Bundesnetzagentur, Bidirektionales Laden

E-Autos als Stromspeicher: Bundesnetzagentur senkt Faktor auf 0,2

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 17:30 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Bonner Behörde passt ihr Regelwerk zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten nach Kritik der Autobranche an. E-Autos werden bei den entscheidenden Optionen stärker mit stationären Stromspeichern gleichgestellt.

Bundesnetzagentur lenkt bei E-Autos als Stromspeicher ein
E-Auto Ladestation (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Bundesnetzagentur lenkt im Streit über die Regeln für E-Autos als Stromspeicher ein. Das mehr als 200 Seiten lange Regelwerk zur „Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MisPel) soll am Donnerstag offiziell vorgelegt werden.

Mehr Gleichstellung mit Stromspeichern

Nach dem finalen Arbeitsstand sieht die Behörde drei wesentliche Änderungen vor. Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller sagte dem „Handelsblatt“, alle Akteure wollten die Elektromobilität „einfach, simpel und so schnell wie möglich in den Strommarkt integrieren“.

Die Behörde kommt der Autobranche bei deren Kritikpunkten entgegen. E-Autos beziehungsweise ihre Ladepunkte sollen künftig „überall, wo es möglich ist, den Stromspeichern gleichgestellt“ werden.

Abgrenzungsoption wird ausgeweitet

Die sogenannte Abgrenzungsoption kann künftig auch mit einem einzelnen intelligenten Zähler genutzt werden. Eine eigene Solaranlage ist dafür nicht mehr erforderlich.

Bei der vereinfachten Pauschaloption sinkt der geplante Sicherheitsabschlag von Faktor 0,5 auf Faktor 0,2. Die Pufferzone dient der Befreiung von Umlagen, Netzentgelten und weiteren Gebühren und war ein zentraler Kritikpunkt der Industrie.

Bundesnetzagentur erwartet Bewegung von der Branche

Im Gegenzug sieht Müller die Unternehmen in der Pflicht, Fahrzeuge, bidirektionales Laden und Wallboxen in den Markt zu bringen. Außerdem müsse die Branche Flexibilität tatsächlich ermöglichen.

Die Entscheidung betrifft einen zentralen Baustein der Energiewende: Elektroautos sollen nicht nur Strom verbrauchen, sondern über bidirektionales Laden künftig auch Energie zwischenspeichern und bei Bedarf zurück ins Haus- oder Stromnetz liefern können. Dafür müssen Fahrzeuge, Wallboxen, Messsysteme und Stromtarife technisch und regulatorisch zusammenspielen.

Die von der Bundesnetzagentur angekündigten Anpassungen senken insbesondere die Zugangshürden für kleinere Anlagen und private Haushalte. Dass die Abgrenzungsoption künftig mit einem einzelnen intelligenten Zähler und ohne eigene Solaranlage genutzt werden kann, erweitert den Kreis potenzieller Nutzer. Der niedrigere Sicherheitsabschlag bei der Pauschaloption verbessert zudem die wirtschaftlichen Bedingungen, weil weniger gespeicherter Strom pauschal unberücksichtigt bleibt.

Regeln allein schaffen noch kein bidirektionales Laden

Für Autofahrer entsteht daraus nicht automatisch ein marktfähiges Angebot. Erforderlich sind geeignete Fahrzeuge, bidirektionale Wallboxen, digitale Messsysteme und Tarife, die flexible Lade- und Entladezeiten abbilden. Die Bundesnetzagentur verbindet ihre Zugeständnisse deshalb ausdrücklich mit der Erwartung, dass die Branche entsprechende Produkte und Geschäftsmodelle in den Markt bringt.

Speicher gewinnen im Stromsystem an Bedeutung

Der wachsende Anteil von Wind- und Solarstrom erhöht den Bedarf, zeitweise Überschüsse zu speichern und später zu nutzen. E-Auto-Batterien könnten dabei eine große, dezentral verteilte Flexibilitätsquelle bilden, sofern sie nicht ausschließlich für die Mobilität vorgehalten werden. Für Verbraucher kann die Nutzung perspektivisch Stromkosten senken oder zusätzliche Erlöse ermöglichen; dem stehen Batteriedegradation, Komfortanforderungen und uneinheitliche technische Standards gegenüber.

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