Digitale, Bezahlpflicht

Digitale Bezahlpflicht: Geschäfte sollen ab 2027 mindestens eine Option anbieten

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 01:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Finanzministerium plant digitale Bezahlangebote im Handel; Verbände kritisieren Gebühren und die geplante Registrierkassenpflicht.
Ein heller, minimalistisch gestalteter Verkaufsraum mit natürlichem Lichteinfall und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundesfinanzministerium arbeitet an neuen Vorgaben für den Zahlungsverkehr im stationären Gewerbe. Nach den Plänen des Ministeriums sollen Geschäfte, Restaurants und Dienstleister ab 2027 dazu verpflichtet werden, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit bereitzustellen.

Grundlage dieses Vorhabens ist ein ministerielles Eckpunktepapier. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Laufe des Jahres 2026 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Vorgaben für Betriebe und Ausnahmeregelungen

Nach den vorliegenden Plänen können die Betriebe selbst über das jeweils genutzte digitale Verfahren entscheiden. Mindestbeträge für bargeldlose Zahlungen sowie Aufpreise für Kunden sind nicht vorgesehen. Wie Finanzminister Klingbeil darlegte, muss mindestens ein europäisches Zahlungsverfahren angeboten werden.

Zudem gelten weder Umsatzgrenzen noch Zusatzkosten für die Kunden. Als Begründung führt das Bundesfinanzministerium an, dass bargeldloses Zahlen einen wirksamen Beitrag im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche leiste.

Von der Verpflichtung ausgenommen bleiben nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände, beispielsweise bei der Ausrichtung von Dorffesten oder Flohmärkten. Für besondere Härtefälle im gewerblichen Bereich ist eine Prüfung vorgesehen. Ergänzend dazu gilt auf europäischer Ebene ab Juli 2027 eine Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro sowie eine Dokumentationspflicht ab einem Betrag von 3.000 Euro.

Debatte über Kosten und Belastungen für den Handel

In der Wirtschaft löst der Vorstoß geteilte Reaktionen aus. Die Industrie- und Handelskammer Pfalz beziffert die anfallenden Gebühren für Händler differenziert: Bei Girocard- und EC-Cash-Zahlungen liegen die Kosten demnach bei 0,2 bis 0,27 Prozent des Umsatzbetrags, während für Kreditkarten einschließlich Bezahldiensten wie Apple Pay und Google Pay Gebühren zwischen 1,5 und 3 Prozent anfallen.

Für die Miete eines Lesegeräts nennt die Kammer monatliche Ausgaben von rund 6 bis 14 Euro, ergänzt um Servicegebühren von 5 bis 8 Euro sowie Transaktionskosten von 7 bis 12 Cent je Zahlungsvorgang.

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Angesichts dieser Spannen forderte der Handelsverband Deutschland (HDE), dass Händler anfallende Kartengebühren an die Verbraucher weitergeben können müssen. HDE-Vertreter Ulrich Binnebößel warnte vor gesetzlichen Akzeptanzvorgaben und verwies darauf, dass Wahlfreiheit im stationären Einzelhandel bereits gelebter Alltag sei.

Sollte eine gesetzliche Verpflichtung greifen, müssten die zugelassenen Zahlungsarten präzise definiert und Regelungen für technische Ausfälle getroffen werden. Aus dem Kleingewerbe wurden ebenfalls Bedenken laut; so kündigte eine Eisdiele an, ihren Kugelpreis infolge der ab 2027 drohenden Kartenzahlungspflicht auf 1,90 Euro anheben zu müssen.

Befürwortung kommt hingegen aus dem Bankensektor. Stefan Müller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), begrüßte die Verpflichtung for Betriebe mit Vor-Ort-Geschäft sowie Pläne der Europäischen Union zur gleichzeitigen rechtlichen Absicherung der Bargeldakzeptanz, stellte jedoch klar, dass beides derzeit noch kein geltendes Recht sei.

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Müller sprach sich für kostendeckende Konditionen anstelle politischer Preisbegrenzungen aus. Er verwies auf veränderte Kundengewohnheiten: Bei den bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken sank die Zahl der jährlichen Bargeldabhebungen von 96 Millionen im Jahr 2019 auf 72 Millionen im Jahr 2024.

Wandel des Bezahlverhaltens und weitere Kassenpläne

Die Initiative des Ministeriums fällt in eine phase des kontinuierlichen Rückgangs von Barzahlungen. Laut Erhebungen des EHI Retail Institute wurden 2024 nur noch 54,6 Prozent aller Transaktionen im stationären Einzelhandel mit Scheinen und Münzen beglichen; der Anteil des Bargelds am Gesamtumsatz lag bei rund 33,8 Prozent. Laut Erhebungen für das Vorjahr wurden bundesweit 55 Prozent aller Transaktionen bargeldlos und 45 Prozent bar abgewickelt.

Flankiert wird die Debatte durch Pläne für eine erweiterte Registrierkassenpflicht. Die Finanzministerkonferenz der Nordländer – bestehend aus den Ressorts von Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen – unterstützt die Bezahlpflicht und drängt auf ein zügiges Verfahren auf Bundesebene.

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Schneider thematisierte dabei auch die Registrierkassenpflicht, bei der eine Schwelle von 100.000 Euro Jahresumsatz erörtert oder abgesenkt werden soll.

Das Bundesfinanzministerium sieht den Einsatz elektronischer Kassen ab dem 1. Januar 2028 für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz vor. Dagegen wandten sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und fünf Spitzenverbände in einer Stellungnahme vom 13. August 2026. Sie bewerteten die Schwelle als zu niedrig und forderten, die Pflicht stattdessen an Barumsätze zu koppeln.

Zudem bezifferte der DIHK die Anschaffungskosten auf rund 3.500 Euro je Kasse, während das Ministerium von 575 Euro ausgeht. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte eine Verschiebung der Registrierkassenpflicht auf den 1. Januar 2029, während der HDE die Regelung als zu pauschal kritisierte.

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