Schwarzarbeit: Koalition nimmt nun auch Lieferdienste ins Visier
11.11.2025 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de
Aus der Aufnahme in den Katalog folgt, dass für Arbeitnehmer künftig eine Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren und für die Arbeitgeber die sogenannte Sofortmeldepflicht gilt. Bei Verstößen drohen empfindliche Geldstrafen. Die Berichterstatterin der Union im Finanzausschuss, Anja Karliczek (CDU), sagte der "Rheinischen Post", auch durch die Aufnahme der Lieferdienste im Bereich der verarbeiteten Speisen leiste man "einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit". Insgesamt schütze die Koalition mit dem Gesetzentwurf "unsere kleinen und mittelständischen Betriebe vor illegaler Dumping-Konkurrenz", so Karliczek.
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