DGUV Vorschrift 2: Neue Regeln für Arbeitssicherheit seit Januar
18.06.2026 - 08:10:51 | boerse-global.de
Sie bringt weitreichende Änderungen für die Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte. Ziel der Neuregelung: mehr Flexibilität, mehr Digitalisierung, stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Höhere Schwellenwerte entlasten Kleinbetriebe
Ein Kernpunkt der Reform: Die Grenze für die vereinfachte Betreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Mehr Kleinbetriebe profitieren damit von bürokratischen Erleichterungen. Auch die alternative bedarfsorientierte Betreuung über Kompetenzzentren wurde auf Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern ausgeweitet.
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Die Berufsgenossenschaft trägt zudem der Digitalisierung Rechnung. Die Betreuung kann nun anteilig per Telefon oder Videokonferenz erfolgen. Der digitale Anteil ist auf maximal ein Drittel der erforderlichen Stunden begrenzt. Voraussetzung: Die Experten kennen die Betriebsverhältnisse bereits durch Begehungen vor Ort. In begründeten Ausnahmefällen sind bis zu 50 Prozent digitale Betreuung möglich.
Neue Berufsgruppen für die Arbeitssicherheit
Die Reform öffnet das Berufsfeld der Fachkraft für Arbeitssicherheit für breitere akademische Hintergründe. Neben Ingenieuren können nun auch Physiker, Chemiker, Biologen, Humanmediziner, Ergonomie- oder Arbeitspsychologen diese Funktion übernehmen. Der Grund: Das Anforderungsprofil in der Prävention wird komplexer – psychische Belastungen und ergonomische Fragen gewinnen an Bedeutung.
Die Qualitätssicherung wird verschärft. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen ihre Fortbildungsnachweise nun verpflichtend dokumentieren. Für die Prüfung elektrischer Betriebsmittel nach TRBS 1203 hat sich in der Praxis ein Fortbildungsturnus von etwa drei Jahren etabliert.
Im Zuge der neuen Qualitätsstandards gewinnen auch spezifische Unterweisungen wie im Bereich Elektro an Bedeutung. Dieser kostenlose Ratgeber unterstützt Sie mit einer fertigen PowerPoint-Vorlage dabei, Ihre Mitarbeiter rechtssicher und effizient zu unterweisen. Kostenlose Elektro-Unterweisung: Vorlage und Anleitung hier herunterladen
Verbände schließen Bündnis gegen Fachkräftemangel
Am 11. Juni 2026 unterzeichneten führende Verbände der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin – darunter der VDSI und die DGAUM – in Berlin eine gemeinsame Erklärung zur interdisziplinären Prävention. Anlass war das 75-jährige Bestehen des VDSI. Die Unterzeichner wollen ihre Fachbereiche enger verzahnen, um Herausforderungen wie demografischen Wandel, Fachkräftemangel und den Auswirkungen von KI besser zu begegnen.
Der Fachkräftemangel bleibt trotz leichter Entspannung durch die aktuelle Wirtschaftsschwäche ein zentrales Risiko. Laut KfW Research aus dem zweiten Quartal 2026 sehen sich rund 21 Prozent der Unternehmen durch fehlendes Personal behindert. Besonders im Dienstleistungssektor und Bauhauptgewerbe bleibt der Druck hoch. Experten erwarten bei einer konjunkturellen Erholung einen deutlichen Anstieg des Mangels.
Neue Technologien und europäische Standards
Die Integration neuer Technologien in den Arbeitsschutz nimmt Fahrt auf. Mitte Juni 2027 wurden im Handwerk Lösungen vorgestellt, die KI für digitale Zeiterfassung und Wissensmanagement nutzen. Fachkonferenzen beschäftigen sich mit der Frage, wie KI-Systeme bei Personalmangel entlasten können.
Parallel dazu sorgt eine neue Norm für mehr Standardisierung. Die DIN EN 17975 schafft einen europaweiten Standard für das Lockout-Tagout-Verfahren (LOTO). Sie bietet Unternehmen einen Leitfaden zur Kontrolle gefährlicher Energien bei Wartungsarbeiten – elektrisch, mechanisch, hydraulisch und thermisch. Betriebe müssen ihre internen Prozesse und Dokumentationen nun an diesen neuen Standard anpassen.
