Regierung ordnet Treuhandverwaltung über Rosneft-Töchter neu an
28.02.2026 - 13:26:57 | dts-nachrichtenagentur.deDie Anordnung basiert auf dem im Februar 2026 neu eingeführten § 6a des Außenwirtschaftsgesetzes, der im Zusammenhang mit dem 18. Sanktionspaket der EU gegen Russland steht. Die Treuhandverwaltung schützt die deutschen Rosneft-Töchter davor, nach dem Ende der EnSiG-Treuhandverwaltung selbst unter die EU-Sanktionen gegen Russland zu fallen. Ohne diese Maßnahme wäre es vielfach verboten, mit RDG und RNRM Geschäfte zu machen, was deren Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland gefährden würde, argumentiert die Bundesregierung.
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