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Digital Services Act: EU verhängt Rekordstrafe von 200 Mio. Euro gegen Temu

30.05.2026 - 20:27:10 | boerse-global.de

Die EU-Kommission belegt Temu mit einer Rekordstrafe wegen Sicherheitsmängeln. Parallel dazu zeigen Berichte gravierende Lücken bei der Inhaltsmoderation großer Plattformen.

Digital Services Act: EU verhängt Rekordstrafe von 200 Mio. Euro gegen Temu - Foto: über boerse-global.de
Digital Services Act: EU verhängt Rekordstrafe von 200 Mio. Euro gegen Temu - Foto: über boerse-global.de

Die EU-Kommission belegt die chinesische Handelsplattform Temu mit der bislang höchsten Strafe unter dem Digital Services Act. Grund sind massive Sicherheitsmängel und unzureichende Risikokontrollen.

Schwere Versäumnisse beim Verbraucherschutz

Die Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro ist die höchste, die je nach dem 2024 in Kraft getretenen DSA verhängt wurde. Sie übertrifft die bisherige Rekordstrafe von 120 Millionen Euro gegen die Plattform X vom Dezember 2025 deutlich.

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Die Entscheidung der Kommission folgt auf eine fast zweijährige Untersuchung. Temu, das in Europa rund 130 Millionen Kunden bedient, habe es versäumt, die Risiken durch den Verkauf illegaler und gefährlicher Produkte angemessen zu bewerten und zu minimieren, so die Behörde.

Die Sicherheitsmängel sind gravierend: Ein hoher Anteil der auf der Plattform gekauften elektronischen Ladegeräte fiel bei Sicherheitstests durch. Bei Baby-Spielzeug wurden gesetzliche Grenzwerte für chemische Substanzen überschritten. Auch Schmuck, Kleidung und weitere Babyartikel, die eine Erstickungsgefahr darstellen, wurden als problematisch eingestuft.

Temu, eine Tochter des chinesischen Konzerns PDD Holdings, erzielte 2025 einen Umsatz von rund 53 Milliarden Euro. Die 200-Millionen-Strafe liegt damit weit unter dem möglichen Maximum von sechs Prozent des Jahresumsatzes. Das Unternehmen bezeichnete die Strafe als unverhältnismäßig. Die Kommission droht mit weiteren Sanktionen, sollte Temu keinen zufriedenstellenden Plan zur Behebung der systemischen Probleme vorlegen.

Europäische Handelsverbände begrüßen das Vorgehen. In Österreich war Temu 2025 bereits zur zweitgrößten Online-Handelsplattform nach Amazon aufgestiegen – mit einem Bruttowarenwert von 650 Millionen Euro.

Zweifel an der Moderation von Inhalten

Parallel zur Temu-Strafe zeigt ein neuer Bericht des Appeals Centre Europe eklatante Mängel bei der Inhaltsmoderation großer Plattformen. Die nach dem DSA eingerichtete unabhängige Beschwerdestelle untersuchte den Zeitraum von April 2025 bis März 2026.

Das Ergebnis ist alarmierend: In 59 Prozent der mehr als 24.000 überprüften Streitfälle widersprach die unabhängige Stelle der ursprünglichen Entscheidung der Plattform. Besonders hoch ist die Fehlerquote bei Hassrede: Hier wurden 70 Prozent der Plattformentscheidungen aufgehoben. Spitzenreiter sind TikTok mit 83 Prozent und Instagram mit 74 Prozent aufgehobener Entscheidungen.

Ein weiteres Problem: Die Transparenz bei Kontosperrungen ist mangelhaft. Von über 14.000 Beschwerden zu gesperrten Konten wurden weniger als 150 vollständig geprüft – weil die Plattformen die nötigen Daten nicht lieferten. Meta etwa stellte bei Facebook und Instagram in weniger als 100 von über 4.600 Fällen die erforderlichen Informationen bereit.

Haftungsverschärfung auch in Deutschland

Die Entwicklung in Europa und den USA zeigt einen klaren Trend zur Verschärfung der Plattformhaftung. In den USA einigten sich mehrere Tech-Konzerne im Mai 2026 auf einen Vergleich mit einem Schulbezirk in Kentucky über 27 Millionen Dollar. Meta zahlt davon neun Millionen, der Rest entfällt auf Snap, TikTok und YouTube. Geklagt hatten Eltern und die Schulbehörde wegen angeblich süchtig machender Produktgestaltung, die zu einer psychischen Krise unter Schülern geführt habe.

Bereits im März 2026 hatten Geschworene in Kalifornien und New Mexico Meta für Gesundheitsschäden haftbar gemacht – mit Schadensersatzforderungen von bis zu 375 Millionen Dollar. Analysten schätzen das gesamte Haftungsrisiko der Branche auf mehrere hundert Milliarden Dollar, da über 1.200 Schulbezirke ähnliche Klagen eingereicht haben.

Auch in Deutschland wird der Druck größer. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen hat eine Initiative angekündigt, die Mitte Juni 2026 in Hamburg beraten werden soll. Ziel ist es, die Haftungsprivilegien großer Plattformen nach Artikel 6 des DSA einzuschränken. Der Vorschlag sieht vor, dass Plattformen gesamtschuldnerisch haften, wenn sie offensichtlich illegale Inhalte nicht prüfen und entfernen.

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NIS2: Persönliche Haftung für Manager

Die unternehmerische Verantwortung für digitale Sicherheit wird zudem durch die NIS2-Richtlinie ausgeweitet. Seit das deutsche Umsetzungsgesetz im Dezember 2025 in Kraft trat, ist die Zahl der regulierten Unternehmen von rund 4.500 auf 30.000 gestiegen.

Die Unternehmen mussten sich bis Januar 2026 registrieren. Die Geschäftsführung haftet nun persönlich für die Einhaltung der Cybersicherheitsstandards. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder zwei Prozent des Jahresumsatzes. Zudem ist alle drei Jahre eine Cybersicherheitsschulung für das Führungspersonal Pflicht. Für kleine und mittlere Unternehmen belaufen sich die jährlichen Compliance-Kosten auf rund 86.000 Euro.

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