Deutschland, Bayern

Klimaklagen gegen Autobauer - Das Wichtigste zum BGH-Urteil

23.03.2026 - 14:00:24 | dpa.de

Die Deutsche Umwelthilfe ist im Rechtsstreit mit BMW und Mercedes unterlegen: Warum der BGH den Autobauern keine strengeren CO2-Regeln auferlegt - und die Politik in der Verantwortung sieht.

  • Die Deutsche Umwelthilfe wollte, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. (Symbolbild) - Foto: Katharina Kausche/dpa
    Die Deutsche Umwelthilfe wollte, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. (Symbolbild) - Foto: Katharina Kausche/dpa
  • DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz will weitere Schritte prüfen.   - Foto: Uli Deck/dpa
    DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz will weitere Schritte prüfen. - Foto: Uli Deck/dpa
  • Mit Klimaklagen wollte die Umwelthilfe die Autobauer zum Verbrenner-Aus bringen. (Symbolbild) - Foto: Uli Deck/dpa
    Mit Klimaklagen wollte die Umwelthilfe die Autobauer zum Verbrenner-Aus bringen. (Symbolbild) - Foto: Uli Deck/dpa
  • Der BGH hat die Klagen der DUH abgewiesen.  - Foto: Uli Deck/dpa
    Der BGH hat die Klagen der DUH abgewiesen. - Foto: Uli Deck/dpa
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Während in Deutschland und Europa zuletzt wieder viel über das geplante Verbot für Verbrenner-Autos diskutiert wurde, ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Klimaklagen gegen zwei deutsche Autohersteller vorgegangen. Doch wie schon in den Vorinstanzen sind die Umweltschützer nun auch am Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Urteil aus Karlsruhe:

Was forderte die Deutsche Umwelthilfe?

Die DUH wollte erreichen, dass BMW und Mercedes-Benz untersagt wird, in Zukunft Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen: Am besten ab dem 31. Oktober 2030, da die Fahrzeuge im Schnitt etwas mehr als 14 Jahre in Betrieb seien und Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein will, erklärte DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger. Die Kläger hätten auch Anträge mit alternativen Zeiträumen gestellt - zum Beispiel bis 2045, oder sogar 2050.

Das Problem sei, dass BMW und Mercedes sich bislang zu überhaupt keinem Datum verpflichten wollten, solange es ihnen nicht gesetzlich vorgeschrieben werde. Aus Sicht Klingers ging es am BGH um die Frage: «Ist zivilrechtlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?». Für die Umwelthilfe ist die Antwort klar: Nein. Unternehmen müssten sich auch über staatliche Regulierung hinaus an Sorgfaltspflichten halten, wenn in die Rechte Dritter eingegriffen werde.

Auf welche Rechte haben sich die Kläger berufen?

Drei Geschäftsführer der DUH argumentierten mit dem im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, würde der politische Handlungsspielraum beschränkt. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden. Ihre Argumentation stützen sie auf den berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Was hat das Bundesverfassungsgericht damals entschieden?

Das höchste Gericht Deutschlands hatte im März 2021 entschieden, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes in seiner damaligen Form zu kurz griff und vom Gesetzgeber Nachbesserungen gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.»

Einen Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur wie geplant auf deutlich unter 2 Grad und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, sei dann nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen machbar. Davon sei «praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen», erklärten die Richterinnen und Richter. Zur Wahrung der grundrechtlich gesicherten Freiheit müsse der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen, «um diese hohen Lasten abzumildern».

Worum ging es nun am Bundesgerichtshof?

Während dabei eine Verpflichtung des Staates im Fokus stand, ging es am BGH nun darum, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. Für DUH-Anwalt Klinger eine bisher nicht geklärte Grundsatzfrage: «Haben große Emittenten eine rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produkte am verbleibenden CO2-Budget und den Klimaneutralitätszielen auszurichten?»

Wie hat der BGH entschieden?

Die Antwort der Karlsruher Richterinnen und Richter lautet: Nein. «Die Kläger sind durch die angegriffene Wirtschaftsweise der Beklagten nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt.» Ein CO2-Restbudget gebe es nur für Deutschland allgemein, nicht aber für einzelne Akteure oder auch nur den Verkehrssektor. Die Autohersteller hielten sich an gültige Vorgaben und seien nicht verpflichtet, darüber hinaus freiwillig mehr zu leisten. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23) 

Dadurch unterscheiden sich die Fälle laut dem BGH maßgeblich von der Konstellation, die dem Klimabeschluss des Verfassungsgerichts zugrunde lag. Das höchste Gericht habe den nationalen Gesetzgeber in die Verantwortung für die Einhaltung des bestehenden nationalen Emissionsbudgets genommen.

Die Politik ist demzufolge für mögliche weitere Maßnahmen verantwortlich. «Allein die Gesetzgebung bietet den geeigneten Rahmen dafür, den Klimaschutz und dessen Spannungsverhältnis zu etwaigen gegenläufigen Belangen in demokratischer Verantwortung zu einem Ausgleich zu bringen.» Das müsse auf mehreren Ebenen unter vielen Gesichtspunkten ausgehandelt werden. Hier habe der Gesetzgeber erhebliche Spielräume. Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, aus dem Grundgesetz konkret quantifizierbare Grenzen der Erderwärmung, Emissionsmengen oder Reduktionsvorgaben abzuleiten.

Wie reagiert die Umwelthilfe?

Rechtsanwalt Klinger sagte: «Das, was der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist ein ganz klarer Auftrag an den Gesetzgeber.» Die Bundesregierung und der Europäische Gesetzgeber seien nun in der Pflicht, Gesetze nachzuschärfen. Aus Klingers Sicht ist das Urteil damit keine Entscheidung gegen den Klimaschutz, sondern sie folgt dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021.

Die Umwelthilfe könnte auch noch vors Bundesverfassungsgericht ziehen. Ob sie diesen Schritt gehe, müsse jetzt erwogen werden, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz nach dem Urteilsspruch.

Was sagen die Autobauer?

Wie die Umwelthilfe bewertet auch Mercedes-Benz das Urteil nicht als Entscheidung gegen den Klimaschutz. Für den Konzern ist es eher eine Klarstellung der demokratischen Ordnung. Darauf bezieht sich auch BMW und betont, dass Entscheidungen zum Klimaschutz in politischer Hand und nicht bei Gerichten liegen sollten: «Dabei müssen alle betroffenen gesellschaftlichen Belange berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.» 

Beide Autobauer erklärten zudem, dass Klimaschutz und Nachhaltigkeit für ihre unternehmerische Ausrichtung wichtig seien.

Wie steht es politisch um das Verbrennerverbot?

Bisher war das Ende von Verbrennern in der Europäischen Union (EU) für 2035 vorgesehen. Die Verordnung, auf die sich Unterhändler der EU-Staaten und das Europaparlament vor rund drei Jahren verständigten, schrieb vor, dass danach faktisch keine neuen Autos mit Benzin- oder Dieselmotor zugelassen werden dürfen. Ende 2025 nahm die EU-Kommission von diesen Plänen aber Abstand und schlug Aufweichungen und Ausnahmen vor.

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