Berliner Wohnungskrise: Linke plant Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne
Veröffentlicht am: 21.09.2026 um 13:54 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDie Berliner Linke will nach ihrem Wahlsieg große Immobilienkonzerne vergesellschaften und Hunderttausende Wohnungen in Landesbesitz überführen, um die Wohnungskrise in der Hauptstadt zu entschärfen.
Plan der Linken: Neue Anstalt öffentlichen Rechts
Die Partei plant, zunächst eine Anstalt öffentlichen Rechts zu gründen, die Kredite aufnehmen, die Wohnungsbestände erwerben und später die Verwaltung übernehmen soll. Dafür müsste die neue Institution personell aufgebaut werden, um zu klären, welche konkreten Bestände betroffen sind. Nach Angaben von Spitzenkandidatin Elif Eralp geht es um etwa acht große Unternehmen mit jeweils mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin. Die Finanzierung der Vergesellschaftung soll vor allem über Kredite erfolgen.
Politische und juristische Hürden
Das Vorhaben ist politisch und rechtlich nicht gesichert. Zunächst braucht die Linke Koalitionspartner bei SPD und Grünen, bevor eine rot-grün-rote Landesregierung überhaupt ein Gesetzgebungsverfahren starten kann. Es wird erwartet, dass betroffene Konzerne gegen eine Enteignung klagen, sodass die Umsetzung an gerichtlichen Entscheidungen hängt. Die Vergesellschaftung steht damit unter einem deutlichen juristischen Vorbehalt.
Erwartete Wirkung auf die Mieten
Schätzungen zufolge könnte das Land durch die Vergesellschaftung Kontrolle über rund 240.000 zusätzliche Wohnungen erhalten. Der Anteil landeseigener Bestände würde von etwa 20 auf über 30 Prozent steigen. Mieterinnen und Mieter zahlen bei öffentlichen Unternehmen derzeit im Schnitt deutlich weniger Miete als bei privaten Anbietern, was nach Vorstellung der Linken auch für die neu übernommenen Bestände gelten soll. Die Partei erwartet, dass niedrigere Mieten in großen Beständen den Mietspiegel in einzelnen Bezirken senken und so den Gesamtmarkt beeinflussen.
Entschädigung als entscheidender Knackpunkt
Behörden und Fachleute verweisen darauf, dass die Wirkung auf die Mieten stark von der Entschädigungshöhe abhängt, die das Land den Konzernen zahlen muss. Der Berliner Landesrechnungshof betont in einem Bericht von 2024, die Mieten könnten nur dann deutlich sinken oder sich zumindest entdynamisieren, wenn die Entschädigungssumme sehr niedrig ausfalle. Je weiter sich diese jedoch vom Verkehrswert entferne, desto größer sei das rechtliche Risiko. Eine deutliche Unterschreitung der Marktwerte würde die Unternehmen zwingen, auf Milliarden an Vermögenswerten zu verzichten und von bisheriger Rechtsprechung eklatant abweichen.
Finanzielle Risiken für Land und Steuerzahler
Werden die Bestände dagegen zu Marktpreisen übernommen, sieht der Wohnungsmarktforscher Konstantin Kholodilin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung die Gefahr, dass Mieten sogar steigen könnten. Die Anstalt öffentlichen Rechts müsste die Milliardenkredite bedienen und könnte Mehreinnahmen über höhere Mieten benötigen. Hinzu kommt, dass die Stadt zwar keine Kredite direkt vergibt, aber für die Anstalt bürgt. Kommt es bei der Rückzahlung zu Problemen, müssten letztlich die Steuerzahler einspringen.
Verfassungsrechtliche Grundlagen
Befürworter stützen sich auf Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, die Enteignung und Vergesellschaftung regeln. Artikel 15 erlaubt, Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel per Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu überführen, sofern Art und Ausmaß der Entschädigung festgelegt werden. Nach dem Volksentscheid von 2021, bei dem eine Mehrheit in Berlin für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände votierte, setzte der Senat eine Expertenkommission ein. Diese kam zu dem Ergebnis, dass ein Vergesellschaftungsgesetz grundsätzlich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sei.
Juristische Unklarheiten bei der Entschädigung
Der zentrale Streitpunkt bleibt die Höhe der Entschädigung für die Wohnungskonzerne. Elif Eralp geht davon aus, dass sie deutlich unter den Marktwerten liegen könne, um den finanziellen Spielraum des Landes zu sichern und niedrige Mieten zu ermöglichen. Der Landesrechnungshof beurteilt diese Vorstellung kritisch und verweist auf die erhebliche Abweichung von etablierten rechtlichen Maßstäben. Am Ende dürfte daher die Rechtsprechung klären müssen, welche Entschädigung als zulässig gilt und ob das Gesetz Bestand hat.
Alternative wohnungspolitische Wege
Als Alternativen zur Vergesellschaftung nennen Fachleute den Ausbau des öffentlichen Wohnungsbaus und stärkere Unterstützung von Wohnungsgenossenschaften. Nach Einschätzung von DIW-Forscher Kholodilin könnte das Land mit denselben finanziellen Mitteln neuen Wohnraum schaffen und gleichzeitig den Anteil öffentlicher Bestände erhöhen, ohne in komplexe Entschädigungs- und Entschädigungsstreitigkeiten einzutreten. Ein früherer Versuch, mit einem Mietendeckel die Preisentwicklung zu stoppen, scheiterte 2021 vor dem Verfassungsgericht.
