Dienstwagen-Urteil, BAG

Dienstwagen-Urteil: BAG kippt Sachbezugs-Anrechnung gegen Gehalt

26.06.2026 - 03:02:34 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht erklärt die Verrechnung des Dienstwagenwerts mit pfändbaren Gehaltsbestandteilen für unwirksam. Betroffene können Nachzahlungen fordern.

BAG-Urteil: Firmenwagen-Anrechnung auf pfändbaren Lohn gekippt
Dienstwagen-Urteil - Ein modernes Elektro-Firmenauto parkt vor einem zeitgenössischen Bürogebäude in der Dämmerung, symbolisierend steuerliche Aspekte. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) kippte mit einem Urteil vom 25. März 2026 eine gängige Praxis vieler Arbeitgeber.

Wenn der Firmenwagen zum finanziellen Fallstrick wird

Das BAG entschied (Az. 5 AZR 38/25): Eine Anrechnungsvereinbarung ist unwirksam, wenn der Wert des Sachbezugs den pfändbaren Teil des Arbeitsentgelts übersteigt. In diesem Fall verstößt die Anrechnung gegen das gesetzliche Verbot aus § 134 BGB in Kombination mit den Pfändungsschutzvorschriften.

Die konkrete Folge: Der betroffene Arbeitnehmer kann den vollen Sachbezugswert – meist die Ein-Prozent-Regelung – zusätzlich in Geld verlangen. Das Gericht stellte zudem klar: Die 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt nicht als Sachbezug im pfändungsrechtlichen Sinne.

Im verhandelten Fall führte das Urteil zu einer Nettolohnnachzahlung von über 10.900 Euro. Für die Berechnung des pfändbaren Einkommens bleiben Unterhaltspflichten gegenüber Kindern anteilig relevant. Ehegatten mit eigenem Einkommen bleiben dagegen unberücksichtigt.

Elektro-Dienstwagen: Steuervorteile bis 2028

Die steuerliche Förderung von E-Autos bleibt ein zentrales Thema. Für reine Stromer gilt die 0,25-Prozent-Regelung – ein deutlicher Unterschied zu den einem Prozent bei Verbrennern. Ein Beispiel: Der Skoda Peaq, ab August 2026 bestellbar, hat einen Bruttolistenpreis von rund 52.000 Euro. Der monatliche geldwerte Vorteil liegt bei 130 Euro statt 520 Euro.

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Doch die Uhr tickt: Ab 2027 steigt der Sachbezugswert auf 0,375 Prozent (maximal 180 Euro monatlich), ab 2028 auf 0,625 Prozent (maximal 300 Euro).

So laden Unternehmen günstiger

Bei der flottenversorgung mit Strom gibt es Unterschiede zwischen Gewerbe- und Privatstrom. Unternehmen mit Gewerbeschein und betrieblichem Zähler können die Vorsteuer abziehen – der Nettopreis wird zum entscheidenden Faktor. Bei einem gemeinsamen Zähler von Wohnung und Betrieb setzen Sie den betrieblichen Anteil als Betriebsausgabe ab.

Ab 100.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch ist Industriestrom mit registrierender Leistungsmessung möglich. Das Laden von E-Dienstwagen am Betriebssitz gilt als betrieblicher Aufwand – auch hier ist die Vorsteuer abziehbar. Für den urbanen Raum gibt es Elektro-Leichtfahrzeuge bereits ab monatlichen Leasingraten unter 200 Euro.

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Neue Regeln für Steuerberatung und Rente

Über die Fahrzeugthematik hinaus stehen weitere Änderungen an. Das 9. Steuerberatungsänderungsgesetz, am 12. Juni 2026 im Bundesrat behandelt, bringt ab 1. September 2026 erweiterte Befugnisse für selbstständige Buchhalter und eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots. Zudem gilt ein bundesweiter Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 280 Prozent.

Eine Rentenkommission empfiehlt seit dem 23. Juni 2026 eine schrittweise Erhöhung des Rentenbeitrags ab 2028. Auch bisher nicht versicherungspflichtige Gruppen wie Selbstständige, Vorstände und Abgeordnete sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.

Für die Steuerplanung bleiben die vierteljährlichen Vorauszahlungstermine relevant: jeweils zum 10. März, Juni, September und Dezember. Bei erheblichen Einkunftsabweichungen können Herabsetzungsanträge Liquiditätsengpässe und Nachzahlungszinsen von 0,15 Prozent pro Monat verhindern.

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