Die Bundestagsfraktion von CDU / CSU verlangt eine externe Prüfung der Rechtswidrigkeit von Inhalten in sozialen Netzwerken.

25.01.2020 - 09:36:28

Union vertraut bei sozialen Netzwerken nicht der Selbstkontrolle durch die Betreiber

Die stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion von CDU/CSU, Nadine Schön, verlangt eine Neustrukturierung der Überwachung rechtswidriger Inhalte in sozialen Netzwerken. Statt einer Selbstkontrolle durch die Betreiber, plädiert die CDU/CSU-Fraktion für die Einführung einer Verpflichtung zur Einschaltung externer Experten. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sieht diese Möglichkeit zwar auch schon aktuell vor, aber nicht als Verpflichtung, sondern als freiwillige Option. In der anstehenden Neuformulierung des NetzDG, soll diese Pflicht verankert werden. Damit sei eine klare Zuordnung von Verantwortung gegeben, die der Stärkung der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz gleichermaßen diene, so Schön gegenüber dem „Handelsblatt“. Die Unions-Fraktion widerspricht damit den Referentenentwürfen aus dem Justizministerium, die weiterhin das Element der Freiwilligkeit festschreiben. Wir können nicht akzeptieren, dass Betreiber von Plattformen wie bisher selbst entscheiden, ob sie das Bundesamt für Justiz (BfJ) zur Begutachtung einschalten, oder nicht. Aktuell bietet das Bundesamt den Plattformbetreibern eine Liste von Einrichtungen der sog. „Regulierte Selbstregulierung“ an, um verdächtige Inhalte auf ihre Rechtskonformität zu prüfen. Die Initiative zur gesetzlichen Festschreibung einer externen Prüfung, trifft beim Verband der Internetwirtschaft auf Skepsis. Das ist definitiv der falsche Weg, so Oliver Süme, Vertreter der Internetwirtschaft. Eine freiwillige Selbstkontrolle in eine gesetzliche Verpflichtung umzuwandeln, führe zu einer unzumutbaren Belastung der Unternehmen auf dem Internetsektor. Statt eine Stärkung der Bemühungen zur Digitalisierung unserer Gesellschaft, würde diese Initiative der Union die notwendigen Entwicklungen bremsen und die Handlungsfähigkeit der Internetunternehmen einschränken. Als Folge eines derartigen staatlichen Eingriffs, sieht der Verband der Internetwirtschaft eine immense Steigerung der Kontrollfälle auf die Organe der regulierten Selbstkontrolle zukommen. Ob eine derartige Zahl von Kontrollen überhaupt bewältigbar sei, ließ der Unternehmensvertreter gegenüber dem „Handelsblatt“ offen.
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