Digitale Bezahlpflicht: Klingbeil plant neue Vorgaben für Händler ab 2027
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 16:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant, Geschäfte, Restaurants und Dienstleister gesetzlich dazu zu verpflichten, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmethode anzubieten. Entsprechende Eckpunkte befinden sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung.
Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll das Bundeskabinett noch im Jahr 2026 über den Gesetzentwurf beschließen, bevor die neuen Vorgaben im Jahr 2027 in Kraft treten könnten. Beschlossen ist das Vorhaben bislang noch nicht. Als zentrale Begründung führt Klingbeil an, dass lückenlos dokumentierte Zahlungen sowohl Steuerhinterziehung als auch Geldwäsche deutlich erschweren.
Wahlfreiheit bei Kleinbeträgen und Ausnahmen für Vereine
Die geplante Regelung sieht vor, dass Kunden künftig vor Ort frei zwischen Bargeld und einer elektronischen Bezahlform wählen können – sei es per Karte, Smartphone oder Smartwatch. Dies soll ausdrücklich auch für Kleinstbeträge gelten.
Welches konkrete digitale Verfahren bereitgestellt wird, bleibt den Betrieben und Inhabern überlassen. Gesonderte Aufpreise für digitale Bezahlvorgänge oder vorgeschriebene Mindestbeträge sind im Entwurf nicht vorgesehen.
Für bestimmte Bereiche sind Erleichterungen geplant: Nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine, Wohltätigkeitsverbände sowie Ausrichter von Dorffesten oder Flohmärkten sollen von der Verpflichtung ausgenommen bleiben.
Mehrheit der Verbraucher erlebte Ablehnung digitaler Zahlungen
Der Vorstoß trifft auf ein sich veränderndes Zahlungsverhalten. Im Jahr 2025 wurden in Deutschland 55 Prozent aller Transaktionen bargeldlos abgewickelt, während 45 Prozent auf Bargeld entfielen.
Dennoch stoßen Kunden im Alltag weiterhin auf Barrieren: Laut einer YouGov-Umfrage für den Genoverband unter 1.534 Erwachsenen von August 2026 konnten 56 Prozent der Bürger im laufenden Jahr mindestens einmal nicht wie geplant bargeldlos bezahlen. Im Jahr 2021 lag dieser Anteil noch bei 45 Prozent. Rund 28 Prozent der Befragten berichteten von zwei bis fünf derartigen Vorfällen.
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Auch im Bankensektor findet der Vorstoß Zuspruch. Bei einer Befragung von 196 Volksbank-Vorständen durch den Genoverband sprachen sich 77 Prozent für eine gesetzliche Annahmepflicht digitaler Zahlungsmethoden aus. Gleichzeitig plädierten 49 Prozent der Vorstände für eine Bargeld-Annahmepflicht bis zu einer Höchstgrenze.
In derselben Erhebung gaben 49 Prozent der Vorstände an, bei breiterer Akzeptanz selbst häufiger digital zu zahlen; 20 Prozent erwarten einen deutlichen, 21 Prozent einen leichten Rückgang ihrer eigenen Bargeldnutzung, während 6 Prozent von einer häufigeren Nutzung ausgehen. Michael Hoeck, Vorstandschef des Genoverbands, betonte in diesem Zusammenhang die grundlegende Wahlfreiheit beim Bezahlen.
Gemischte Reaktionen im Gewerbe und neue EU-Vorgaben
Aus den betroffenen Branchen kommen unterschiedliche Rückmeldungen. Während Wirtschaftsvertreter aus dem Handel fordern, anfallende Kartengebühren künftig an die Verbraucher weitergeben zu dürfen, sorgen die Pläne an der Basis für Diskussionen.
Gewerbetreibende in kleineren Betrieben befürchten zusätzliche Transaktionsgebühren, technische Ausfälle bei schwacher Internetanbindung sowie steigende Endpreise. Andere Unternehmer verweisen darauf, dass ein Großteil der Kundschaft bereits digital bezahlt und die manuelle Beschaffung von Münzgeld bei Banken ebenfalls mit Gebühren verbunden ist.
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Von Verbandsseite, etwa durch den Dehoga auf Föhr, wird die geplante Regelung grundsätzlich begrüßt, zugleich werden jedoch Übergangsfristen für die Betriebe gefordert.
Flankiert wird das Vorhaben von Regelungen auf europäischer Ebene. Ab Juli 2027 gilt in Deutschland und der Europäischen Union eine neue Obergrenze für Bargeld: Zahlungen von mehr als 10.000 Euro werden verboten, zudem greift ab einem Betrag von 3.000 Euro eine verbindliche Dokumentationspflicht.
