengere Dokumentationspflichten und akute Hitzewellen einstellen.
Sicherheitsbetreuung ab dem ersten Mitarbeiter
Bereits mit dem ersten Beschäftigten greifen die gesetzlichen Regelungen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 verpflichten Betriebe zur sicherheitstechnischen Betreuung. Dazu gehört die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie regelmäßige Betriebsbegehungen und Unterweisungen.
Neue Robotik-Normen seit April 2025
Ein zentrales Thema ist der Einsatz kollaborativer Roboter. Seit dem 1. April 2025 gelten die aktualisierten Normen ISO 10218-1:2025 und ISO 10218-2:2025. Sie haben die bisherige technische Spezifikation ISO/TS 15066:2016 abgelöst.
Die neuen Standards enthalten verschärfte Anforderungen an Cybersicherheit und funktionale Sicherheit. Entscheidend: Der Fokus liegt nicht mehr auf dem einzelnen „kollaborativen Roboter“, sondern auf der gesamten „kollaborativen Anwendung“. Unternehmen müssen bei der Einführung solcher Systeme umfangreiche Risikobeurteilungen nach der Betriebssicherheitsverordnung erstellen.
Gerichtsurteil: Basketballturnier kein Arbeitsunfall
Das Sozialgericht Hannover hat die Grenzen des Versicherungsschutzes präzisiert. Mit Urteil vom 5. Juni 2026 (Az. S 58 U 169/23) entschied es: Ein Unfall während eines Basketballturniers auf einem Kreuzfahrtschiff ist kein Arbeitsunfall. Die Teilnahme war freiwillig, es handelte sich weder um eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung noch um Betriebssport.
Gleichzeitig bleibt die Prävention von Wegeunfällen zentral. Die Unfallversicherungsträger meldeten für 2024 rund 173.500 meldepflichtige Wegeunfälle, 215 endeten tödlich. Die DGUV Vorschrift 1 untersagt den Konsum von Alkohol, Cannabis und anderen berauschenden Mitteln während der Arbeitszeit strikt.
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Hitze am Arbeitsplatz: Pflichten bei 40 Grad
Die aktuellen Temperaturen um 40 Grad im Juli 2026 machen flexible Arbeitsschutzmaßnahmen unvermeidbar. Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5) verpflichten Arbeitgeber zum Gegensteuern. Empfohlen werden: Trinkwasser bereitstellen, Arbeitszeiten in kühlere Morgenstunden verlegen, Lüftung und Sonnenschutz optimieren.
Arbeitszeiterfassung: Pflicht bleibt bestehen
Die Dokumentationspflichten belasten die Verwaltung zusätzlich. Seit dem BAG-Urteil vom 13. September 2022 ist die Erfassung der Arbeitszeit verpflichtend. Für 2026 wird eine gesetzliche Neuregelung erwartet, die die konkrete Ausgestaltung präzisiert. Fachleute warnen: Auch Vertrauensarbeitszeit entbindet nicht von der Dokumentation.
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Digitale Entgeltakte: Frist bis Jahresende
Eine wichtige Frist läuft ab. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber bestimmte Entgeltunterlagen elektronisch und revisionssicher führen – etwa Nachweise zur Versicherungspflicht oder Krankenkassenbescheinigungen. Die bisherige Befreiungsmöglichkeit endet am 31. Dezember 2026. Grundlage ist die Beitragsverfahrensverordnung (BVV).
Fachkräftemangel: Hohe Nachfrage nach Sicherheitsexperten
Die komplexen Anforderungen treiben den Bedarf an qualifiziertem Personal. Der Markt sucht händeringend Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsingenieure. Gehälter für erfahrene Kräfte liegen zwischen 45.000 und über 60.000 Euro pro Jahr, hybride Arbeitsmodelle sind üblich. Spezialisierte Akademien bieten verstärkt Schulungen für „befähigte Personen“ an – etwa für Steigtechnik oder Schutzausrüstung gegen Absturz.
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