Langfristige Marktentwicklung und Kritik aus der Branche
Auf längere Sicht könnte sich die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt auch durch andere Faktoren verändern, etwa durch eine veränderte Migrationspolitik des Bundes oder den demografischen Wandel, der den Zuzugsdruck auf Metropolen mindern kann. Aus der Wohnungswirtschaft kommt deutliche Kritik: Vonovia-Chef Luka Mucic hält die Vergesellschaftung nicht für eine Lösung des Problems und verweist auf die Notwendigkeit verlässlicher Rahmenbedingungen für mehr Neubau. Das Unternehmen baut nach eigenen Angaben in Berlin neue Wohneinheiten, sieht diese Beiträge aber angesichts der angespannten Lage als „Tropfen auf den heißen Stein“.
Vergesellschaftung als politischer Wendepunkt
Die Pläne der Berliner Linken zur Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne markieren einen möglichen Kurswechsel in der deutschen Wohnungspolitik. Erstmals könnte ein Landesparlament nach einem Wahlsieg einer linken Partei konkret versuchen, einen Volksentscheid zur Enteignung großer Bestandshalter umzusetzen. Damit würde Berlin über bereits bestehende Instrumente wie Mietpreisbremse und soziale Wohnraumförderung hinausgehen und den Anteil öffentlich kontrollierter Wohnungen massiv ausweiten. Zugleich bleibt die Maßnahme rechtlich und finanziell hoch umstritten, weil die Höhe der Entschädigung und die Folgen für den Landeshaushalt ungeklärt sind.
Spannungsfeld zwischen Sozialpolitik und Haushaltsrisiken
Für Mieterinnen und Mieter könnte eine erfolgreiche Vergesellschaftung kurzfristig Entlastung bringen, da landeseigene Unternehmen im Schnitt niedrigere Mieten verlangen als große private Konzerne und stärker an politische Vorgaben gebunden sind. Der Landesrechnungshof weist aber darauf hin, dass der angestrebte dämpfende Effekt auf die Mieten nur dann realistisch wäre, wenn die Entschädigung deutlich unter den Marktwerten liegt. Dies erhöhe nach seiner Einschätzung das rechtliche Risiko erheblich und könnte im Streit mit den Konzernen vor Gericht enden. Werden die Bestände dagegen zum Verkehrswert gekauft, wäre die neue Anstalt öffentlichen Rechts hoch verschuldet, was laut Fachleuten langfristig sogar Mietsteigerungen oder Belastungen für Steuerzahler nach sich ziehen könnte.
Alternativen und langfristige Perspektiven
Wohnungsökonominnen und -ökonomen verweisen daher auf Alternativen, die politisch weniger riskant sind, etwa die Ausweitung des öffentlichen Wohnungsbaus, die Stärkung von Genossenschaften und eine konsequente Bekämpfung von Mietwucher. Diese Ansätze setzen auf zusätzlichen Wohnraum und faire Vermietungsmodelle, statt bestehende Bestände zu enteignen. Mittelfristig könnten demografische Entwicklungen und veränderte Zuwanderungsströme den Druck auf angespannten Märkten wie Berlin ebenfalls verändern. Ob die Vergesellschaftung zum Vorbild für andere Städte wird oder als kostspieliges Experiment gilt, hängt maßgeblich davon ab, wie tragfähig das juristische Konzept, die Finanzierung und die Umsetzung in der Praxis ausfallen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau.de: „Abgeordnetenhauswahl: So lief der Wahlkampf in Berlin“ (19.09.2026)
Der Bericht stelle heraus, dass die Linke im Berliner Wahlkampf vor allem mit dem Thema Wohnen und Mieten profiliert sei und die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände fordere. Zugleich werde betont, dass auch andere Parteien auf den Wohnungsmangel reagieren wollen, etwa mit stärkerem Neubau oder Regulierung. Die Darstellung bestätige die zentrale Rolle der Vergesellschaftungspläne, ordne sie aber als Teil eines breiten politischen Wettbewerbs um Lösungen für die Wohnungskrise ein.
gmx.net: „Von Mieten bis Müll: Was man zur Berlin-Wahl wissen muss“ (19.09.2026)
Der Artikel hebe hervor, die Linke setze neben einem öffentlichen Bauprogramm und einer Behörde gegen illegale Mieten ausdrücklich auf die Enteignung großer Immobilienkonzerne. Nach Darstellung des Beitrags sei Wohnen eines der entscheidenden Wahlkampfthemen, wobei verschiedene Parteien unterschiedliche Schwerpunkte zwischen Neubau, Kontrolle und Eingriffen in Eigentumsrechte setzten. Damit würden die Vergesellschaftungspläne als besonders weitreichender, aber politisch umstrittener Ansatz eingeordnet.
gmx.net: „Berliner Wohnungskrise: Vonovia will „Teil der Lösung“ sein“ (19.09.2026)
Der Beitrag schildere, der Vonovia-Chef lehne Vergesellschaftungen klar ab und sehe stattdessen bessere Rahmenbedingungen für Neubau als Weg aus der Krise. Es werde dargestellt, dass das Unternehmen eigene Neubauprojekte hervorhebe und betone, Enteignungen würden die Probleme nicht lösen. Der Bericht bestätige damit die Konfliktlinie zwischen Teilen der Politik, die auf öffentliche Kontrolle setzen, und großen Wohnungskonzernen, die vor finanziellen und rechtlichen Risiken warnen.
Medienübergreifend werde deutlich, dass die Linke mit Vergesellschaftung einen weitreichenden Ansatz verfolge, während andere Akteure stärker auf Neubau und Regulierung setzten. Einigkeit bestehe darin, dass Wohnen das zentrale Thema der Berliner Politik sei, offen bleibe hingegen, ob Vergesellschaftung rechtlich, finanziell und praktisch tragfähig umgesetzt werden könne.
