DGUV, Vorschrift

DGUV Vorschrift 2: Online-Schulungen erlaubt, höhere Schwellen für Sicherheitsbeauftragte

29.06.2026 - 06:19:47 | boerse-global.de

Ab 2026 sind Online-Unterweisungen offiziell erlaubt, die Pflicht für Sicherheitsbeauftragte greift erst ab 50 Mitarbeitern.

Neue Arbeitsschutzregeln: Digitale Unterweisungen und höhere Schwellenwerte
DGUV - Mitarbeiter nehmen an einer digitalen Arbeitssicherheitsunterweisung an Tablets und Computern teil, im Hintergrund eine Sicherheitsfachkraft. 29.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Sie bringt zwei zentrale Neuerungen: Digitale Unterweisungen sind nun offiziell erlaubt, und die Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten greift erst ab 50 Mitarbeitern.

Online-Schulungen entlasten Unternehmen

Die Neufassung erlaubt digitale Unterweisungen als festen Bestandteil der Regelbetreuung. Voraussetzung: Die Online-Kurse enthalten eine integrierte Verständnisprüfung. Standardisiertes Wissen lässt sich so digital vermitteln.

Betriebsspezifische Themen müssen aber weiter vor Ort behandelt werden. Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt für Beratung und Begehungen vor Ort zwingend erforderlich. Experten sehen die Vorteile vor allem in besserer Dokumentation und zeitlicher Flexibilität.

Höhere Schwellenwerte für Sicherheitsbeauftragte

Der Bundestag beschloss am 26. März 2026 eine Änderung des § 22 SGB VII, der Bundesrat stimmte am 8. Mai zu. Künftig müssen Unternehmen erst ab 50 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellen – bisher lag die Grenze bei 20 Mitarbeitern.

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Eine Ausnahme gilt für Betriebe mit besonderen Gefährdungsprofilen. Hier kann die Pflicht bereits ab 20 Beschäftigten greifen. Größere Unternehmen müssen zudem erst ab 250 Mitarbeitern zwei Sicherheitsbeauftragte bestellen. Die DGUV Vorschrift 1 wird derzeit an die neuen Vorgaben angepasst.

Neue Handbücher und ein aktuelles Standardwerk

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ aktualisiert. Seit Mai 2026 gibt es neue Leitfäden zu Grundlagen und Prozessschritten. Ende Juni folgte ein Teilkapitel zu Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen mit detaillierten Tabellen zu Druckwirkungen.

Die wirtschaftliche Dimension des Arbeitsschutzes zeigt sich in früheren BAuA-Zahlen: Arbeitsunfälle und Krankheiten verursachten jährlich Produktionsausfälle von rund 85 Milliarden Euro und Bruttowertschöpfungsverluste von etwa 145 Milliarden Euro.

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Ebenfalls Ende Juni erschien ein neues Standardwerk für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo). Es behandelt rechtliche Grundlagen, Haftungsfragen und enthält einen technischen Gefährdungs- und Maßnahmenatlas sowie digitale Arbeitshilfen für Bauprojekte.

Fristen für Zahnarztpraxen und Qualifizierungstermine

Im Gesundheitssektor läuft eine wichtige Frist: Elektronische Heilberufsausweise mit RSA-Zertifikaten dürfen nur noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden. Ab dem 1. Juli ist die Umstellung auf ECC-Zertifikate Pflicht. Die IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 SGB V ist seit Januar 2026 verbindlich.

Unternehmer, die eine alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen möchten, können sich bei der Berufsgenossenschaft Holz und Metall qualifizieren. Ein Grundlagenseminar findet am 1. Juli 2026 in Saarbrücken statt. Weitere Termine sind für Spätsommer und Winter 2026 geplant.

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